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F
Fragende2 Gast
Zitat von DieSeherin:
weil die kinder schwerpunktmäßig bei mir gelebt haben, ich das dem finanzamt so gemeldet habe. das mit den freibeträgen war mit einem anruf und ...
Ach so! Wie gesagt: dachte, man muss das teilen!
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x 1#10156
EngelohneFlügel. Mitglied
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Zitat von Fragende2:
Ach so! Wie gesagt: dachte, man muss das teilen!
Ich weiß jetzt nicht wie lang das bei @DieSeherin her ist aber könnte sein, das sich das etwas geändert hat. Bei uns ist das geteilt, also ich habe den Freibetrag für ein Kind und das obwohl beide Kids den Hauptwohnsitz bei Ihrer Mutter haben. Und wenn man das auf sich alleinig melden kann hätte sie das schon längst gemacht. Oder es ist wieder so eine Ermessenssache und wie die individuelle Situation zwischen den Ex-Partnern ist.
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#10157
A
Neustart 2023 - Ex, Next und Kinder
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DieSeherin Mentorin
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Zitat von Fragende2:
Wie gesagt: dachte, man muss das teilen!
keine ahnung, ob sich das geändert hat, ist ja bei mir schon a bissl her - aber ruf doch einfach dort an, im finanzamt. bei mir waren die echt nett (dass der vater der kinder finanzbeamter ist und mich in irrigem glauben gelassen hat, hat meine ansprechpartnerin dort richtig sauer gemacht)
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x 1#10158
F
Fragende2 Gast
@DieSeherin in welchem BL ist denn dein Anwalt? Wobei meine schon auch sehr bissig ist….
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x 1#10159
DieSeherin Mentorin
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ich lebe in bayern.
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x 1#10160
F
Fragende2 Gast
Zitat von DieSeherin:
ich lebe in bayern.
Und der Anwalt? In welcher Stadt? 🙈 gerne Namen per PN
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x 1#10161
M
maenneken Mitglied
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Ob man muss,weiss ich auch nicht so genau. Wir haben das geteilt und NF hat die günstigere SK obwohl,wenn man das genau betrachten würde,wohl ich über 50% betreue.Kindergeld teilen wir auf,sowie alle anfallenden Kosten für das Kind. Wobei da keiner so genau aufrechnet und auch mal aus eigener Tasche bezahlt. Je nachdem wie man das berechnet hätte mal sie,mal ich Anspruch auf KU-deswegen lassen wir das erstmal so wie es ist.Mal schauen wie es mit der Folgevereinbarung läuft-da ziehen wir uns beide wie nasses Holz das Thema anzugehen. Dafür ist der momentane Status für alle einfach zu befriedigend und wir haben keine Lust auf Streit
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x 2#10162
EngelohneFlügel. Mitglied
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Zitat von DieSeherin:
ich lebe in bayern.
No so jemand......
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x 1#10163
DieSeherin Mentorin
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der anwalt heißt andreas vitti - in münchen (ist aber schon über 20 jahre her, keine ahnung ob der noch aktiv ist).
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x 1#10164
Balu85 Mitglied
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Ich überweise den Unterhalt am 03. des Monats. Einfach damit ich im Notfall doch mal 3 Tage Puffer habe wenn mein Gehalt mal zu spät kommen sollte. Wegen des Freibetrages, der ist bei uns auch geteilt. Die SK 2 hab ich inzwischen und der gemeldete Hauptwohnsitz auch. Ich weiß nicht ob man den Freibetrag allein haben kann wenn es ein geteiltes Sorgerecht gibt. So wie ich das lese, war ihr/seit ihr verheiratet? Dann gibt es noch die Option auf Trennungsunterhalt. Ich bin zwar im Prinzip kein Fan davon. Aber so wie es sich liest stehst du ja mit allem alleine da und der Herr kümmert sich 0,0? Dann darf er doch auch für seine neu gewonnenen Freiheiten ein wenig bezahlen. Im Grunde bin ich bei der ganzen wirtschaftlichen Thematik bei Leben und Leben lassen. Aber manche wollen das ja nicht.
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x 1#10165
alleswirdbesser Mentorin
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Zitat von Balu85:
Ich weiß nicht ob man den Freibetrag allein haben kann wenn es ein geteiltes Sorgerecht gibt.
Wahrscheinlich nur, wenn der andere Elternteil komplett von der Bildfläche verschwindet.
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x 1#10166
DieSeherin Mentorin
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da geht es doch gar nicht um das sorgerecht, sondern darum, wo das kind die überwiegende zeit lebt.
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x 1#10167
S
Susi01 Mitglied
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Also ich habe die kids ja auch hauptsächlich u sie sind bei mir gemeldet. Ich bekomme für 1 kind Freibetrag u ex für für 1 kind.
Wurde nie drüber gesprochen aber mit Steuerklassen Änderungen war das geändert
da geht es doch gar nicht um das sorgerecht, sondern darum, wo das kind die überwiegende zeit lebt.
Es geht auch um die Unterhaltszahlungen, ob sie erbracht werden oder nicht. Ich habe ja anfangs keins beantragt und bei der ersten Steuererklärung den vollen Freibetrag beantragt. Prompt kam ein Anruf vom Finanzamt, es hieß, wenn der Vater sich kümmert, steht ihm die Hälfte zu. Kümmern war auch 2 WE im Monat. Ist ein paar Jahre her, vielleicht stimmt das nicht mehr.
Ich meine mich zu erinnern, dass es zwei Angaben gibt. Eine davon ist tatsächlich mit dem hauptsächlichen Wohnsitz verbunden, die zweite weiß ich nicht mehr 🙈, glaube da geht es um den Unterhalt, ich habe dieses Jahr zum ersten Mal die mit dem Wohnsitz angeklickt.
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x 2#10169
DieSeherin Mentorin
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Zitat von alleswirdbesser:
Kümmern war auch 2 WE im Monat. Ist ein paar Jahre her, vielleicht stimmt das nicht mehr.
bei mir ist das noch ein paar jahre mehr her und damals habe ich den kompletten freibetrag bekommen - auch 2 wochenenden pro monat beim papa.
aber wie gesagt, keine ahnung, wie sich das eventuell geändert hat, deswegen ja die anregung, einfach mal beim finanzamt nachzufragen.