Schnuddel74
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Zitat von Golem:Der Wille der Mutter reicht allein nicht aus. Auch nicht zwangsläufig der Wunsch der Kinder.
Ich denke es kommt drauf an, wie fest und gesichert dieser Wunsch ist und ob sie von außen beeinflusst wurden.
Wie alt sind die Kinder? Wenn sie älter sind, dann kann es eine große Rolle spielen.
Aber im Prinzip gilt:
Das Gericht entscheidet ausschließlich im Sinne der Kinder...
...das heißt nicht, dass sie die Meinung der Kinder berücksichtigen, sondern dass was das Gericht meint, was am besten für die Kinder ist!
Also das "wünsch dir was" deiner Ex spielt da auch keine Rolle.
Heutzutage werden Kinder auch ein vom Gericht bestellter Anwalt zur Seite gestellt, der die Interessen der Kinder erkunden soll und eine Empfehlung abgibt.
