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Nach 9,5 Jahren Ehe 1 Jahr Affaire der Frau entdeckt !

G
Zitat von feuerteufel:


Ich bin satt bis zum Rand sag ich. Euch !


Das glaube ich dir gern Keine guten Aussichten
Die 700 wären ein Betrag, den sie dauerhaft bekommt? Bedeutet Unterhalt fürs Kind und was noch? Die Entscheidung mit dem Haus kann dir natürlich keiner abnehmen, ich wäre ja eher der Typ lieber eine nette Bude und mehr Geld zur Verfügung für Urlaubt etc., aber andererseits kann ich das Gefühl auch nicht beurteilen von wegen Elternhaus+Erspartes der Eltern und dann noch so viel Kohle verlieren Schwere Entscheidung

10.10.2012 19:47 • #5671


G
Zitat von feuerteufel:
Könnte brechen. Echt ! ! !




Na Prost Mahlzeit! Und Tag zusammen.

Teufel, endlich, ja endlich fängt die Wut mal bei dir an. Meiner Meinung nach längst überfällig.

Mach jetzt bloß keine Schnellschüsse wegen deiner Hütte. Laß erst mal die Entscheidung fallen, was du abdrücken musst.

Das Haus ist auch später noch schnell verkauft.

Versuch doch erst mal, wie weit du alleine kommst. Wird schwer, aber nicht unmöglich.

Vielleicht kannst du dir es jetzt auch noch nicht vorstellen, aber vielleicht hast du in 2,3 oder auch 4 Jahren wieder ne feste, verlässliche Partnerin an deiner Seite, und schon wirst du wieder froh sein, ein eigenes , schönes Zuhause für euch zu haben. Wer weiß?

Alleine, um es deiner NF zu zeigen, daß du auch sehr wohl ohne sie zurechtkommst, sollte dir einen Versuch Wert sein.

Und stell dir vor, du hast eines Tages eine neue Partnerin, die ihr die Tür öffnet, während deine EX mal wieder von so nem hormongesteuerten Gremlin bestiegen und fallengelassen wurde, das dürfte dein innerer Reichsparteitag werden.

Die Schulden werden immer weniger, der Stolz, auf daß was du für dich und deine kleine Maus geschaffen hast, wird immer größer werden. Und zwar zu recht, mein Lieber. Versuche es wenigstens.

Wenns nicht geht, oder du total unglücklich bist, kannst du immer noch verkaufen.

10.10.2012 19:50 • x 2 #5672


A


Nach 9,5 Jahren Ehe 1 Jahr Affaire der Frau entdeckt !

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F
Ja eben und das auf Grund der Entscheidung anderer . . .

Nee die 700 für ein Jahr und dann gut 500 fürs Kind. Und familienzuschlag fällt weg. Heißt gut 100 weniger netto.

Also am Ende dann 600 weniger. Kommt auch nicht mehr raus.

schei. so oder so

10.10.2012 19:53 • #5673


F
He mein gepetto, freu mich.

Ja das ist die andere Seite . . .

Aber die Dumme Nuss geht einfach so,raus . . .

10.10.2012 19:57 • #5674


Franc
Warum zur Hölle sollst Du Trennungsunterhalt zahlen? Dein Anwalt muss ja auch nen Wurst sein. Bist du sicher das deine NF nicht mit dem Essen war?

Also doch noch mal schnell die Links hier reingepostet.

OLG Zweibrücken - http://www.fachanwaltfrankfurt.de/urtei ... remdgehen/

Kammergericht Berlin, Urteil vom 02.02.2006 zu Aktz. 19 UF 93/05

OLG Hamm, FamRZ 2001, 1611

Amtsgericht Lindau, Beschluss vom 07.02.2000 zu Aktz. 1 F 186/98

Ein paar einzelne Seitensprünge zählen meistens nicht. Auch muss man öfters erst eine Instanz weitergehen. Aber eine Affäre ist oft genug schon ein Verwirkungsgrund gewesen.

Der krasseste Fall, war bereits eine Anmeldung bei einer Seitensprung-Website

Soviel ich weis gab es in 2008 noch eine Novellierung, die das alte Schuldprinzip eben deutlich wieder beim Unterhalt eine Rolle spielen lässt.

10.10.2012 20:01 • #5675


P
Gepetto,
ft wird vorerst alleine zurecht kommen.

gelle ft
Da wo Türen zugehen, gehen auch andere wieder auf.

Leutchen, bin total groggi, muss schlafen gehen.
Morgen um 5.30 Uhr klingelt der Wecker

Gute Nacht, schlaft alle gut
Peppi

10.10.2012 20:05 • #5676


F
He Franc wenn ich die Anwalts- und verfahrenskosten sehe denkst ich komm dann besser ? Der Unterhalt fürs Kind bleibt ja und soll ja.

Sie bekommt für 10 Monate trennungsunterhalt a 210 Euro, macht 2100.

Ob das den Anwalt,und Gericht aufwiegt ?

10.10.2012 20:07 • #5677


G
Also, ich kann nur für mich reden, aber ich würde notfalls schuften bis zum Erbrechen.

Dieses Luder wird sich auch noch toll damit fühlen, wenn du das Haus auch noch verlierst. Sie wird denken: Diese arme Kreatur, geschieht ihm recht, wenn er meint, mich rausschmeißen zu müssen.

Auf diesen Triumph könnte sie lange warten, Teufelchen, sehr lange.

Hört sich jetzt vielleicht etwas doof an, aber du hast ja dann auch etwas mehr Zeit, da du familiär nicht mehr so eingebunden bist. (Ja, ich weiss...)

Wäre es möglich, vielleicht pro Woche 1 Sonderschicht einzulegen? Keine Ahnung, ob das bei euch möglich ist. Oder an den WE, wo du die Kurzenicht hast, Wochenenddienst schieben?

Hätte 2 Vorteile:
1. Etwas mehr Kohle
2. Du bist abgelenkt, wenigstens in der ersten Zeit.

10.10.2012 20:08 • #5678


G
Naja, ist die Frage wie toll sie das wirklich findet, wenn sie auch anteilig in den Schulden mit drinhängt vom Haus

10.10.2012 20:12 • #5679


F
Zitat von gepetto74:
Also, ich kann nur für mich reden, aber ich würde notfalls schuften bis zum Erbrechen.

Dieses Luder wird sich auch noch toll damit fühlen, wenn du das Haus auch noch verlierst. Sie wird denken: Diese arme Kreatur, geschieht ihm recht, wenn er meint, mich rausschmeißen zu müssen.

Auf diesen Triumph könnte sie lange warten, Teufelchen, sehr lange.

Hört sich jetzt vielleicht etwas doof an, aber du hast ja dann auch etwas mehr Zeit, da du familiär nicht mehr so eingebunden bist. (Ja, ich weiss...)

Wäre es möglich, vielleicht pro Woche 1 Sonderschicht einzulegen? Keine Ahnung, ob das bei euch möglich ist. Oder an den WE, wo du die Kurzenicht hast, Wochenenddienst schieben?

Hätte 2 Vorteile:
1. Etwas mehr Kohle
2. Du bist abgelenkt, wenigstens in der ersten Zeit.


Nen Haufen überstünde die ich mal zu Hause bleiben kann

Ich versuch es ja . . .

10.10.2012 20:12 • #5680


F
Zitat von Gast333:
Naja, ist die Frage wie toll sie das wirklich findet, wenn sie auch anteilig in den Schulden mit drinhängt vom Haus


Und ob sie das wirklich interessiert . . .

10.10.2012 20:13 • #5681


G
Zitat von feuerteufel:

Nen Haufen überstünde die ich mal zu Hause bleiben kann



Hrmpf!

Schade, daß ich dir die nicht abkaufen kann!
Du kriegst von mir Kohle, und ich darf für dich zuhause bleiben.

Deal?

10.10.2012 20:15 • #5682


Franc
Der Unterhalt für´s Kind geht klar, der steht nicht zur Debatte. Den zahlt dann ja auch sie, sobald die Lütte bei Dir wieder einzieht, was ich auch erwarte, falls deine NF ihren Lebensstil beibehält.

Ich hab das auch wohl falsch verstanden: 220 + 500 = 720 €. Richtig so?

10.10.2012 20:16 • #5683


G
Zitat von Franc:
Der Unterhalt für´s Kind geht klar, der steht nicht zur Debatte. Den zahlt dann ja auch sie, sobald die Lütte bei Dir wieder einzieht, was ich auch erwarte, falls deine NF ihren Lebensstil beibehält.


Hört sich zwar alles schön an, aber das wird nicht so einfach umzusetzen sein. Schade, sehr schade eigentlich.

Aber wäre der Kindesunterhalt dann eigentlich genauso hoch, oder hätte sie die Möglichkeit, den KU nach der Düsseldorfer Tabelle zu zahlen? Der wäre doch, glaube ich, wesentlich weniger?

Ich glaube, FT wollte ja einen etwas höheren KU zahlen.

10.10.2012 20:29 • #5684


Franc
Hab ich gerade gefunden, wenn Du gewinnst, zahlt sie die Anwalts- und Gerichtskosten:

Zitat:
Demgegenüber muss bei einem Verfahren über Kindes- oder Ehegattenunterhalt und bei Zugewinnausgleichsverfahren der Verlierer des Prozesses die gesamten Kosten tragen. Das heißt, der Unterlegene muss die Gerichtskosten, die Kosten des eigenen Anwaltes und die Kosten des Gegenanwaltes allein tragen.

Bei einem teilweisen Gewinnen oder Unterliegen werden die Kosten entsprechend gequotelt (Beispiel: Zugewinnklage über 100.000 €., im Urteil werden 70.000 € zugesprochen: Die Kosten des Verfahrens werden im Verhältnis 70% zu 30% verteilt.)


Nur bei Einigkeit 50:50. Also hat sie ja auch ein erhebliches Kostenrisiko, denn m.E. kannst Du ihre Untreue die Affäre nachweisen. Und dein Tagebuch, in dem deine Freund bestätigen können, das das so richtig war, hilft hier ungemein. Wen will sie denn anschleppen, um zu behaupten die Ehe wäre zerrüttet gewesen?

Dann hat sie ja mal Dir gegenüber behauptet, sie wäre ja kein schlechter Mensch. Soll sie mal beim Trennungunterhalt beweisen. Im besten Fall für sie bekommt sie 11 x 220 €, während du dabei schon in die Insolvenz abstürzen könntest. Im schlechtesten Fall (zeig ihr eines der Urteile) bekommt sie Nichts, aber die vollen Anwalts- und Gerichtskosten für diesen Streit rund um den Unterhalt aufgedrückt.

Wäre also besser, man einigt sich gleich darauf, dass sie nichts bekommt und lieber ein Teil mehr von zuhause mitbekommt und das Haus gleich notariell fest an die Lütte vererbt wird. So haben sich übrigens meine Eltern geeinigt (hatte ich hier schon geschrieben).

10.10.2012 20:30 • #5685


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