Amorelius
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Ihr Partner hatte sie daraufhin im Badezimmer eingeschlossen und die Polizei verständigt. Während unseres Gesprächs stürmten die Beamten die Tür und übernahmen die Situation. Das letzte, was ich hörte, waren die verzweifelten Worte meiner Exfrau: „Hilf mir, hol mich bitte hier raus.“
Etwa eine Stunde später rief mich das Krankenhaus an, bei dem sie mich wohl als Kontaktperson angegeben hatte. Man teilte mir mit, dass es ihr den Umständen entsprechend gehe und sie nun auf der geschlossenen Abteilung sei.
Was mich allerdings sehr irritiert:
Trotz der akuten Suizidgefahr bekam sie offenbar ihr Handy zurück und rief mich gegen 2 Uhr nachts erneut an, mit der Bitte, sie abzuholen. Ich riet ihr dringend, die Hilfe anzunehmen. Um 6 Uhr früh folgte ein weiterer Anruf von ihr, in dem sie wieder darum bat, sie abzuholen, und erneut Suizidabsichten äußerte („dann bekommst du ja Witwenrente“).
Als ich später im Krankenhaus anrief, wurde mir erklärt, dass sie jederzeit auf eigenen Wunsch die Klinik verlassen könne, da es ihre freie Entscheidung sei. Auf meine Nachfrage, wie das sein könne – schließlich hatte sie mehrmals akut suizidale Gedanken geäußert – wurde lapidar hinzugefügt, dass sonntags eben kein Therapeut verfügbar sei.
Ich dachte immer, bei einer akuten Eigengefährdung könne und müsse ein Patient zumindest vorübergehend (z.B. für 24–48 Stunden) zwangsweise behalten werden, bis eine ärztliche Einschätzung der Lage erfolgt ist. Besonders, wenn der Patient weiterhin Suizidabsichten äußert. Dass hier anscheinend niemand eingreifen wollte oder konnte, weil „Sonntag“ war, finde ich einfach nur erschütternd.
Ist das tatsächlich normal im deutschen Gesundheitssystem? Hätte hier nicht zwingend eine vorläufige Unterbringung nach PsychKG (§ – je nach Bundesland unterschiedlich) erfolgen müssen?