@TESSA81 Hallo Tessa, ich bin bisher stiller Mitleser und bewundere deine Kraft. Es ist ein dunkles Tal und der Weg scheint noch lange. Zum Glück bist du hier, lenkst dich ab und holst dir Meinungen und gute wie auch naja eher oft bemühte Ratschläge.
Ich möchte einen kleinen Beitrag leisten und dir ein paar Worte zu eurem Haus sagen. Ich arbeite in der Finanzbranche und habe ggf. den einen oder anderen Impuls.
Ohne es zu kennen, nehme ich an euer Haus ist finanziert und ihr habt eine monatliche Rate die ihr bisher gemeinsam bzw. überwiegend er bezahlt hat. Auf den ersten Blick scheint dir diese Rate alleine zu hoch, insbesondere auch wegen der Nebenkosten und dem Erhaltungsaufwand.
Sofern du bei der finanzierenden Bank einen guten Ansprechpartner hast, solltest du einen Termin machen, zur Not telefonisch einen Termin durchführen.
Die Bank hat euch beide als Darlehensnehmer und zunächst kein Interesse einen von euch beiden rauszulassen. Die Bank hat aber Interesse die Finanzierung nicht abbrechen zu müssen und somit, trotz vsl. anfallender Vorfälligkeitsentschädigung, den Kredit zu verlieren.
Daher ist ein frühes Gespräch wichtig. Auch für den Fall das möglicherweise mal Darlehensraten ausfallen - aus welchen Gründen auch immer. Da reißt einem keiner den Kopf ab, man muss halt reden miteinander.
Folgende Möglichkeiten sehe ich anhand der bekannten spärlichen Daten zur Immobilie;
- Verkauf; Erlös 50/50. Davon geht weg der offene Kredit und der Schadenersatz für die Bank für die entgangenen Zinsen (Vorfälligkeitsentgelt). Diesen Wert kannst du auf den Tilgungsplan zum Haus sehen. Es ist schlichtweg die Summe aller Zinsen die die verbleibenden Jahre bis zum Ende der Sollzinsbindung noch angefallen wären.
- Ein Darlehensnehmer wird aus dem Vertrag entlassen: Der andere übernimmt das Haus. Das Haus wird durch Bank oder Gutachter auf Zeitwert geschätzt und der im Haus verbleibende übernimmt das Darlehen mit den laufenden Raten.
Bei diesem Punkt steht die erste Herausforderung an, die sich m. E. aber lösen lässt. Kann man die Rate nicht allein stemmen bietet sich immer an;
- Verwandte als neuen Darlehensnehmer oder gar Bürgen mit in den Kreditvertrag zu nehmen. Dies können z. B. deine Eltern sein. Das geht auch wenn diese Rentner sind und das Einkommen entsprechend reicht.
- Das kann eine Mieteinnahme sein, wenn du z B eine Einliegerwohnung hast
- Das kann aber auch ein Punkt aus dem Thema Scheidung sein. Ich bin hier kein Profi, jedoch meine ich zu wissen dass er der Betreuungsunterhalt zahlen muss (man möge mich korrigieren wenn ich falsch liege). Das bedeutet, neben dem Unterhalt die Differenz zu deinen Einkommen bevor du wegen der Kinder noch voll arbeiten konntest.
Weiterhin muss er auch einige Zeit weiter zahlen, sofern du keine geeignete Wohnung findest, oder das Umfeld für die Kinder aktuell sehr wichtig ist (auch hier bitte wieder um Korrektur der Foristen wenn ich das falsch sehe, war nie verheiratet
Lange Rede kurzer Sinn, sofern du etwas Luft hast, bereite deinen Schlachtplan vor, laß von deiner Anwältin was ausarbeiten und übernimm die Kontrolle. Nicht reagieren - agieren.
Alles Gute weiterhin. Ich bin überzeugt dass das für deine Kinder und dich gut ausgehen wird!
20.08.2022 19:31 •
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