Gast2000
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Zitat von BernhardQXY:Seufz Trennungsunterhalt ist in 1361 geregelt und gibt es einen Querverweis auf 1579 in der Absatz 1 der kurzen Ehedauer explizit ausgenommen ist. Himmel jesdad ist es denn die Möglichkeit Noch einmal zum mitmeißeln. 1579 bezieht sich im Grundsatz auf nachehelichen Unterhalt 1361 auf Trennungsunterhalt Das kann doch ...
Meine Formulierung " in der Regel " war ganz bewusst, weil es in diesem Bereich viele Fallstricke gibt. Selbst
Juristen sind sich da nicht immer einig. Ich möchte dir dennoch teilweise widersprechen, da meine Quellen
ein differenzierteres und abweichendes Bild ergeben. Eine Auswahl:
Quelle: Scheidungs.de (Beantwortung einer Fragestellung):
War Ihre Ehe nur von kurzer Dauer, kann dieser Umstand Auswirkungen auf den Unterhaltsanspruch bei Tren-
nungsunterhalt und Ehegattenunterhalt haben. Bei einer kurzen Ehe besteht jedenfalls die Möglichkeit, dass Sie
keinen Unterhaltsanspruch haben, zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet sind oder der Unterhaltsanspruch herab-
zusetzen oder zeitlich zu begrenzen ist (§ 1579 Nr. 1 BGB). Voraussetzung ist, dass eine Unterhaltspflicht in der
gegenseitigen Interessenabwägung dazu führt, dass es nicht gerechtfertigt wäre, eine Unterhaltspflicht oder einen
Unterhaltsanspruch anzunehmen. Zitat Ende.
Zitat Rechtsanwälte Pasch & Kollegen. Fachanwälte für Familienrecht:
Bei sehr kurzen Ehen besteht die Möglichkeit, dass ein Anspruch auf Trennungsunterhalt ausscheidet.
Dies stellt allerdings die Ausnahmesituation dar. Zitat Ende
Sein RA wird wissen, wie in gleichgearteten Fällen durch das zuständigen Gericht geurteilt wird. Bei kurzen,
kinderlosen Ehen bis zu zwei Jahren wird ohne Bedürftigkeit vom Gericht ein beantragter Trennungsunterhalt in
der Regel wohl abgewiesen.
Es macht wenig Sinn, das Thema Trennungsunterhalt hier weiterhin zu diskutieren. Ich hoffe, der TE hat sich die
richtigen Fragen an den Fachanwalt für Familienangelegenheit herausgefiltert. Richtig ist, sollten von seiner NF
Unterhaltsansprüche gestellt werden, braucht es einen erfahrenen, guten Fachanwalt. Meiner Einschätzung nach
hat der TE zumindest finanziell recht gute Chancen, bis auf die Scheidungskosten, da herauszukommen.