Golem
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Das steht sogar genau dieser Passus unseres Falls gerade.
Es gilt auch, wenn beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht besitzen und einer ohne die Zustimmung des Anderen über den Aufenthaltsort des Kindes entscheidet, indem er etwa das Kind gegen den Willen des anderen Elternteils von der Schule abholt und mit zu sich nimmt. Auch wenn ein Elternteil mit dem Kind in eine weit entfernte Stadt umzieht, kann dies als Kindesentziehung gewertet werden.
ACHTUNG:
Auch wenn ein Elternteil das alleinige Sorgerecht innehat, kann er/sie dem anderen Elternteil das Kind nicht straflos entziehen, so lange noch ein Umgangsrecht besteht.