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Nach 23 Jahren hat sie keine Gefühle mehr für mich

E
Zitat von AxelFoley:
Ich habe meine Ex bislang nur als sehr herzlichen, sozialen Menschen gekannt die immer an alle und ihr Wohlergehen denkt. Wirklich! Von daher schockt mich ihr Verhalten umso mehr... Das ist jedenfalls nicht der Mensch den ich bis vor relativ kurzer Zeit dachte zu kennen. Als wir uns kurz nach der Trennung unterhalten ...

Forget it.
War bei meiner Frau genauso. Fremdgänger schaffen es oft, sich nach außen hin als die guten zu präsentieren oder gar als Opfer. Manche schaffen es sogar, ihre eigenen Ehepartner zu täuschen. War bei mir so, ist offenbar bei dir so und ist auch bei vielen anderen so.



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29.11.2023 13:16 • x 5 #886


E
Zitat von AxelFoley:
Ist hier jemand unter Euch der sich in Recht auskennt? Kann ich der Ratte für die eheliche Wohnung ein Hausverbot auferlegen welches bei Zuwiderhandlung mit einem Fristlosen Rausschmiss belohnt wird?

Natürlich kannst du das. Ein Festhalten an dem Mietvertrag ist unzumutbar, da würde dir jeder Richter recht geben. Nur was bringt dir so ein Urteil? Damit kannst du dir den Hintern abwischen.

HIngehen und ihm unmißverständlich klarmachen, dass er beim nächstenmal wenn er dich sieht im Krankenhaus landet ist sicher unmoralisch. Aber effektiv.

29.11.2023 13:19 • x 4 #887


A


Nach 23 Jahren hat sie keine Gefühle mehr für mich

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B
@AxelFoley
Ich bin kein Anwalt. Google sagt:
https://www.familienrecht-muenchen.de/E...er_Dritten

29.11.2023 13:20 • x 1 #888


ElGatoRojo
Zitat von AxelFoley:
Kann ich der Ratte für die eheliche Wohnung ein Hausverbot auferlegen welches bei Zuwiderhandlung mit einem Fristlosen Rausschmiss belohnt wird?

Für das Betreten der Ehewohnung könntest du Hausfriedensbruch konstatieren - für seinen Mietbereich aber in der Folgerung fraglich.

29.11.2023 13:24 • x 4 #889


B
@Martin123
Und strafbar.
Das ist wirklich das letzte in solch einer Situation. Und vor allem, wenn der Mieter, Herr Ratte schon jetzt mit dem Vertrag und Anwalt winkt, kannst du dich darauf verlassen, dass er alle Register ziehen wird, wenn Axel robuster würde.
Merke:
Lege dich nicht mit Idioten an: sie ziehen dich auf ihr Niveau runter und schlagen dich durch Erfahrung.

29.11.2023 13:25 • x 5 #890


E
Zitat von AxelFoley:
Auweia...... Er hat aber auch einen ganz speziellen Hintergrund, weil er hier aufgenommen und sich um ihn gekümmert wurde... Das sie das mit dem Kümmern so versteht konnte ich nicht ahnen...

Er ist das allerletzte, aber nicht dein größtes Problem. Darüber nachzugrübeln lohnt sich nicht.

Die viel spannendere Frage ist, warum sich deine Ex darauf eingelassen hat.

Die Erkenntnis, worauf ich meinen Fokus legen muss hat mir viel geholfen. Der Typ ist mir mittlerweile völlig egal. Warum sollte ich an ihn auch nur einen Gedanken verschwenden. Wenn ich den irgendwann mal wieder sehe gibt es eine auf die Nase, das weiß meine Frau und das habe ich an Dritte kommuniziert, die es ihm zutragen werden.

Das wars.

Meine ganze Energie geht jetzt darauf, dass ich unabhängiger werde (emotional), neue Leute kennenlerne und nebenher doch meine Frau nicht aufgebe. Da bleibt für den Typen nichts mehr übrig.

29.11.2023 13:26 • x 3 #891


B
Bzgl Kündigung der kleinen Wohnung: das musst du mit dem Anwalt klären, dieser Fall ist bei Google gar nicht zu finden.

29.11.2023 13:28 • x 1 #892


E
Zitat von BernhardQXY:
@Martin123 Und strafbar. Das ist wirklich das letzte in solch einer Situation. Und vor allem, wenn der Mieter, Herr Ratte schon jetzt mit dem Vertrag und Anwalt winkt, kannst du dich darauf verlassen, dass er alle Register ziehen wird, wenn Axel robuster würde. Merke: Lege dich nicht mit Idioten an: sie ziehen dich ...

Ich würde es an seiner Stelle nachdrücklich klarmachen. Ob er es wirklich tut, ist dann seine Sache.

Ich weiß nur (aus einem komplett anderen Zusammenhang) wie langwierig und schwierig es ist, einen Mieter aus einer Wohnung zu bekommen. Der legale Weg würde heißen, dass er dem neuen Lover seiner Frau noch Monate, ev. sogar jahrelang über den Weg laufen muss.

29.11.2023 13:29 • x 2 #893


unbel-Leberwurst
Zitat von AxelFoley:
Der Gedanke das er die Wohnung in meiner Abwesenheit betritt ekelt mich regelrecht an.....


Also das Betretungsverbot sehe ich nicht als Problem. Du hast Hausrecht.
Eine Koppelung an eine fristlose Kündigung würde ich eher anzweifeln.
In dem Sinne geht von im keine Gefahr aus und Ehebruch ist nichts strafbares.

29.11.2023 13:31 • x 1 #894


ElGatoRojo
Zitat von Martin123:
wie langwierig und schwierig es ist, einen Mieter aus einer Wohnung zu bekommen.

Hilft dir § 573a des BGB?

(1) 1Ein Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen kann der Vermieter auch kündigen, ohne dass es eines berechtigten Interesses im Sinne des § 573 bedarf. 2Die Kündigungsfrist verlängert sich in diesem Fall um drei Monate.

29.11.2023 13:36 • x 2 #895


E
Zitat von ElGatoRojo:
Hilft dir § 573a des BGB? (1) 1Ein Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen kann der Vermieter auch kündigen, ohne dass es eines berechtigten Interesses im Sinne des § 573 bedarf. 2Die Kündigungsfrist verlängert sich in diesem Fall um ...

Es geht doch gar nicht um die Paragraphen. Wenn er nach drei Monaten eben nicht auszieht, muss er ihn rausklagen. Das kann locker ein Jahr dauern. Dann reden wir über 15 Monate. Bis dann noch die Vollstreckungshandlung erfolgt ist, locker 1 1/2 Jahre.

29.11.2023 13:39 • #896


B
@ElGatoRojo
Es sind zum einen mehr Wohnungen und zum anderen haben Ex und er unterschrieben und können nur gemeinsam kündigen.

29.11.2023 13:40 • #897


ElGatoRojo
Zitat von Martin123:
Es geht doch gar nicht um die Paragraphen.

Na logo. Es gilt eben nicht das Faustrecht der Prairie. Daher ist - da hast du Recht - die ganze Chose deutlich langwieriger. Aber mit irgendwas muss Axel ja mal anfangen, um den Typen los zu werden.

29.11.2023 13:43 • x 1 #898


E
Zitat von ElGatoRojo:
Na logo. Es gilt eben nicht das Faustrecht der Prairie. Daher ist - da hast du Recht - die ganze Chose deutlich langwieriger. Aber mit irgendwas muss Axel ja mal anfangen, um den Typen los zu werden.

Und ernsthaft 1,5 Jahre mit dem neuen Lover seiner Frau, die ihn beide betrogen haben unter einem Dach leben? Und dann noch ein Gerichtsverfahren führen, welches immer wieder dazu führt, dass ihm alles wieder aufs neue aufs Brot geschmiert bekommt.

MIr ist egal was der TE macht.

Ich könnte das nicht. Da würde ich vorher woandershin ausziehen und die eigene Wohnung vermieten.

29.11.2023 13:53 • x 2 #899


ElGatoRojo
Zitat von Martin123:
Und ernsthaft 1,5 Jahre mit dem neuen Lover seiner Frau,

Nun ja - das ist das Wortst-Case-Szenario. Muss nicht immer so laufen.

29.11.2023 13:54 • x 3 #900


A


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