FrauDrachin
Mentorin
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Zitat von Andi_Meier:tatsächlich hat meine freundin mir geschrieben, ich solle beim anwalt nicht "ihren" Vertrag nicht prüfen sondern mit dem Anwalt einen "fairen" Vertrag für mich aufsetzen über den man dann reden könne...
Mein Anwalt hat damals die Devise ausgegeben, erst mal auf den Tisch zu legen, was wem warum zusteht, und von da aus kann man sich dann überlegen, wo man Zugständnisse machen MÖCHTE.
Ich weiß jetzt nicht genau, was man in einen Ehevertrag so alles reinschreiben kann, und wo die Grenzen sind.
Ich denke, ich würde als Basis gedanklich die rechtliche Standardsituation "Zugewinngemeinschaft" nehmen. Halber Zugewinn, halbe Rentenpunkte. Alles andere würde ich als "Geschenk" sehen.
Und diese Zugeständnisse müssen mE halt auch begründet werden. Wenn in eurem zukünfigen Hauhalt nur sie, du, und ihr Sohn wohnen, wirst du ja wohl höchstens ein drittel des Drecks machen. Also entfällt mindestens 2/3 ihres Haushälterinnenjobs auf sie und IHR Kind.
Und die Tatsache, dass du das gemeinsame Leben bereit bist, alleine zu finanzieren, alleine das ist schon ein Geschenk.
Wenn sie sich entscheidet, und wie du es ja beschreibst, ist es wirklich ihre Entscheidung, eine Versorgerehe einzugehen, dann ist halt die Konsequenz daraus, dass der Zugewinn naturgemäß kleiner ausfällt, wenn nur einer Geld ranbaggert.
Hast du schon die Frage beantwortet, wie alt sie denn ist, und ob ihr weitere gemeinsame Kinder plant?
Ich denke halt, dass so ein Ehevertrag eben auch dafür da sein sollte, Eventualitäten vorauszudenken. z.B. wie wird die Betreuung eventueller gemeinsamer Kinder geregelt? Was passiert, wenn du aus irgendwelchen Gründen nicht mehr arbeiten kannst? Was ist, wenn du auf Teilzeit gehen möchtest? Was ist, wenn sie doch in den Beruf einsteigen möchte? Was passiert, wenn ihr gemeinsam beschließt, dass du zurückschaltest, und ihr für eine Karriere den Rücken freihältst?
Man kann ja einen Ehevertrag nicht darauf auslegen, dass man ein Lebensmodell für immer festschreibt.
