Zitat von Blind-Meg:Weiß ich nicht, haben wir halt einfach nicht gemacht. Jeder hatte seins und es war ok für beide.
Wo kein Kläger, da kein Richter. Gut so, wenn ein (Ex)Paar sich einigen kann.
Der Versorgungsausgleich wird vom Gericht meines Wissens automatisch gemacht, wenn nicht ausdrücklich darauf verzichtet wird (was dann Sinn macht, wenn beide ähnlich hohe Anwartschaften haben = +/- Null). Auch ein Ehevertrag schützt nicht automatisch vor einem Versorgungsausgleich, weil er u. U. sittenwidrig sein kann. Finde ich auch richtig: Wenn eine/r aus ehebedingten Gründen weniger in die Rentenkasse einzahlen konnte - warum sollten später Steuerzahler über Sozialleistungen einspringen müssen?
An die Kosten meiner Scheidung erinnere ich mich nicht mehr. Aber sie waren niedriger, als befürchtet

Ich weiß jedoch noch, dass meine Anwaltskosten deutlich höher waren als die Gerichtskosten . Bei meinem Exmann wird das noch schlimmer gewesen sein, denn er hatte den schlechteren, dafür teureren Anwalt. Meiner musste halt leider auf die unqualifizierten Schreiben von dem reagieren.
Wir hätten schon 2 Jahre eher geschieden werden können, wenn mein Ex und sein Anwalt von vornherein auf meine Forderungen eingegangen wäre. Die ich ganz einfach über bekannte Internetrechner erhoben habe, absolut nicht überzogen waren und letztlich in einem Mediationstermin bei Gericht 1 : 1 so übernommen und festgelegt wurden. Okay - dass er es 2 Jahre lang nicht geschafft hat, seine Gehaltsnachweise einzureichen (obwohl da ein Anruf beim Arbeitgeber gereicht hätte), hat vermutlich auch eine Rolle gespielt. Zwischenzeitlich wurde schon nachgefragt, ob er die Scheidung - die er eingereicht hat! - denn auch wirklich will
Eine gemeinsame Immobilie haben wir völlig außen vor gelassen, die gehört uns nach wie vor gemeinsam. Ich wohne drin und zahle an meinem Ex für seine Hälfte Miete. Auf mein eingebrachtes Vermögen (Erbe) habe ich im Gegenzug verzichtet, weil ich diesen Betrag letztlich abwohnen konnte. War okay für mich, der Hausverkauf muss jetzt aber langsam voran gebracht werden, weil mein Ex leider Anzeichen von „Tüdeligkeit“ aka Demenz zeigt. Ich habe überhaupt kein Problem mit einem Verkauf, jedoch ein großes damit, in meiner Kleinstadt eine schöne Mietwohnung zu finden. Wobei ich sogar eine hohe Miete zahlen könnte.
Unser gemeinsames Kind war bei der Trennung bereits volljährig, deshalb gab es da keine Probleme.
Will sagen: Eine Scheidung muss nicht zwangsläufig teuer werden. Das steht und fällt a) mit dem Streitwert und b) mit dem Anwalt/der Anwältin.