Zitat von Nur-ein-Mensch: Ich will nicht negativ klingen,aber mAn.
wird es keine Annäherung mehr geben.
Da bin ich grundsätzlich offener. Zunächst kommt es ja auf den individuellen Fall an, ein Kind, was letztlich völlig ohne Vater aufgewachsen ist, weil seit dem Babyalter kein Kontakt besteht, wird sicher anders agieren, als ein Kind, welches zB ursprünglich eher eine gefestigte Väterbindung hatte.
Dann kommt es auf die Phasen des Lebens an. So lange das Kind noch betreuungsabhängig vom entziehenden Elternteil ist, bleibt dem entzogenen Elter nur die Möglichkeit der eigenen (möglichst professionellen) Aufarbeitung der Situation und so weit möglich regelmäßige Kontaktversuche.
(Man muß an der Stelle sagen, daß es sicherlich noch regionale Unterschiede und hochproblematische Einzelfälle gibt, aber das allgemein JAs und Gerichte nicht mehr gleichgültig auf Umgangsvereitelung reagieren. Dies wird vermehrt Ernst genommen).
In der nächsten Lebensphase kann dann direkt Kontakt zum (erwachsenen) Kind gesucht werden, ohne daß der vereitelnde Part dies verhindern kann. Je nach Strategien, die zur Vereitelung angewendet wurden, wird das (erwachsene) Kind mehr oder weniger offen auf solche Versuche reagieren. Geschehen diese aber nach (professioneller) Bearbeitung der eigenen Themen authentisch und regelmäßig, so besteht durchaus gute Aussicht auf Veränderung der Beziehung.
Wird das Kind dann selbst Elter kann es noch einmal zu einer Überprüfung des damals Erfahrenen kommen, manche Kinder suchen dann von sich aus den Kontakt zum vereitelten Elternteil.
Das Problem, welches sich halt immer stellt, sind die eigenen Anteile und der lange Atem.
Zumeist ziehen sich Elternteile auf die eigene Verletzung zurück und tun letztlich genau das, was auch der vereitelnde Elternteil tat, das Kind als Erweiterung zu betrachten.