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Mein Körper gehört mir?

M
Und das wo vor 2-3 Jahren 14jährige Mädels bauchfrei trugen, bis zur Nierenentzündung die haben mit der Pille die Möglichkeit selbstbestimmt Herzen zu brechen und sich die Chemie in die Eierstöcke zu jubeln - alles ungewollt

#46


P
Zitat von EchtJetzt:
Wie viele Kinder hast du eigentlich?


Sie hat 0 Kinder. Tee

x 2 #47


A


Mein Körper gehört mir?

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L
Zitat von Puppenmama5269:
Sie hat 0 Kinder.


Ich wurde mit 17 ungewollt schwanger und habe trotz massiven Drucks von außen das Kind bekommen.
Kind ganz gut geraten, alle froh, dass meine Tochter da ist.

Aber meine persönliche Situation soll hier gar keine Rolle spielen.

Mich interessieren einfach unterschiedliche Sichtweisen, selbst wenn emotional eingefärbt finde ich es interessant.

Vielleicht schaut sich jemand doch mal die philosophische Auseinandersetzung zu dem Thema an und es kommt zu einer fundierten Diskussion...

#48


M
Was willst du denn, jeder hat dazu ne andere Meinung und am schluß wird es ne Grundsatzdiskussion mit Streitcharakter
@forenleitung, hast du ein Auge frei?

x 2 #49


L
Zitat von mcteapot:
Was willst du denn, jeder hat dazu ne andere Meinung und am schluß wird es ne Grundsatzdiskussion mit Streitcharakter
@forenleitung, hast du ein Auge frei?


Na ja... das ist ja das Wesen jeglicher Diskussion.

Dem kann man mit Sachlichkeit begegnen, aber das ist wohl aufgrund des emotional aufgeladen Themas den wenigsten möglich.

#50


P
Zitat von Loulou:
Bis zur 12 Woche stimmt nicht..Du kannst in Deutschland aus medizinischen Gründen bis zur Geburt abtreiben


§ 218 StGB Schwangerschaftsabbruch
Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Handlungen, deren Wirkung vor Abschluß der Einnistung des befruchteten Eies in der Gebärmutter eintritt, gelten nicht als Schwangerschaftsabbruch im Sinne dieses Gesetzes.
In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
gegen den Willen der Schwangeren handelt oder
leichtfertig die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung der Schwangeren verursacht.
Begeht die Schwangere die Tat, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.
Der Versuch ist strafbar. Die Schwangere wird nicht wegen Versuchs bestraft.
§ 218a Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs
Der Tatbestand des § 218 ist nicht verwirklicht, wenn
die Schwangere den

Schwangerschaftsabbruch verlangt und dem Arzt durch eine Bescheinigung nach
§ 219 Abs. 2 Satz 2 nachgewiesen hat, daß sie sich mindestens drei Tage vor dem Eingriff hat beraten lassen,
der Schwangerschaftsabbruch von einem Arzt vorgenommen wird und
seit der Empfängnis nicht mehr als zwölf Wochen vergangen sind.

Zitat von leilani1801:
Ich stand glücklicherweise noch nie vor der Entscheidung, ob ich ein Kind abtreiben soll oder nicht,

Zitat von leilani1801:
Ich wurde mit 17 ungewollt schwanger


Was denn nun? Da du 17 Jahre jung warst, standest du somit sehr wohl vor der Frage. Da du minderjährig warst, MUSSTE der Arzt dich dazu befragen.

Also erzähl kein Blech!

x 1 #51


K
ach sooo ... Du bist es Elisabeth ... na dann wundert mich nüschte mehr ... (und guck, auch mit 17 und so, ein Schelm ...)
warum schreib ich hier eigentlich noch mit (haumirselberaufdiefinger)

x 2 #52


L
Zitat von Puppenmama5269:
Was denn nun? Da du 17 Jahre jung warst, standest du somit sehr wohl vor der Frage. Da du minderjährig warst, MUSSTE der Arzt dich dazu befragen.


Jetzt reicht es mir aber!
Trotz ungewollter Schwangerschaft stand ich nie vor dieser Entscheidung, weil mir immer klar war, dass ich nicht abtreiben würde!

Der Druck, den ich ohne Ende bekam war schlimm genug, aber ich habe nie in Ansätzen darüber nachgedacht dies wirklich zu tun.

#53


E
Zitat von leilani1801:

Ich wurde mit 17 ungewollt schwanger und habe trotz massiven Drucks von außen das Kind bekommen.
Kind ganz gut geraten, alle froh, dass meine Tochter da ist.

Aber meine persönliche Situation soll hier gar keine Rolle spielen.

Mich interessieren einfach unterschiedliche Sichtweisen, selbst wenn emotional eingefärbt finde ich es interessant.

Vielleicht schaut sich jemand doch mal die philosophische Auseinandersetzung zu dem Thema an und es kommt zu einer fundierten Diskussion...


Um fundiert zu diskutieren müsstest du aber auch in der Lage sein,über deinen Tellerrand zu blicken.

x 2 #54


E
Zitat von Küstenperle:
ach sooo ... Du bist es Elisabeth ... na dann wundert mich nüschte mehr ... (und guck, auch mit 17 und so, ein Schelm ...)
warum schreib ich hier eigentlich noch mit (haumirselberaufdiefinger)


Wer ist denn jetzt Elisabeth?

#55


K
ach @EchtJetzt nur für die, die länger dabei sind ...

#56


N
Was zur Hölle hat so eine Diskussion in einem liebeskummerforum zutun?!

Such dir doch eine entsprechende Plattform für diese Art Diskussionen.

Ich habe mein Kind auch bekommen, obwohl ungewollt schwanger und 50%iger Chance auf schwerbehinderung, er ist gottseidank gesund, aber ich verurteile niemanden dafür der sich gegen ein Kind entscheidet. Egal ob leicht damit umgegangen oder nicht.

Wer mit sich hardert wird Gründe haben, wünsche niemandem so einen Konflikt!

Wer es leicht nimmt, besser fürs Kind!

Schlimmer finde ich, das man sich für ein Kind entscheidet, und die ganze Schwangerschaft über raucht, trinkt oder anderweitig nicht auf sein Kind achtet.

x 3 #57


Gretel
Zitat von EchtJetzt:
Du stellst Theorien wie " Kind zur Welt bringen und zur Adoption freigeben " auf und möchtest dann eine sachliche Diskussion? Auch deine weiteren Ausführungen finde ich wenig sachlich.Du machst den Eindruck,als ob die Wand, vor der du stehst nur wenige Zentimeter von dir weg ist, dass du das Gesamtbild deiner Aussagen nicht erfassen kannst
Wie viele Kinder hast du eigentlich?


"Wieviele Kinder hast Du eigentlich" keif keif keif

Ich habe selber abgetrieben, aber begreife überhaupt nicht, warum Ihr die TE so unsachlich aggressiv angeht, ist ja abartig.
Ihr Thema "Rechte des Ungeborenen" kann man durchaus sachlich diskutieren.

Juristisch: Rechtsfähigkeit erst NACH den Geburt - aber Menschenrecht schon VOR der Geburt?
Wie geht das mit Abtreibung zusammen?
https://opinioiuris.de/kommentar/bgb/1

x 1 #58


M
Zitat von Gretel:
so unsachlich aggressiv

Man könnte dazu ne Menge sagen oder einfach melden, ist viel leichter, im Hintergrund zu agieren, als sich selbst ins Fenster zu stellen, gell?

x 2 #59


K
warum ist nebenbei die Frage nach Kindern irgendwie keifig?

Zitat von Gretel:
"Wieviele Kinder hast Du eigentlich" keif keif keif

x 3 #60


A


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