Waris07
Mentorin
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Zitat von Giraffenmädchen:Das ist in Ö aber eine Eheverfehlung (auszuziehen)
Wenn du zu deinem eigene Schutz ausziehst, greift das nicht.
Außerdem hat dein Mann weitaus schlimmere "Eheverfehlungen" begangen, die du wohl auch beweisen kannst. (Stichwort: sein ungeschützter GV mit anderen / Übertragung von Geschlechtskrankheiten)
Von seinem Psychoterror, den er betreibt ganz zu schweigen.
https://www.familienrechtsinfo.at/schei...gsgruende/
