Wulf
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Zitat von Lost84:Ich denke ein ärztlicher Befund wäre nicht mal das Problem. Und hätte er keine Zeugen, dass er sich zum Tatzeitpunkt nicht am Tatort befunden hat, wäre es sicher schwer für ihn geworden. Aber so kann er in der Hinsicht eigentlich ganz entspannt sein. Die Ex hat sich damit auf jeden Fall keinen Gefallen getan. ...
😂😂😂
Da bist du alles andere als entspannt.
So wie sich das liest, versucht Sie einen Kindesentzug durchzuführen. Das sich das Kontaktverbot allerdings nicht auf die Kindsübergabe beschränken kann, war ihr wohl nicht bewusst. Verweigert Sie die Kindsübergabe wegen der KV, wunderbar, JA+FamG einschalten.
Deine Aussage ist nicht haltbar, nicht präsent gewesen zu sein. Du hattest das Wochenende mit ihm verbracht, er hat seinem Freund zuvor erzählt, dieser hat es einer gemeinsamen Bekannten zur Ex weitererzählt.
Tratschen können sie alle. 😂
Geh mal ruhig davon aus, daß die Ex von deinem Freund längst weiß, das er jemand neuen hat.
Die eidesstattliche Versicherung durchlesen, wenn die angreifbar und widerlegbar ist, dann Widerspruch einlegen und fertig. Für ihn sei ein Gang zur Polizei empfohlen und Sie wegen falscher Verdächtigung anzeigen. Das kreuzchen bei der Klageerzwingung nicht vergessen.
Dieses Ding was die Ex angestrebt hat, ist ernstzunehmen und nicht verhandelbar. Da wird weiteres von ihr folgen.
Selbst wenn es in der Verhandlung zu einem Aufhebungsbeschluss kommt, bekommt Sie einen wegen falscher eidestattlicher reingepflastert. Missverständnisse gibt es da nicht mehr! Zugeständnisse wie "Ich will doch nur mein Kind sehen" werden von ihr nur als Schwäche angesehen.
Für ihn ist es wegen der Anzeige interessant und teilweise wichtig, da seine Unterhaltspflicht ihr gegenüber erlischen kann.
Dem Kind gegenüber jedoch erstmal nicht, der müsste weitergezahlt werden. Wie sich das mit verweigerter Kindsübergabe verhält, muss sein RA mal was aussagen. MWn ginge nur eine Kürzung..