naklar
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Lieber Forenbesucher,
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naklar
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ttt
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gepetto74
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Zitat von Hopeless_Berlin:
§ 1361 b Absatz 1 BGB: Leben die Ehegatten voneinander getrennt oder will einer von ihnen getrennt leben, so kann ein Ehegatte verlangen, dass ihm der andere die Ehewohnung zur alleinigen Benutzung überlässt, soweit dies auch unter Berücksichtigung der Belange des anderen Ehegatten notwendig ist, um eine unbillige Härte zu vermeiden. Eine unbillige Härte kann auch dann gegeben sein, wenn das Wohl von im Haushalt lebenden Kindern beeinträchtigt ist. Das ist etwa dann der Fall, wenn (der andere Partner gewalttätig ist, oder) die ständigen Streitereien negative Auswirkungen auf die Psyche der Kinder haben.
Alena-52
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Isabella
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naklar
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Alena-52
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Zitat von ttt:Warum sie aus dem Grundbuch raus soll? Weil ihr sonst die Hälfte gehört egal ob sie zahlt oder nicht.
Franc1234
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feuerteufel
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naklar
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feuerteufel
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feuerteufel
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gepetto74
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Zitat von naklar:Ich meine doch auch nicht dich, meine kleine Lotusblüte, ttt![]()
Alena-52
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Zitat von bmkilla:schön ! freut mich, dass die kleene so damit umgehtAlenachen der kleinen gehts gut. Waren heut beim minigolf und im saurierpark. Jetzt zu hause.
Die wusste eben schon was los ist denk ich. Hat auch erst gesagt mama wenn wir in die wohnung ziehen will ich vielleicht wieder ein hochbett . . .
übrigens madam den ganzen tag im bett. Alles notiert.
feuerteufel
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