Olivaverde
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Zitat von Elfe11:Na ja, du bist in sein Haus eingezogen, oder? Dann erbst du später die Hälfte von ihm. Notfalls den Pflichtteil, aber das kannst du anfechten. ...
Ich werde von seinem Haus nichts erben. Und wenn ja - darf er mich dafür hinterhältig beschei ss e.n? Ist das für dich einen Ausgleich? Wäre es für ihn vielleicht bessere Möglichkeit sich von mir scheiden zu lassen. Er ist ein freier Mensch. Muss mich nicht mal fragen.