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Nach 9,5 Jahren Ehe 1 Jahr Affaire der Frau entdeckt !

A
nee - sie ist doch fremdgegangen ?
sie muss beweise haben und es gibt keinen grund ihn vor die tür zu setzen - da macht auch die polizei und kein richter mit.

er muss vorgreifen - raus mit ihr.
würde mir ihren quarck gar nicht mehr anhören.

sie sollte sich mal an ihre mutter- und ehepflichten erinnern - ein jahr nicht gekocht ? liegt den ganzen tag im bett - kind muss sehen wo es bleibt - gut, dass papa da ist.

#3631


S
ach so und fremdgehen ist heutzutage normal. Warum ich mich so aufrege. Macht doch jeder.
ja klar - jeder loser!
bm, lass dich von ihrem pseudo-wissen in sachen scheidung nicht verunsichern. du hast einen anwalt, also hin. knuddeln

#3632


A


Nach 9,5 Jahren Ehe 1 Jahr Affaire der Frau entdeckt !

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G
Zitat von Hopeless_Berlin:
Zitat von Alena-52:
killachen muss sich warm anziehen und sich ein superdickes fell anziehen.

Hab grad mit ttt telefoniert. Wir haben beide die Befürchtung, dass seine NF in der nächsten Woche die Türschlösser austauscht und er dann auf der Straße steht mit nichts. Das Recht dazu hat sie. weinen



Inwiefern?

Er ist weder ausgezogen, noch hat er sie vermöbelt.

Dann hat er genau so gut das Recht die Tür mit der Axt einzuschlagen, wenn er nach Hause kommt. Feuerwehrmänner können so was.

Also daß sie das darf, daran habe ich noch starke Zweifel, aber vielleicht wißt ihr ja mehr.

#3633


H
Zitat von Alena-52:
:mrgreen: ja, hope - wir beide wissen es ...

Wen meinst du denn mit beide? geschockt

Zitat von Alena-52:
nee - sie ist doch fremdgegangen?

Aber sie verdreht die Fakten doch jetzt schon, dass es zum Himmel schreit.

#3634


A
Mr. Green hope - du und ich - wollte es nur für killachen klar haben - nicht das er sich morgen früh hinsetzt und status ändert - wäre doch für seine NF ein gefundenes fressen - bis jetzt hat sie ja nichts gegen ihren hausmann - der ja ihre hausfrauenpflichten überwiegend übernommen hat, weil sie es vorzieht lieber bis mittags zu pennen - damit sie fit und frisch für die pirsch ist, zu übernehmen.

klar sie verdreht die fakten - damit killachen ruhig bleibt und schön klein bei fuss - schuldgefühle können ja sehr drückend sein.

aber bevor türschlösser ausgewechselt und er aus dem haus muss - sind nachweise nötig - ärztliche atteste o.ä. - sonst darf da keiner ran - beweise müssen da sein. hat sie ja nicht. nur ihr geplapper.

pass auf, der fällt nichts anderes ein als auf psychisch krank zu machen, ihren job verlieren deshalb und holt sich auf diese art und weise alles was sie will...von unserem killa - holzauge sei wachsam!

#3635


T
Tja Pinocchiopapa: sie ist ne Frau-Ruf fix ihre Therapeutin an-"oh mein Mann dreht jetzt durch"-dann wechselt sie das Schloss-und bumms ist er draußen… dann holt BM die Tatütata und dann sagt die Olle noch dreist "ich habe echt Angst"-und wieder bumms-steht er da! Ist natürlich alles gelogen von ihr, aber schon hat sie das Recht, ihn 14 Tage rauszusetzen… na das ist ja mal ein Trick wa? Traurig-aber leider nachweislich erfolgreich!
Und was heißt hier "ihr beide" sag mal alena-ich fühle mich vernachlässigt Mr. Green
Und BM? hast schon neue Turnschuhe im Schrank zwecks Laufen?

#3636


G
Zitat von Alena-52:
pass auf, der fällt nichts anderes ein als auf psychisch krank zu machen, ihren job verlieren deshalb und holt sich auf diese art und weise alles was sie will...von unserem killa - holzauge sei wachsam!



Alena, was würde denn in diesem Fall mit der Kleinen passieren? Dürfte die dann auch alleine mit der "kranken" Mutter leben, oder ist das auszuschließen?

#3637


H
Zitat von gepetto74:
Also daß sie das darf, daran habe ich noch starke Zweifel, aber vielleicht wißt ihr ja mehr.


"Der folgende Beitrag beschränkt sich ausschließlich auf die vorläufige Überlassung der Ehewohnung für die Zeit ab der Trennung bis zur Rechtskraft der Scheidung. Diesbezüglich findet die Vorschrift des § 1361b BGB Anwendung. Die Vorschrift besagt, dass demjenigen Ehegatten die Wohnung zugewiesen werden kann, für den der Auszug eine sog. unbillige Härte darstellen würde. . . Eine unbillige Härte kann jedoch auch dann angenommen werden, soweit das Wohl von den im Haushalt lebenden Kindern negativ beeinträchtigt ist. In diesem Zusammenhang wird man eine unbillige Härte auch dann bejahen müssen, wenn es zu regelmäßigen heftigen Streitereien der Beteiligten in Anwesenheit der Kinder kommt und diese stark darunter leiden."

Wenn das schon reicht, dann hat sie gute Aussichten. Meinst du nicht, dieses Argument wird NF vorbringen, wenn sie gefragt wird? Aber bis sie gefragt wird, vergeht Zeit. Doch die Schlösser sind schon gewechselt. Und unser Killa wird sich ganz sicher nicht mit einer Axt Zutritt verschaffen. Eher geht er ins Hotel.

#3638


G
Zitat von ttt:
Tja Pinocchiopapa: sie ist ne Frau-Ruf fix ihre Therapeutin an-"oh mein Mann dreht jetzt durch"-dann wechselt sie das Schloss-und bumms ist er draußen… dann holt BM die Tatütata und dann sagt die Olle noch dreist "ich habe echt Angst"-und wieder bumms-steht er da! Ist natürlich alles gelogen von ihr, aber schon hat sie das Recht, ihn 14 Tage rauszusetzen… na das ist ja mal ein Trick wa? Traurig-aber leider nachweislich erfolgreich!



Nachweislich erfolgreich, ohne Beweis?

Sachen gibbet......

#3639


T
Ja doof ne? Aber für 14 Tage klappt es…

#3640


G
Zitat von Hopeless_Berlin:
Zitat von gepetto74:
Also daß sie das darf, daran habe ich noch starke Zweifel, aber vielleicht wißt ihr ja mehr.


"Der folgende Beitrag beschränkt sich ausschließlich auf die vorläufige Überlassung der Ehewohnung für die Zeit ab der Trennung bis zur Rechtskraft der Scheidung. Diesbezüglich findet die Vorschrift des § 1361b BGB Anwendung. Die Vorschrift besagt, dass demjenigen Ehegatten die Wohnung zugewiesen werden kann, für den der Auszug eine sog. unbillige Härte darstellen würde. . . Eine unbillige Härte kann jedoch auch dann angenommen werden, soweit das Wohl von den im Haushalt lebenden Kindern negativ beeinträchtigt ist. In diesem Zusammenhang wird man eine unbillige Härte auch dann bejahen müssen, wenn es zu regelmäßigen heftigen Streitereien der Beteiligten in Anwesenheit der Kinder kommt und diese stark darunter leiden."

Wenn das schon reicht, dann hat sie gute Aussichten. Meinst du nicht, dieses Argument wird NF vorbringen, wenn sie gefragt wird? Aber bis sie gefragt wird, vergeht Zeit. Doch die Schlösser sind schon gewechselt. Und unser Killa wird sich ganz sicher nicht mit einer Axt Zutritt verschaffen. Eher geht er ins Hotel.



Hast recht, Hope.

Und zutrauen würde ich ihr das zweifellos.

#3641


H
Zitat von gepetto74:
Hast recht, Hope.
Und zutrauen würde ich ihr das zweifellos.


Ich auch seufzen / traurig Nur leider unser Killa nicht. Der "öffnet langsam die Äuglein".

#3642


T

A
hope
unbillige härte kann man killachen aber nicht nachweisen - eher ihr weil sie sich nicht ums kind kümmert - bis mittags pennt, sich nicht kümmert, das das kind essen bekommt etc.

Zitat:
Alena, was würde denn in diesem Fall mit der Kleinen passieren? Dürfte die dann auch alleine mit der "kranken" Mutter leben, oder ist das auszuschließen?
das braucht beweise und ärztliche atteste, dass sie wegen ihrer störung nicht in der lage ist sich ums kind zu kümmern. davon hat killachen ja genug auf lager.
auf der anderen seite - wenn sie das bekommt - kann er zahlen für sie - bis sie wieder arbeitsfähig ist.... das kann sie ausnutzen ...
zieht er jetzt und schnell die härtescheidung durch kann er das umgehen ...

#3644


A
Zitat von ttt:

Und was heißt hier "ihr beide" sag mal alena-ich fühle mich vernachlässigt Mr. Green

oh sorry - liebelein -> bekommst ein extra drückerlie trost spenden

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A


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