G
Gracia
Mitglied
- Beiträge:
- 8554
- Danke erhalten:
- 6266
- Mitglied seit:
Zitat von Gorch_Fock:...ob das vorher Familienfahrzeug war ....Dann kann auch die Ex Anspruch auf Weiternutzung haben.
Aber die Frau ist berufstätig es gibt da sicher noch ein zweites Fahrzeug. Warum sollte sie denn Anspruch auf ein teures Familienfahrzeug haben.