maenneken
Mitglied
- Beiträge:
- 2029
- Danke erhalten:
- 3676
- Mitglied seit:
Eigen erstellte werden ja nicht eingehalten bzw. das entschiedene Wechselmodell wird in Frage gestellt-sie hätte ja so wenig Freizeit 😳
Naja,meine Auflistung zeigt,wie erwartet,was anderes-da steht der Unmut ins Haus,wenn der Gegenanwalt über meine angebliche "Falschinformation" stolpert und das bunt auf weiß zu sehen bekommt.
@Wüstenfee
nachehelicher Unterhalt ist scheinbar eine schwammige Angelegenheit-kommt wohl hauptsächlich auf die ehebedingten Nachteile an.Nur wenn es keine gibt,kann der wegfallen bzw zeitlich begrenzt werden.Da Du aber auch erwerbstätig bist,was ja faktisch seit Änderung Pflicht ist, wird das nicht viel sein.
Dieses ganze schwammige reicht noch nicht,denn letztlich entscheidet das der Richter ob und wie lange es was gibt.Gibt wohl so eine Faustformel-1/4 bis 1/3 der Ehezeit könnte es was geben