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Kosten einer Scheidung

Markus1977
Zitat von alleswirdbesser:
Ein Anwalt kann nicht beide vertreten, aber ganz ohne Anwalt geht es halt nicht. Es kann doch nicht sein, dass einer die ganzen Kosten trägt, um die ...

Nein, wäre nicht in meinem Sinne. Da Sie mir vor der Scheidung ordentlich Ärger und Kostenbreingedrückt hat, war das zum Glück nicht mein Problem

#91


NineNinchen
Zitat von Tempest:
In einer Beziehung sollten immer beide Vollzeit arbeiten.

Ich will das Thema hier nicht sprengen, aber das finde ich eine steile These!
Den Hintergrund verstehe ich: genug Rente im Alter, was mit TZ eben nicht so einfach zu erreichen ist.
Aber: 40 h sind nicht gleich 40 h. Gibt es Gleitzeit, Schichtarbeit, Home-Office, usw. Das ist entscheidend darüber, wie viel Lebensqualität bei einem 40 h Job bleibt. Danach sollte entschieden werden. Kann sein, dass ich Rente bekomme und dann wenig, kann aber auch sein, dass ich vorher unter der Erde liege. Dann habe ich sehr viel Lebenszeit einfach nur auf Arbeit verbracht. Es sollte aber in einer Beziehung darüber gesprochen werden, denn ich kann verstehen, dass der Partner (ich gender hier nicht), der 40 h geht nicht für die Rente des anderen aufkommen möchte, wenn der nur in TZ arbeitet. Und beide 50/50 leben.
Ich bin 35, ich weiß nicht wann und ob ich in Rente gehen darf, aber meine Lebenszeit ist wichtiger als mein Rentenbescheid. Aber mit dem Wissen und weil ich auch "nur" TZ arbeite habe ich ebenfalls mehr als nur ein Standbein. Was natürlich bei der Scheidung alles mit einfließt. Dumm, weil och schon länger arbeite als mein NM. Die Scheidung hinauszuzögern ist also nur positiv für mich. Ob das nun fair ist, darüber lässt sich streiten.

#92


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Kosten einer Scheidung

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T
Zitat von NineNinchen:
Die Scheidung hinauszuzögern ist also nur positiv für mich. Ob das nun fair ist, darüber lässt sich streiten.

Darüber musst du letztendlich mit dir selbst streiten.
Die homeofficeler erkennt man oft am Teint 😉
Wenn beide halbtags gehen, bleibt oft mehr, also Geld und Freizeit.
Hinauszögern hat eigentlich noch nie geholfen, auch im Bett nicht.

#93


NineNinchen
Zitat von Tempest:
Die homeofficeler erkennt man oft am Teint

Sonnenbräune verrät den Südbalkon! Glücklich sein

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Zitat von NineNinchen:
Sonnenbräune verrät den Südbalkon!

oder die Yacht 😂

x 1 #95


T
@Nine_Ninchen

die Südbalkone sind rar, es gibt zuviel Nachfrage und zu wenig Angebote.
Bei den Hafenliegeplätzen ist es ähnlich.
Dennoch einen lieben Gruß 😘

x 1 #96


Rheinländer
Zur Frage „Was kostet eine Scheidung?“ möchte ich kurz meine eigenen Erfahrungen teilen, weil ich finde, dass die Kosten oft unterschätzt werden, selbst wenn man sich einig ist.
Meine Exfrau und ich haben uns darauf verständigt, nur eine Anwältin zu nehmen. Da ich den Termin organisiert habe, wurde im Erstgespräch klargestellt, dass sie offiziell mich vertritt. Trotzdem war unser beider Verständnis, dass wir uns gemeinsam beraten lassen. Wir haben nach dem Erstgespräch die übliche Vereinbarung beim Anwalt unterschrieben und hatten später zwei bis drei gemeinsame Termine. Zusätzlich hatte meine Exfrau noch einen Einzeltermin, von dem ich nichts wusste, was ich im Nachhinein als unprofessionell empfunden habe.
Von Anfang an war klar, dass wir die Immobilie und andere Vermögenswerte aus dem eigentlichen Verfahren heraushalten und uns darüber privat einigen. Andere Punkte, auch finanzieller Art, wollten wir ebenfalls über eine Scheidungsfolgenvereinbarung regeln. Beim Versorgungsausgleich war die Lage eindeutig: Meine Exfrau hatte wegen Kinderbetreuung in Absprache nur sehr wenig gearbeitet. Deshalb war für mich klar, dass der Versorgungsausgleich durchgeführt wird. Ich habe 50 Prozent meiner gesetzlichen Rente und meiner Betriebsrente abgegeben. Das war ein erheblicher Betrag, aber in unserer Situation fair.
Die Immobilie wurde über einen Gutachter bewertet. Meine Ex war zwar mit dem Schätzwert nicht einverstanden, wollte aber auch nicht einen weiteren ihr angenehmen Gutachter beauftragen. Da ich sie auszahlen musste und ich bezüglich der weiteren Belastung an meine Leistungsfähigkeit gekommen war, musste meine Ex auf ihren nachehelichen Unterhalt verzichten, da ich sonst das Haus nicht hätte halten können und die Kinder hätten ausziehen müssen. Sie hat sich daraufhin bereit erklärt, Vollzeit zu arbeiten.
Richtig teuer wurde es dadurch, dass meine Exfrau darauf bestand, dass unsere Anwältin den Notarvertrag prüft. Obwohl ich auf die Kosten hingewiesen habe, wollte sie das unbedingt. In dem Moment wurden alle darin geregelten Punkte streitwertrelevant, was die Anwaltskosten massiv erhöht hat.
Unterm Strich waren wir etwa sechs Stunden bei der Anwältin, dazu kam ein sehr kurzer Gerichtstermin. Selbst mit großzügiger Nachbereitung ergibt sich ein extrem hoher effektiver Stundensatz. Insgesamt haben wir sehr viele tausend Euro für die Scheidung bezahlt. Man hätte auch einen neuen Kleinwagen kaufen können
Mein Fazit: Auch eine einvernehmliche Scheidung kann sehr teuer werden. Wer sich wirklich einig ist, sollte prüfen, ob ein Stundenhonorar sinnvoller ist und dem Notar mehr Vertrauen schenken. Der Versorgungsausgleich hängt immer von der individuellen Situation ab. Für mich bleibt: Eine Scheidung ist finanziell extrem belastend, und so würde ich kein zweites Mal mehr heiraten.
Ich fasse ja auch nicht ein zweites Mal eine heiße Herdplatte an, wenn ich mich schon einmal an einer solchen verbrannt habe.

x 5 #97


Blind-Meg
Zitat von Balu85:
Wenn es um den Vorsorgeausgleich geht, muss zumindest zum Gerichtstermin jede Partei einen Rechtsbeistand haben.
Wenn man es in einer Scheidungsfolgevereinbarung geklärt hat glaube nicht. Da bin ich mir aber nicht 100%ig sicher.

Verorgungsausgleich ist, wenn die Renten gegeneinander aufgerichtet werden und man sich gegenseitig Punkte abgibt?
Wenn ja, brauchen dafür nicht beide einen Anwalt.
Mein Ex und ich sollten beide unsere Rentenverläufe vervollständigen und darlegen, dann hat er von mir Punkte bekommen und ich von ihm - netto nahezu plus/minus Null), und mehr gab es nicht auszurechnen und zu verteilen. Er hatte eine Anwältin, ich nicht. Kosten für Anwalt + Gericht geteilt, Punkt fertig aus. Mehr war nicht. Aber so eine Folgevereinbarung hatten wir auch nicht.
Der Richter hat nur nach der Zustimmung zur Scheidung gefragt, ob es noch weiteres zu verhandeln gibt, beide haben das verneint, also war Ende. Maximal unspektakulär.

#98


Balu85
und wenn genau das eben nicht passiert, also jeder seine Punkte behält brauchen beide einen Anwalt. Zumindest im Gericht.
Bei euch wurde der Vorsorgeausgleich durchgeführt. Wie vermutlich bei den meisten.
Bei mir auch. Nur. priv. Anwartschaften nicht( lt. Folge vereinbarungeä)

x 2 #99


Blind-Meg
Zitat von Balu85:
und wenn genau das eben nicht passiert, also jeder seine Punkte behält brauchen beide einen Anwalt. Zumindest im Gericht. Bei euch wurde der ...

Achso, also genau andersrum. Ich kenne mich mit den ganzen Begriffen nicht aus. Ja, dann hatten wir wohl einen Versorgungsausgleich. Den wir uns im Nachhinein wohl auch hätten sparen können (was die Scheidung dann wohl wieder teurer gemachr hätte mit 2 Anwälten). Ich kriege durch die Ehe ein paar Euro fünfzig mehr gesetzliche Rente von ihm. Mein Haupt-Standbein wird aber das berufsständische Versorgungswerk sein, insofern fällt das kaum ins Gewicht. Er kriegt von meinem Versorgungswerk nichts ab, weil ich zum Zeitpunkt der Scheidung gerade selber erst neu dort war war und deshalb die Beträge zu klein, unter der Relevanzgrenze. Immobilien liefen außerhalb, da sie jeweils außerhalb der Ehe in unseren Besitz gelangten.

x 1 #100


Violettsloth
Zitat von Blind-Meg:
Ja, dann hatten wir wohl einen Versorgungsausgleich.

Dieser wird vom Gericht immer automatisch durchgeführt, es sei denn, er ist durch einen Ehevertrag ausgeschlossen oder es wird in einer Scheidungsfolgenvereinbarung darauf verzichtet.

x 2 #101


Sretsnovicx
@Blind-Meg aber nicht der Wertzuwachs innerhalb des Ehezeitraumes… erhöht bei Einbeziehung den Streitern gern mal um mehrere Hunderttausende oder gar be Millionen, die die Rechnung der Anwalt und Gerichtskosten zusammen auf einen 4- mittleren 5-stelligen Kostenblock bedeuten. Der Wert beider Immobilien wird voll angesetzt nach derzeitiger Bemessungsgrundlage. Da sind wir schnell bei Mittelklasse oder Oberklassewagen.

x 1 #102


Blind-Meg
Zitat von Sretsnovicx:
@Blind-Meg aber nicht der Wertzuwachs innerhalb des Ehezeitraumes… erhöht bei Einbeziehung den Streitern gern mal um mehrere Hunderttausende oder ...

Weiß ich nicht, haben wir halt einfach nicht gemacht. Jeder hatte seins und es war ok für beide.

#103


Sretsnovicx
@Blind-Meg gut so. Gibt ja den ein oder anderen Partner der sofort Steuerklassen ändert und nicht mal versteht sich den eigenen Vorteil genommen zu haben, da ihre Anwältin die steuerliche Thematik null berücksichtigen (darf) zumindest keine Beratung diesbezüglich leisten. Naja bisher schadet sie sich permanent selbst und ich verstehe gar nicht wieso? Mir ist es absolut egal und ich würde ihr sogar die Vorteile für sie dadurch gönnen. Stehe zu meinen Verpflichtungen und berücksichtige oder fordere überhaupt keinerlei ihrer Werte mit einzubinden und oder zu verhandeln. Ist leider wie zuletzt meine eigene und einsichtige Sicht- unf Handlungsweise

#104


VictoriaSiempre
Zitat von Blind-Meg:
Weiß ich nicht, haben wir halt einfach nicht gemacht. Jeder hatte seins und es war ok für beide.

Wo kein Kläger, da kein Richter. Gut so, wenn ein (Ex)Paar sich einigen kann. daumen hoch

Der Versorgungsausgleich wird vom Gericht meines Wissens automatisch gemacht, wenn nicht ausdrücklich darauf verzichtet wird (was dann Sinn macht, wenn beide ähnlich hohe Anwartschaften haben = +/- Null). Auch ein Ehevertrag schützt nicht automatisch vor einem Versorgungsausgleich, weil er u. U. sittenwidrig sein kann. Finde ich auch richtig: Wenn eine/r aus ehebedingten Gründen weniger in die Rentenkasse einzahlen konnte - warum sollten später Steuerzahler über Sozialleistungen einspringen müssen?

An die Kosten meiner Scheidung erinnere ich mich nicht mehr. Aber sie waren niedriger, als befürchtet Mr. Green Ich weiß jedoch noch, dass meine Anwaltskosten deutlich höher waren als die Gerichtskosten . Bei meinem Exmann wird das noch schlimmer gewesen sein, denn er hatte den schlechteren, dafür teureren Anwalt. Meiner musste halt leider auf die unqualifizierten Schreiben von dem reagieren.

Wir hätten schon 2 Jahre eher geschieden werden können, wenn mein Ex und sein Anwalt von vornherein auf meine Forderungen eingegangen wäre. Die ich ganz einfach über bekannte Internetrechner erhoben habe, absolut nicht überzogen waren und letztlich in einem Mediationstermin bei Gericht 1 : 1 so übernommen und festgelegt wurden. Okay - dass er es 2 Jahre lang nicht geschafft hat, seine Gehaltsnachweise einzureichen (obwohl da ein Anruf beim Arbeitgeber gereicht hätte), hat vermutlich auch eine Rolle gespielt. Zwischenzeitlich wurde schon nachgefragt, ob er die Scheidung - die er eingereicht hat! - denn auch wirklich will grinsen

Eine gemeinsame Immobilie haben wir völlig außen vor gelassen, die gehört uns nach wie vor gemeinsam. Ich wohne drin und zahle an meinem Ex für seine Hälfte Miete. Auf mein eingebrachtes Vermögen (Erbe) habe ich im Gegenzug verzichtet, weil ich diesen Betrag letztlich abwohnen konnte. War okay für mich, der Hausverkauf muss jetzt aber langsam voran gebracht werden, weil mein Ex leider Anzeichen von „Tüdeligkeit“ aka Demenz zeigt. Ich habe überhaupt kein Problem mit einem Verkauf, jedoch ein großes damit, in meiner Kleinstadt eine schöne Mietwohnung zu finden. Wobei ich sogar eine hohe Miete zahlen könnte.

Unser gemeinsames Kind war bei der Trennung bereits volljährig, deshalb gab es da keine Probleme.

Will sagen: Eine Scheidung muss nicht zwangsläufig teuer werden. Das steht und fällt a) mit dem Streitwert und b) mit dem Anwalt/der Anwältin.

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