Liebe @Moonshadow0 ,
Zitat von Moonshadow0: Damit ich auch mal eine Nacht schlafen und Kraft sammeln kann.
Bei dem Vater eurer Kinder, scheint Hopfen und Malz verloren. Auch wenn du versuchst, mit ihm verbindliche Vereinbarungen zu treffen, wirst du immer wieder enttäuscht werden. Besser also, du schaust, wo du Unterstützung bekommst, um deinen verständlichen Wunsch und das Bedürfnis nach Entlastung zu realisieren. Hast du die Möglichkeit, die Kinder bei Opa, Oma, Tanten oder Onkels regelmäßig -eventuell im Turnus- als "Abenteuer" schlafen zu lassen? Bei Freundinnen oder Freunden, dass sich die Eltern abwechseln? Wenn du das rein zielgerichtet siehst, um dich zu entlasten, dir Luft und Raum zu geben, fallen dir vielleicht auch andere Möglichkeiten ohne den Papa ein.
Zitat von Moonshadow0: Es betrifft zum Beispiel auch das Sorgerecht. Er möchte es nicht abgeben. Vielleicht damit er noch "Macht" über mich hat. Er kümmert sich aber um nichts. Weder bei Krankheit, noch im Alltag, noch bei Tränen. Es gab jetzt die Situation da musste ich ihm ewig hinterher rennen weil ich seine Unterschrift brauchte auf Grund des Sorgerechtes. Er braucht es nicht.
Zitat von Lavidaloca: Sorgerechtsentzug muss nachweislich Kindsgefährdung beweisen.
Ja, und das ist gut so. Auch wenn es ungerecht erscheint und manchmal sehr mühsam ist. Bitte trenne Umgang, Sorgerecht und Unterhalt sehr sorgsam. Die Nicht-Wahrnehmung des Umgangsrechts ist kein Grund für einen Sorgerechtsentzug. Falls er sich weigert, in wichtigen Entscheidungsfragen die Kinder betreffend, mit dir zu kommunizieren und Lösungen zu finden, hast du notfalls die Möglichkeit, ihm Teile des Sorgerechts gerichtlich entziehen zu lassen. Das Sorgerecht betrifft allerdings keine Fragen des alltäglichen Lebens, so dass sich die Notwendigkeit des gemeinsamen Agierens meist in Grenzen hält. Es beschränkt sich in der Regel auf gesundheitliche Fragen, Schul- oder Kindergartenwechsel, bei denen die Zustimmung des umgangsberechtigten Elternteils einzuholen ist.
Bei Unterhaltsfragen kannst du das Jugendamt als Beistandsschaft hinzuziehen, sie können die Einkommensverhältnisse deines Ex prüfen und den entsprechenden ausrechnen. Kommt es allerdings zum Streit über die Höhe, muss auch das gerichtlich geklärt werden.