Zitat von Deejay:Da es kein Schüler mehr von ihr war, ist der Straftatbestand nicht gegeben.
§ 207b StGB – Sexueller Missbrauch von Jugendlichen
„Wer eine Person unter sechzehn Jahren, die seine Schutzbefohlene ist oder die ihm zur Erziehung, Ausbildung oder Betreuung anvertraut ist, oder deren fehlende Reife zur Vornahme sexueller Handlungen ausnützt, begeht eine strafbare Handlung.“
Okay.
Moralisch für mich kritisch!
Es kann trotzdem sehr problematisch sein:
Ein Machtgefälle verschwindet nicht automatisch mit dem Ende des Schulverhältnisses.
Es kann Nachwirkungen geben (z. B. emotionale Abhängigkeit, ungleiche Reife, Vertrauensverhältnis),
… was rechtlich zwar nicht automatisch strafbar, aber gesellschaftlich sehr kritisch gesehen wird, besonders bei Lehrpersonen.
Vermutlich war sie deshalb überhaupt erpressbar, würde sie selbst es locker sehen, hätte sie den Jugendlichen nichts von alldem danach durchgehen lassen. Mir tut es sehr leid, dass das alles überhaupt passieren konnte. Schockiert von Anfang bis Ende des Ganzen!