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Mann hat mich hintergangen und verraten

M
Zitat von Re_ne:
der weiß gar nicht wie gut er es hat.

HATTE! Das Aufwachen wird bitter.

07.11.2025 11:53 • x 2 #706


Sardinien11
Zitat von Atomicblue:
Bockt sich der Mann einen ab, von wegen er zahlt keine 5Euro für ein Attest. (Aber seiner Eule einen Urlaub spendieren, Drinks und Essenseinladungen…jaja. Da muss man dann wohl sparen!)

Wenn der Sohn jetzt da Stresss mit der Lehrerin kriegt oder eine 6 auf die Klausur, dann soll er das mit der Schule ausdiskutieren. Ich bin raus. Er weiß es, dass man bei Klausuren ein Attest braucht wenn man nicht mitschreiben kann.

Hausärzte müssen ein Attest auf Kasse ausstellen. Sie schlagen leider jetzt alle Gebühren auf für Atteste, weil das immer zeitaufwendiger wird. Ich finde es auch unverschämt für ein Schulkind Attest extra Geld zu verlangen. Sorry!

07.11.2025 12:00 • x 2 #707


A


Mann hat mich hintergangen und verraten

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B
Atteste sind Privatleistung. Logisch, dass der Arzt das abrechnet

07.11.2025 12:03 • x 1 #708


M
Zitat von BernhardQXY:
Logisch, dass der Arzt das abrechnet

Es gibt keinen Handgriff, den ein Arzt nicht berechnet.

07.11.2025 12:52 • x 3 #709


B
@Margerite
Ebenda. Niemand arbeitet kostenlos.

07.11.2025 12:54 • x 2 #710


MissNoName
Zitat von BernhardQXY:
Atteste sind Privatleistung. Logisch, dass der Arzt das abrechnet

Seit wann..? Hier gab es im vergangenen Januar auch Atteste als wir die Influenza hatten. Kann mich nicht erinnern, dafür etwas bezahlt zu haben..?

07.11.2025 12:58 • x 1 #711


Sardinien11
Es gibt Atteste... Und Atteste.

Wenn es nur eine Krankschreibung für ein Schulkind ist, dafür gibt es Vordrucke.

Klar, gibt es anspruchsvolle Atteste für Gericht oder Behörden oder Versicherungen.

Also, ich finde es unverschämt für Schulkinder zusätzlich Geld zu verlangen. Die Kasse zahlt dafür ja auch, aber offenbar nicht genug.

07.11.2025 13:23 • x 2 #712


B
@Sardinien11

Ob du das doof findest oder nicht. Atteste sind eine private Leistung. Da zahlt keine Kasse etwas. Abgerechnet wird nach Gebührenordnung.

07.11.2025 13:28 • #713


sonntag_morgen
Zitat von BernhardQXY:
@Sardinien11 Ob du das doof findest oder nicht. Atteste sind eine private Leistung. Da zahlt keine Kasse etwas. Abgerechnet wird nach Gebührenordnung.

Gibt es einen Unterschied zwischen Krankmeldung und Attest (sorry für die dumme Frage)?

07.11.2025 13:30 • x 2 #714


Sardinien11
Zitat von sonntag_morgen:
Gibt es einen Unterschied zwischen Krankmeldung und Attest (sorry für die dumme Frage)?

Ich denke auch, eine ordentliche Krankschreibung mit Diagnose muss hier doch reichen!

KI

Ein Arzt verdient an einer Krankschreibung nicht direkt, sondern die gesetzliche Krankenkasse (GKV) zahlt die Kosten für die Untersuchung und Bescheinigung. Die Arztpraxis erhält eine Pauschale für die Behandlung von gesetzlich versicherten Patienten, die die Erstellung von Krankschreibungen beinhaltet, ohne dass dafür eine separate Gebühr anfällt. Diese Pauschale deckt die allgemeinen Kosten für die Behandlung ab, die auch eine Krankschreibung umfassen kann.

Keine separate Gebühr für den Patienten:
Der Patient zahlt für die Ausstellung der AU nicht separat, da diese Leistung im Rahmen der regulären Behandlung durch die Krankenkasse abgedeckt ist.

Privatpatienten:
Bei privat versicherten Patienten kann eine separate Abrechnung für Atteste nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erfolgen, die jedoch nicht immer eine krankschreibungspflichtige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung betrifft.

07.11.2025 13:36 • x 1 #715


Atomicblue
Alles gut, es hat sich geklärt und das Attest war gratis! War heute Morgen mal wieder viel Geschiss um Nix!

07.11.2025 13:57 • x 2 #716


B
@Sardinien11

Im Grundsatz sollte man der ki nicht über den Weg traue und schauen, woher sie ihre Weisheit hat. Man kann oft sehen dass die Ki Webseiten schlicht erfindet.

Der Grund, warum Krankschreibung für Arbeitnehmer ( und zwar nur für gesetzlich Versicherte) kostenlos sind, liegt an einem Vertrag. Für Privatversicherte ist das nicht so.

Für Schüler und auch Studenten gibt es keine Krankschreibung wie für AN. Es handelt sich in solchen Fällen um eine private Leistung, ganz gleich ob gesetzlich oder privat versichert.

Quelle:https://www.kinderaerzte-im-netz.de/media/5f60928db49d3826521a0025/source/atteste-kostenpflicht..pdf

Funfact: in NRW gibt es seitens der Kinderärzte keine Atteste mehr. Sie stehen durch das Kultusministerium bestätigt auf dem Standpunkt dass laut Schulgesetz die Eltern durch die Krankmeldung und Entschuldigung zuständig sind.
Ein Attest darf auch nicht pauschal gefordert werden sondern ist die absolute Ausnahme die individuell angeordnet werden muss.

07.11.2025 14:43 • #717


CanisaWuff
Zitat von Sardinien11:
Ich denke auch, eine ordentliche Krankschreibung mit Diagnose muss hier doch reichen!

Auf einer Krankschreibung für den Arbeitgeber hat doch die Diagnose nichts verloren. Die bekommt doch nur die Krankenkasse.

07.11.2025 16:25 • x 3 #718


B
@CanisaWuff
Es mag so erscheinen dass es hier um Recht haben geht. Dennoch ist meiner Erfahrung nach es wichtig, die richtigen Begriffe zu verwenden.
Und natürlich hast du Recht: mein Arbeitgeber hat das Recht zu erfahren ob und wie lange ich arbeitsunfähig bin.
Der Rest geht ihn schlicht nix an. War schon n immer so und jetzt durch das elektronische Verfahren bekommt er automatisch nur die Daten, die er braucht.
Und Attest ist ja erst einmal ein Oberbegriff. Was darin steht kommt auf den Zweck und die Basis an.
Wenn jemand am Tag der Abi Prüfung krank ist, muss er ein Attest vorlegen. Aber natürlich wird das auch keine Diagnose beinhalten.

07.11.2025 17:30 • #719


CanisaWuff
Zitat von BernhardQXY:
@CanisaWuff Es mag so erscheinen dass es hier um Recht haben geht. Dennoch ist meiner Erfahrung nach es wichtig, die richtigen Begriffe zu verwenden. ...

Ist schon ok, ich wusste zum Beispiel gar nicht, dass das Dokument der Krankmeldung für Privat Versicherte Geld kostet.

07.11.2025 17:32 • #720


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