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Kurschatten meiner Frau

S
@Scheol ich hatte schon immer den Traum meine SPL zu machen mich aber nie getraut. Jetzt möchte ich über meinen Schatten springen.

30.06.2022 23:33 • x 4 #406


Scheol
Zitat von Seelenmensch:
@Scheol ich hatte schon immer den Traum meine SPL zu machen mich aber nie getraut. Jetzt möchte ich über meinen Schatten springen.

SPL = Supplements ?

SPL = Septumplastik , du willst dir die Nasenscheidewand richten lassen ?


Ich mag Abkürzungen soooooo gerne hier .

Was meinst du den genau ?


Ein Segelflugzeugpilotenlizenz SPL , eventuell ?

30.06.2022 23:44 • x 3 #407


A


Kurschatten meiner Frau

x 3


S
@Scheol Sportpilotenlinzenz genau.

01.07.2022 00:45 • x 5 #408


U
Zitat von Seelenmensch:
@Scheol Sportpilotenlinzenz genau.

Wow, mach das auf jeden Fall. Es wird dir ein unglaubliches Gefühl von Freiheit bringen.

01.07.2022 06:14 • x 4 #409


Scheol
Zitat von Seelenmensch:
@Scheol Sportpilotenlinzenz genau.


na dann leg los .

warum jetzt erst ?

Streu dir selbst Konfetti in dein Leben, das du Spaß hast .

Mit dir, führst du die längste Beziehung . Also lass es dir gut gehen.

Und wenn du diesen Ärger gerade, als Motivation nimmst , dann hat die Geschichte wenigsten einen kleinen Sinn.

Los heute anrufen und erkundigen .

01.07.2022 07:29 • x 3 #410


Sentimentalo
Zitat von BernhardQXY:
Und wozu das ganze?
So etwas ist kleinlich und unnötig. Trennungsunterhalt wird auch rückwirkend fällig. Dann wartet man eben bis die Aufforderung kommt und zählt alles auf einmal.
Ich würde an der Stelle mich um mich kümmern und um Geld nicht zanken.

Hallo @BernhardQXY, wozu das ganze frage ich mich auch! Warum beißt du dich so fest an dem Trennungsunterhalt? Wenn die Frau des TE Trennungsunterhalt möchte, kann
sie diesen über einen Anwalt oder über Gericht fordern - dann wird zwischen den Parteien verhandelt bis zu einer außergerichtlichen Einigung oder Klage. Rückwirkend gibt es TU höchstens ab Zeitpunkt der Antragstellung (getrenntlebend). Von Amts wegen und automatisch läuft da zunächst mal garnichts.

Vorschläge die hier gemacht wurden, waren auch nicht rechtswidrig, sie können sich höchstens als nachteilig erweisen.

Hallo @Seelenmensch, du lässt dich am besten mal anwaltlich beraten. Da ihr erst ein Jahr verheiratet seid, entstehen da ohnehin keine größeren Lasten z.B. bei Scheidung kein Versorgungsausgleich erforderlich.
Ich nehme an, dass dein Vertrauen in sie und die Situation mittlerweile weg ist, mach das Beste draus und denk an dich!
Viel Glück!

01.07.2022 09:06 • x 4 #411


B
Zitat von Sentimentalo:
Vorschläge die hier gemacht wurden, waren auch nicht rechtswidrig, sie können sich höchstens als nachteilig erweisen.

Aber ja
Geldhahn zudrehen ist nun einmal rechtswidrig. Bei Gemeinschaftskonten steht jedem die Hälfte zu. Tina hatte damals jeweils die Hälfte auf dich transferiert und gut war. So könnte es der te auch machen und hinterher gibt es keine mecker.

01.07.2022 09:09 • x 1 #412


alleswirdbesser
Zitat von BernhardQXY:
Tina hatte damals jeweils die Hälfte auf dich transferiert und gut war.

Wer sagt, dass ihr die Hälfte zusteht? Deshalb erst Beratung, dann handeln.

01.07.2022 09:19 • x 4 #413


B
@alleswirdbesser
Paragraph 410 bgb

01.07.2022 09:28 • x 1 #414


tina1955
@BernhardQXY , ja ich hab damals von den Konten und vom Sparbuch genau die Hälfte abgehoben. Das wurde mir so von meinem Anwalt empfohlen. Wir haben in etwa fast gleich verdient.
Eigentlich war der Gedanke, wenn in der Ehe eine Person die Konten komplett leer räumt, gilt es als gemeinsam entnommen oder gemeinsam ausgegeben, solange die Trennung nicht offiziell benannt wurde. Was weg ist , ist erst mal weg.

Gerade wenn ein Partner aus einem Eigenheim auszieht, sich eine Wohnung suchen muss, kann um den Mietvorteil des im Haus bleibenden gestritten werden, der ja keine Miete zahlen muss.

Ich hätte damals von meinem Ex bis zur Scheidung die Hälfte meiner Kaltmiete verlangen können. Mein Anwalt hatte auch dazu geraten.
Darauf habe ich verzichtet, weil ich ja weg wollte und es sollte fair bleiben.

Ich würde anstelle des TE unbedingt einen Anwalt befragen, was für Rechte und Pflichten auf ihn zukommen, wenn die Frau ausziehen soll.

Mit der Konstellation, dass es sein Eigenheim ist, sie nur zugezogen ist, kenne ich mich nicht aus. Wir waren damals beide Eigentümer.

01.07.2022 09:28 • x 3 #415


S
Zitat von Sentimentalo:
Vorschläge die hier gemacht wurden, waren auch nicht rechtswidrig, sie können sich höchstens als nachteilig erweisen.


So schauts aus! Immer gut zu wissen , wie die Definition von rechtswidrig lautet!

01.07.2022 09:29 • x 2 #416


Heffalump
Naja, Seelenmensch wird schon beim Anwalt erfahren, was er darf und muss.

01.07.2022 09:32 • x 5 #417


aequum
Zitat von Seelenmensch:
@aequum beschissen, weinen, verzweifelt sein, auf der Suche nach dem warum. Kein Schlaf, kein Essen. Versuche mich abzulenken aber es fällt schwer Das einzig gute: Es ermutigt mich jetzt vielleicht endlich meinen Traum in Angriff zu nehmen.

Ach Seelenmensch, ich kann Dich in Deiner aktuellen Situation durchaus verstehen.
Hier etwas was mir sehr geholfen hat: Versuche das Ganze als einen Sachverhalt oder als ein Projekt zu sehen. So kannst Du Dich besser von der emotionalen Gefühlslage lösen. Zwar nicht komplett aber auf jeden Fall erfährst Du eine Linderung.

Regel bitte den Sachverhalt oder das Projekt unbedingt und sofort mit einem guten Fachanwalt.

Das mit Deinem Traum finde ich im Übrigen eine eine super Idee! Genau das Richtige und nur für Dich.

Weiter so und pass auf Dich auf!

01.07.2022 10:04 • x 5 #418


darkenrahl
Zitat von ElGatoRojo:
Den meisten Frauen klangt das aber nicht. Denn all diese Sachen sind nicht mit besonderen Emotionen verbunden, wenn es von dir nur geliefert wird, aber nicht gemeinsam gemacht wird. Und natürlich erwarten viele Frauen eine bestimmte Dosis Romantik, Abenteuer, Überraschung, Aufmerksamkeit und - wenn du so willst - Bauchpinselei. Wenn du es nicht machst, macht es ein anderer, wenn sie einigermaßen attraktiv ist. Also macht der kluge Mann es besser selbst.

Hmmmm Käterchen, das stimmt das sollte man nicht vernachlässigen.

Aber sind es nicht auch gerade die Ladys, die auf Gleichberechtigung stehen und das immer wieder betonen?
Aber bei diesem Thema sind sie keinen Deut besser, sie lassen sich gerne verwöhnen... aber wie viele der Damenwelt bieten das im Gegenzug in einer Partnerschaft dem Mann
Ich beziehe mich da auf auch auf dieses Forum.

01.07.2022 10:58 • x 5 #419


G
Zitat von Heffalump:
Naja, Seelenmensch wird schon beim Anwalt erfahren, was er darf und muss.

Ja, für den TE ist die Erstberatung durch einen Fachanwalt für Familienangelegenheiten ganz wichtig.

@Seelenmensch, zu dem Termin beim RA solltest du dir einen Fragenkatalog im Stichwortform erstellen
und dir die Angaben des RA direkt neben dem Stichpunkt in Kurzform notieren. Bitte nehme das sehr
ernst, um eigene Fehler möglichst - die teuer werden können - zu vermeiden.

Da die Immobilie - wenn ich das richtig gelesen habe - dein Eigentum ist (Eintragung im Grundbuch)
bleibt das so unverändert. Deine EF hat aber ein Wohnrecht. Daher ist es ganz wichtig, dass sie
selbst auszieht, je eher um so besser.

- ein Trennungsunterhalt muss beim finanzstärkeren EP schriftlich beantragt werden. Erst ab die-
sem Zeitpunkt - sofern berechtigt - ist Trennungsunterhalt, Zeitraum läuft ab Trennungstag für 1 Jahr,
zu leisten. Es lauern da jedoch diverse Fallstricke, nicht nur bei der Berechnung.

- Ein Anspruch auf Trennungsunterhalt besteht dann nicht mehr oder nur noch in geringem Umfang,
wenn dem Unterhaltsberechtigten die Ausübung einer Arbeitstätigkeit nach Alter, Jobchancen und
familiärer Situation (keine zu betreuenden Kinder unter 15 Jahren) zuzumuten ist (vgl. § 1361
Abs. 2 BGB).

- Kurze Ehedauer, § 1579 Nr. 1 BGB. Bei Ehen, die nicht länger als zwei Jahre gedauert haben, ist
ein Unterhaltsanspruch in der Regel nicht gegeben.

Ein Hinweis zu den Diskussionen zu den Konten. Grundsätzlich kann der Kontoinhaber Vollmachten
für ein Konto bei der Bank jederzeit widerrufen. Sollte beim TE das so sein, sollte er genau das
schnellstens tun. Wichtig: Bei Bankkonten ändert sich durch eine Trennung/Scheidung nichts, da ein
personenbezogenes Vertragsverhältnis zwischen der Bank und dem Kontoinhaber besteht.

@Seelenmensch, aufgrund der nur ca. 1 Jahr laufenden Ehe bei dir, besteht voraussichtlich für deine EF
kein Trennungsunterhaltsanspruch. Dennoch ist eine Rechtsberatung durch einen Fachanwalt in
einer solchen Situation gut angelegtes Geld. Eine gütliche, einvernehmliche schriftliche Trennungs-
vereinbarung, spart Kosten. Da bei dir voraussichtlich auch kein Zugewinnausgleich anfällt, dürfte
das auch kein Problem sein.

Wir können hier im Forum keine Rechtsberatung leisten. Meine Angaben entsprechen lediglich mei-
nem Kenntnisstand und erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit. Bitte befrage deinen Fachanwalt.

01.07.2022 12:03 • x 7 #420


A


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