Zitat von feuerteufel:Zitat von naklar:Und ruhig nochmal in Erinnerung rufen was Fanc hier angeführt hat, das könnte dir ne Menge Geld sparen.
Danke Papa muss ich direkt nochmal suchen du. Was ,einst da ? Ist so viel, Franc entschuldige

Kein Ding, ich entschuldige Dir fast Alles

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Geht wohl um die Infos zur Verwirkung von Trennungs- und Ehegattenunterhalt. Dazu gehört, das Du schön Beweise sammelst, dass nach deiner Ansicht die Ehe vor dem Auffliegen der Affäre intakt war. Das kann eine Selbstdokumentation sein, flankiert von Aussagen von Freunden, sofern dies möglich ist. Links und Aktenzeichen zu diversen Urteilen kann ich bei Bedarf hier reinposten.
Ferner solltest Du auch weiter Beweise sammeln, die belegen, dass sie wohl immer noch fremdgeht bzw. sich zumindest nicht in der Ehe solidarisch gibt, wie z.B. häufiges Ausgehen und über nacht wegbleiben, ohne das Du weist wohin sie geht bzw. Du vorab überhaupt informiert wirst. Denn solange das Trennungsjahr nicht rum ist, muss sie sich sauber verhalten, ansonsten kann sie alleine dadurch nicht verlangen, das Du Unterhalt zahlst.
Auch dass sie ständig bis zum Mittag schläft und Du zu Hause alles weitgehend alleine managen musst, gehört dokumentiert. Fang ein Tagebuch an und schreibe die Vergangenheit allmählich vom Forum hier ab.
Wenn sie übrigens mal wieder damit ankommt, das sie ja auf Ehegatten-Unterhalt verzichten will, aber Trennungsgeld haben möchte, würde ich ihr mal folgendes vorlesen:
Zitat:Die einseitige Abwendung von der Ehe und die Zuwendung zu einem anderen Partner stellt dann ein schwerwiegendes, eindeutig beim Berechtigten liegendes Fehlverhalten dar, wenn das Fehlverhalten wesentliche Ursache für das Scheitern der Ehe ist, diese also nicht schon vorher gescheitert war. Eine voll intakte und spannungsfreie Ehe ist allerdings nicht erforderlich, so dass allein aus dem Umstand, dass es Auseinandersetzungen gab, ein Scheitern der Ehe nicht entnommen werden kann. War eine Ehe weder gescheitert noch getrennt, stellt sich die Zuwendung zu einem neuen Partner als einseitige Abkehr dar und der Unterhaltsanspruch gilt als verwirkt. (OLG Brandenburg).
Dein Schlusskommentar: "Merke: keine Solidarität von Dir während der Ehe (Treue & Reue) = keine Solidarität von mir nach der Ehe (Unterhalt).