Gast2000
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Zitat von Elischrabneli95:Hallo liebes Forum, heute melde ich mich nochmal.
Mein NM hatte sich ja mit mir nun auf den Unterhalt ohne anwaltliche Hilfe geeinigt. Er versprach, ab 1.7.einen Dauerauftrag einzurichten, nun hab ich erfahren, dass er es noch nicht getan hat, er wollte mit mir darüber sprechen, ich fühle mich aber noch nicht in der Lage, sachlich mit ihm darüber sprechen zu können, er würde mich sofort verunsichern und ich würde einknicken.
Ich war ja schon beim Anwalt und hatte das Mandat auf seine Bitte hin am nächsten Tag zurückgezogen.
Nun habe ich bis heute keinen Trennungsunterhalt bekommen.
Ich werde nun wieder den Anwalt kontaktieren , aber diesmal ziehe ich es durch.
Ich brauche für mich einen klaren Kopf und ich möchte wirklich loslassen. Das Hin und her hindert mich daran, endlich einen Schlussstrich ziehen zu können.
Muss ich mir jetzt wie ein geldgieriger Vamp vorkommen?
Lg Anna
Hallo Anna, zunächst einmal willkommen im Forum, auch wenn der Anlass nicht gut ist.
Der Trennungsunterhalt und ein evt. nachehelicher Unterhalt hat nichts, aber gar nichts mit geldgierig
zu tun. Im gesetzlich vorgeschriebenen Trennungsjahr bei Eheleuten ist der finanzielle Ausgleich
zwischen den EL eine richtige Einrichtung des Gesetzgebers. Selbst ein nachehelicher Unterhalt
kann bei einer Bedürftigkeit vom Gericht zeitweise oder dauerhaft bestimmt werden.
Du warst mit dem Anwalt - es sollte eine Fachanwalt für Familienrecht sein - der Erstberatung und
Beauftragung auf dem richtigen Weg. So wie sich dein EM verhälten hat, verhält und über deine Gefühle
trampelt und nun bislang seine Unterhaltsverpflichtung nicht einhält, solltest du ihm - er hat bewiesen zu
was er fähig ist, hat dein Vertrauen mißbraucht und hinterhältig betrogen -, nicht mehr vertrauen.
Schaue nur auf seine Taten = Wahrheit. Dein NM wollte nicht mehr an deiner Seite sein, lasse ihn
ziehen. Meist geht warm wechseln schief.
Ein Schuss vor den Bug durch deinen Anwalt wäre - falls die Unterhaltszahlung auch am kommenden
Montag nicht bei dir eingegangen ist - nun fällig. Aus 2 Gründen.
1. In Verzug setzen mit Nennung von bei Nichteinhaltung juristischen Schritten - und
2. Er merkt, du lässt nicht mit dir spaßen und forderst das ein was dir zusteht. Das ist wichtig, denn erst
wenn der Trennungsunterhalt nachweislich eingefordert wird beginnt eine Zahlungsverpflichtung.
Dein RA wird vermutlich den Trennungsunterhalt zunächst weit über das vereinbarte hinaus einfordern
und zudem, falls nicht vorhanden, alle Einkünfte von ihm (Steuererklärung, ETG Protokolle etc.) an-
fordern. Dein NM ist Auskunfts- und Nachweispflichtig.
Bitte, verfalle nicht in nur Traurigkeit und Zukunftsängsten. Du hast soviel schon in deinem Leben ge-
schafft und schaffst das dein Leben neu zu sortieren. Weißt du, jeder Lebensabschnitt kann schön sein.
Es öffnen sich nun andere Türen und dahinter kann, nein wird, auch viel gutes sein. Beginne dein Leben
neu zu planen, gehe viel raus unter Menschen, schließe dich anderen an und mache all das was du
schon immer mal gerne machen wolltest. Also nicht auf dem Sofa sitzen und Trübsal *beep*, sondern
aktiv werden. Alles Gute. Wir sind hier für dich da.