Andi_Meier
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ja den erwarteten jährlichen Zugewinn das war ja auch so mein Ansatzpunkt, wobei das auch schon großzügig ist und natürlich von vielen Annahmen abhängig ist.
Ich denke aber der Anwalt wird mir zu Gütertrennung ohne jede Ausgleichszahlung raten und Ausschluss von Ehegattenunterhalt. Das ist ja das was wenn der Wunsch nach Vertrag von mir aus kommen würde, was man dann reinschreiben würde.
Aber naja sie hat gestern ja gesagt sie würde Gütertrennung ohne Ausgleichszahlung unterschreiben, aber in einer sarkastischen Art und Weise, sie meint halt dann wäre der Vertrag solange sie nicht arbeitet sowieso sittenwidrig. Und wenn sie 0 bekommt würde sie dann auch 0 leisten..also das ist keine Basis....solche Sprüche sagt sie natürlich nur im Streit...aber wie gesagt ist keine Basis.
