Gast2000
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Zitat von meineMeinung:
Sie ist wohl nicht ohne Grund von dir weg:
Daran hast du vermutlich auch nichts geändert bei ihren Versuchen, zurück zu kommen.
Trotz allem will sie wieder zurück.
Für mich folgt daraus, sie liebt dich am Ende immer noch oder es ist bei dem Anderen so mies, dass sie sie sogar lieber zu dir zurück kommt.
Das Neue ist eben immer interessanter zumal mit mehr beim TE vermißte Aufmerksamkeit verbunden. Dumm
nur, sie glaubte sich aus 2 Welten jeweils das Beste heraussuchen zu können und ist dabei über die Gefühle
nicht nur vom TE getrampelt. Nun hat sie, wieder einmal, festgestellt, nee meine letzte Entscheidung war falsch,
sehe ich ein und möchte wieder zurück zum TE und die Tür ist nun nicht mehr offen.
@lebengehtweiter, ich finde sich etwas Zeit nehmen für eine Entscheidung ist angebracht und in Ordnung.
Wenn du dich jedoch unverrückbar und endgültig entschieden hast sie nich mehr zurück zu nehmen - was
ja angesichts der Vorgeschichte verständlich wäre - wäre es für mich eine Frage der Ehrlichkeit und Fairness
ihr das schonungslos zu sagen. Sie muß dir nicht leid tun. Es waren ihre, mehrfachen, Entscheidungen, ohne
auf dich und ihre Familie Rücksicht zu nehmen, die sie in ihre Lage gebracht haben.
Ich finde, eine 2. Chance hat jeder verdient der echte Reue und den Willen zeigt alles dafür tut seine
Ehe/Beziehung zu retten, noch Liebe zum LP besteht und wo die Vertrauensbasis nicht völlig zerstört wurde.
Eine 3. Chance oder gar 4. Chance geben wäre für mich keine denkbare Option. Wer die nicht selbstver-
ständliche 2. Chance auch nicht nutzt hat in meinen Augen keine weitere verdient.
Es liegt bei dir. Werde dir klar was du möchtest und wie du zukünftig leben möchtest und ob sie in deinem
Leben noch eine Rolle spielen soll, oder nicht, und treffe die finale Entscheidung wenn du dir sicher bist das
richtige zu tun.
Kleiner HInweis: Als ausgezogene Miteigentümerin hat sie ein volles halbes Jahr jederzeit, nach Ankündigung,
die rechtliche Möglichlichkeit wieder einzuziehen. Ein Schlüssel spielt dabei keine Rolle. Völlig unberührt davon
ist, wenn beide im Grundbuch eingetragen sind, die Rechtsgrundlage für das Eigentum selbst und völlig
unabhängig von einem Beziehungsstatus.
