Zitat von tina1955:@Unterwegs2023 , dann gilt das Geld als gemeinsam ausgegeben. Deswegen sollte man sein Geld schon sichern.
Die Rechtsprechung hat dieses Problem aber schon vor vielen Jahren erkannt und entsprechend reagiert. Das läuft unter dem Stichwort „illoyale Vermögensverschiebung“. Das bedeutet, dass auch der Partner, der die Trennung aussprechen möchte und vor der Mitteilung der Trennung Vermögen beiseiteschafft, damit nicht durchkommt.
Voraussetzung ist allerdings, dass die TE KONKRET behaupten können muß, was an Vermögen da war - also Kto.-Nr. …, Guthaben am …., EUR ….
Mit Beginn des Trennungsjahres hat man für diesen Zeitpunkt dann sowieso einen Auskunftsanspruch. Für die Zeit vorher, gibt es jedoch diese Hürde.
@Gab - daher ist es äußerst wichtig, dass Du Dir diese Informationen beschaffst. Und hab keine Hemmungen, nun auch in seine Privatsphäre einzudringen. Nutze seine Abwesenheit (das hat hier schon jemand dringend geraten). Wer weiß, was Du noch alles findest.
Gegebenenfalls hat er auch nichts vom Konto abgehoben, sondern geht davon aus, dass es ausreichend ist, Dir den Zugriff zu entziehen. Wie „schlau“ bzw. wie gut beraten er ist, wirst Du erst später erfahren. Versuche, vom Schlimmsten auszugehen und sichere Dir die notwendigen Informationen, solange Du noch im Haus bist.
Hat er denn Kenntnis davon, dass Du weißt, dass er Dir die Kontovollmacht entzogen hat.