Zitat von Plague:Und ich dachte immer, bei Maßnahmen, die von der Rentenversicherung finanziert werden, geht es um die Wiederherstellung der gefährdeten Erwerbsfähigkeit.
Wenn man ganz klein kariert ist, sagt man, dass einer Rentenversicherung auch gar keine Kur macht!
Der Rentenversicherungsträger spricht intern nur von Reha / Rehabilitation.
Deswegen ist es auch meistens etwas problematisch, weil der allgemein Bürger alles zusammen in einen Topf schmeißt und dann den Begriff Kur einwirft bei einer Beratung.
Zum Beispiel wenn eine Mutter sagt, sie möchte eine Mutter Kind Kur ( eine MuKu intern
😉 ) machen, über den Rentenversicherungsträger, ist der Satz völlig falsch.
Hier ist zu klären, ob das Kind als Begleitkind mitfahren soll, oder als Kind was auch eine Rehabilitation braucht.
und ob die Mutter wirklich eine Mutter Kind Kur oder eine Reha möchte.
Allein wenn die Mutter, den Begriff Mutter Kindkur sagt, könnte man sagen, sie sind bei mir falsch, rufen Sie die Krankenkasse an, weil die Krankenkasse macht nur Mutter-Kind Kuchen.
es gibt auch den Begriff des Kurlaub…..
Mal was kopier =
Ein Kurlaub ist eine
Kombination aus Urlaub und einer medizinisch notwendigen Kur (z.B. Vorsorge- oder Rehakur), die der Erholung und Regeneration dient, oft mit Krankenkassen-Zuschüssen verbunden, da sie therapeutische Anwendungen wie Mass., Bäder, Physiotherapie oder spezielle Gesundheitsprogramme in Kurorten beinhaltet, um körperliche und geistige Gesundheit zu fördern und Alltagsstress abzubauen.
Merkmale eines Kururlaubs
Zweck: Gezielte Flucht aus dem Alltag, Regeneration, Stärkung der Gesundheit, oft nach Krankheit oder bei Erschöpfung.
Dauer: Oft 3 Wochen, kann aber je nach Bedarf und Absprache variieren.
Anwendungen: Beinhaltet wohltuende Anwendungen (Mass., Packungen, Sauna, Thermalbäder), Ernährungsberatung, Bewegungskurse (Nordic Walking).
Orte: Beliebt sind Heilbäder, Kurorte mit Thermalquellen an der Nord-/Ostsee, im Schwarzwald, Bayerischen Wald oder international (z.B. Ungarn).
Finanzierung und Zuschüsse
Krankenkassen: Gesetzlich Versicherte können Zuschüsse erhalten, wenn ein Arzt eine medizinische Notwendigkeit bestätigt.
Zuschuss: Kann bis zu 16 Euro/Tag für Unterkunft/Verpflegung sowie 90% der Kurmittelkosten umfassen, je nach Kasse und Art der Kur.
Präventionskurse: Krankenkassen bezuschussen auch Gesundheitskurse (Ernährung, Bewegung), die mit Urlaub kombiniert werden können.
Typen von Kururlauben
Ambulante Vorsorgekur: Eine klassische Badekur, die am Wohnort in einem Kurort stattfindet.
Kururlaub mit Anwendungen: Individuell zusammengestelltes Paket.
Kur für Senioren: Spezielle Programme zur Erhaltung der Gesundheit im Alter.
Ayurveda Kur: Ganzheitliche Reinigung und Regeneration mit Ölmassagen, Yoga etc..
….
Also alles was mit Kur zu tun hatte , sagte man intern ist nicht der Standard den der RV Träger für sich beansprucht. Ob dies Leistung von Krankenkasse besser oder nicht sind ?
Dann gibt es noch über den RV Träger
Familienrehabilitation oder häufiger Familienorientierte Rehabilitation (FOR).
( das sind Leistungen wo Kinder vorher in jungend Jahren sehr lange im Krankhaus waren und die Familien so wieder besser zusammen geführt werden sollen.
Ich persönlich finde es wichtig wenn man psychisch angeschlagen ist , das man vorher Zuhause Vorort eine Therapie macht und dass man dort Werkzeug erarbeitet.
Es gibt Fälle die ohne Therapie zur Reha fahren , aber die sitzen dann meist auch da und sind oft überfordert oder sagen das ihnen das hier alles nichts bringt , weil sie eben gewisse Techniken nicht erlernt haben.
Sorry für das off topic