Ex-Mitglied
Gast
Zitat von LostGirl1:(1) Wer in der Absicht, sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt,
Welcher Vermögensschaden denn? Sie hat die Wohnung doch schon vorher allein gezahlt. Ist jetzt nicht so, als sei sie seinetwegen umgezogen oder als seien ihr seinetwegen Mieteinnahmen entgangen, die sie andernfalls erzielt hätte. Jedenfalls hat sie davon nichts geschrieben. Wenn überhaupt könnte man hier allenfalls gestiegene Nebenkosten oder gestiegenen Lebensmittelverbrauch geltend machen. Aber darum geht es der TE doch gar nicht.
Zitat von LostGirl1:daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält,
Wenn er tatsächlich kein Geld hat, dann ist nicht einmal das erfüllt.
Zitat von LostGirl1:Joa, für mein persönliches Rechtsempfinden ist das hier erfüllt.
So einfach ist das nicht. Du musst schon konkret nachweisen, dass er einen Vermögensschaden verursacht hat, und dass er hinsichtlich seiner finanziellen Verhältnisse gelogen hat.