Gast333
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Gast333
Zitat von feuerteufel:…
Ich bin satt bis zum Rand sag ich. Euch !
gepetto74
Zitat von feuerteufel:Könnte brechen. Echt ! ! !
feuerteufel
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Franc
Peppilotta
feuerteufel
gepetto74
Gast333
feuerteufel
Zitat von gepetto74:Also, ich kann nur für mich reden, aber ich würde notfalls schuften bis zum Erbrechen.
Dieses Luder wird sich auch noch toll damit fühlen, wenn du das Haus auch noch verlierst. Sie wird denken: Diese arme Kreatur, geschieht ihm recht, wenn er meint, mich rausschmeißen zu müssen.
Auf diesen Triumph könnte sie lange warten, Teufelchen, sehr lange.
Hört sich jetzt vielleicht etwas doof an, aber du hast ja dann auch etwas mehr Zeit, da du familiär nicht mehr so eingebunden bist. (Ja, ich weiss...)
Wäre es möglich, vielleicht pro Woche 1 Sonderschicht einzulegen? Keine Ahnung, ob das bei euch möglich ist. Oder an den WE, wo du die Kurzenicht hast, Wochenenddienst schieben?
Hätte 2 Vorteile:
1. Etwas mehr Kohle
2. Du bist abgelenkt, wenigstens in der ersten Zeit.
feuerteufel
Zitat von Gast333:Naja, ist die Frage wie toll sie das wirklich findet, wenn sie auch anteilig in den Schulden mit drinhängt vom Haus
gepetto74
Zitat von feuerteufel:
Nen Haufen überstünde die ich mal zu Hause bleiben kann
Franc
gepetto74
Zitat von Franc:Der Unterhalt für´s Kind geht klar, der steht nicht zur Debatte. Den zahlt dann ja auch sie, sobald die Lütte bei Dir wieder einzieht, was ich auch erwarte, falls deine NF ihren Lebensstil beibehält.
Franc
Zitat:Demgegenüber muss bei einem Verfahren über Kindes- oder Ehegattenunterhalt und bei Zugewinnausgleichsverfahren der Verlierer des Prozesses die gesamten Kosten tragen. Das heißt, der Unterlegene muss die Gerichtskosten, die Kosten des eigenen Anwaltes und die Kosten des Gegenanwaltes allein tragen.
Bei einem teilweisen Gewinnen oder Unterliegen werden die Kosten entsprechend gequotelt (Beispiel: Zugewinnklage über 100.000 €., im Urteil werden 70.000 € zugesprochen: Die Kosten des Verfahrens werden im Verhältnis 70% zu 30% verteilt.)