gepetto74
- 93257
gepetto74
Zitat von steph07:neiiiiiiin! ist nicht unangebracht! deine beiträge sind bestens, mann. ich werd hier noch irre....
steph07
Alena-52
gepetto74
Zitat von Alena-52:gepetto
warum soll das unangebracht sein, dass du hier schreibst ? es ist doch auch gut, dass sich hier menschen befinden, die dinge aus einer anderen persektive sehen können und nicht in einer emotionalen zerrissenheit stecken. wir befinden uns hier alle auf einer anderen ebene, die einen nstehen ganz am anfang, die anderen sind mittendrinnen, die nächsten sind darüber hinweg, und die anderen wollen einfach die hilfe, die sie mal bekamen auch anderen geben.
deine ansichten und ratschläge sind nicht aus der luft gegriffen und hilfreich sofern der andere schon in der lage ist sie anzunehmen und umzusetzen oder sie im hinterkopf für sich zu speichern.
jeder ist doch anders - deshalb denken, fühlen und handeln wir alle unterschiedlich, das bedeutet doch aber nicht, dass die ratschläge in den wind geschossen werden - für irgendetwas ist alles gut und macht sinn !
gepetto74
Franc1234
Zitat:nu kann sie. den ehegattenunterhalt wollte sie nicht.
den für das trennungsjahr schon . . .
Zitat:Kann der Trennungsunterhalt verwirkt werden?
Unter gewissen Voraussetzungen ja! Erfüllt ein Verhalten des Unterhaltsberechtigten einen Verwirkungstatbestand, hat dieses zur Folge, dass der Unterhaltsanspruch herabgesetzt, zeitlich begrenzt oder gar ganz versagt wird. Eine Verwirkung kommt insbesondere in Betracht, wenn der Berechtigte sich eines Verbrechens oder eines schweren Vergehens gegen den Verpflichteten oder einem nahen Angehörigen schuldig gemacht hat oder der Berechtigte einseitig aus einer intakten Ehe ausgebrochen ist. Daneben gibt es weitere Verwirkungsgründe, die wir in unserem Beitrag Verwirkung von Unterhalt umfassend erläutern. Im Gesetz lässt sich die wesentliche Vorschrift zur Verwirkung in § 1579 BGB finden. Auch wenn diese Vorschrift in den Bereich „Geschiedenenunterhalt“ fällt, ist sie in wesentlichen Teilen (genau genommen § 1579 Nr. 2 bis 8 BGB) über § 1361 Abs. 3 BGB im Rahmen des Trennungsunterhalts entsprechend anwendbar.
Es liegt an dem Unterhaltsverpflichteten, den Verwirkungstatbestand darzulegen und zu beweisen.
naklar
gepetto74
Zitat von naklar:Wir haben nicht verloren sondern ne 2:0 Führung verspielt , aber trotzdem schei..
feuerteufel
naklar
gepetto74
StarfishMü
StarfishMü
ttt
Zitat von gepetto74:Leute, wenn ttt hier heute noch auftaucht, passt bloß auf, was ihr sagt!
Da ist Polen mal wieder offen, der BVB hats gegen die Eintracht vergeigt! Mann, was wird die wieder geladen sein.......
Also: Kleine Brötchen backen, sonst.......... :boese: :wand: :boese: :boese: :boese: :boese: :boese: :boese: :boese: :wand: :boese: :boese: :boese: :boese: :boese: :wand: :wand: :wand: :wand: :wand: :wand: :boese: :boese: :boese: :boese: :evil: :evil: :boese: :boese: :boese: :evil: :evil: :evil: :evil: :wand: :wand: :wand: :evil: :evil: :wand: :wand: :wand: :wand: :boese: :boese: :boese: :boese: :boese: :evil: :evil: :evil: :evil: :evil: :evil: :evil: :evil: :evil: :evil: :wand: :wand: :wand: :wand: :wand: :wand: :wand: :wand: :wand:
Bin dann mal vorsichtshalber weg! Bis morgen..... 8)
feuerteufel