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Und plötzlich soll nach 15 Jahren alles vorbei sein

xMimox
Zitat von Jakob15:
Sie möchte von mir auch eine schriftliche Bestätigung, dass ich einverstanden bin, wenn sie den gemeinsamen Haushält verlässt. diese werde ich ihr aber nicht geben.


Das finde ich jetzt echt merkwürdig. Wieso braucht sie so eine Bestätigung? Das klingt schon sehr danach, als hätte sie sich bereits beraten bei einem Fachanwalt, der ihr das empfohlen hat. Möglicherweise läuft das dann vor Gericht daraus hinaus, dass es dann heißt, es sei einvernehmlich gewesen und für dich sowieso völlig in Ordnung, dass sie jetzt einen Neuen hat. Genau das ist nämlich so ziemlich das Einzige, das man zu ihren Lasten auslegen kann, dass SIE es war, die eine Affäre angefangen hat in der Beziehung bzw. Ehe.

Ebenso könnte es als Absicherung dienen, dass du ihr nicht daraus einen Strick drehst, von wegen sie sei ihren Pflichten als Erziehungsberechtigte nicht nachgekommen.

Also gut, dass du das nicht unterschreibst. Pass bitte auf dich auf, dass sie dich nicht austrickst und abzieht.

25.08.2018 20:57 • x 1 #46


unbel-Leberwurst
Zitat von 6rama9:
Mutter und Oma spielen keine Rolle. Die Kinder waren in deiner Obhut und du hast doch besoffen. Punkt. Eine Affäre spielt bezüglich des Sorgerechts keine Rolle, solange die Kinder währen des Affärentreibens bei jemandem in Obhut sind.


Meine Güte. Die Kinder sind 14 und 12. Damit sind sie noch keine kleinen Babys mehr und können gut auf sich selber aufpassen.
In dem Alter haben wir sie schon mal eine Woche alleine gelassen und sind alleine in den Urlaub gefahren.

25.08.2018 20:58 • x 2 #47


A


Und plötzlich soll nach 15 Jahren alles vorbei sein

x 3


J
Ich glaube , sie braucht die Bestätigung, damit man es ihr nicht zu ihren Lasten auslegen kann, dass sie den gemeinsamen Haushalt böswillig verlassen hat. Wir in Österreich kennen noch immer die schuldige oder überwiegend schuldige Scheidung , Davor hat sie sicherlich Angst, mir unter Umständen noch Unterhalt zahlen zu müssen. Nein, ich bleibe jetzt eimal mit den Kindern im Haus. Es ist ihr zuhause und auch meines; ich habe auch kein anderes... nicht so wie meine Frau, die schon ein Kleingartenhaus gemietet hat, am Freitag kommende Woche die Schlüssel bekommt und schon überlegt mit welchen Sachen, die ihr Liebhaber gerne hat sie für sich und ihn den Kühlschrank gefüllt. Es ist echt grotesk, dass sie mit ihrem Liebhaber in ein anders haus zieht undicht soll ich dafür quasi noch den Freibrief ausstellen.

25.08.2018 21:13 • #48


J
Ja sie sind keine Babys mehr, aber meine Frau versucht gerade alles was sie kriegen kann gegen mich zu verwenden

25.08.2018 21:55 • #49


hahawi
@Katasmile Hat länger gedauert, weil ich grad wieder im ( noch) befreundeten Ausland bin.

@Jakob15 Hallo. Eine arge Geschichte, die Du grad durchmachst.
Du musst dringend einen Anwalt aufsuchen. Wenn sich Deine Frau blöd spielt, dann kannst Du ihr, dank unserer veralteten Rechtslage, die Hölle heiß machen.
Schau Dir bitte mal das Eheges. An, da wirst Du einige interessante Punkte finden.
Immerhin werden bei uns an die 10% aller Ehen noch aus Verschuldensgründen geschieden, und Fremdgehen ist ein solcher.

25.08.2018 22:55 • x 1 #50


F
Hallo bin jein Anwalt aber ein Freund setzte seine Frau vor die Türe weil Sie eine Affaire hatte und lies Schlösser austauschen. Das ist nicht erlaubt und böswilliges Verlassen. Bitte nimm rechtsauskunft in Anspruch..

25.08.2018 23:11 • #51


hahawi
Guten Morgen!
Heute etwas ausführlicher.
Ich denke, dass sich Deine Frau bereits juristische Unterstützung geholt hat. Und sie sammelt Munition gegen Dich.
Darauf deuten für mich 2 Dinge hin.
1. Die Bestätigung von Dir, dass sie in Absprache mit Dir auszieht.
Mutwilliges Verlassen stellt einen Scheidungsgrund nach dem Ehegesetz dar, den kann sie damit entkräften.
2. die Alk..
Auch hier könnte sie Dir Alk. unterstellen wollen, was ebenfalls einen Trennungsgrund darstellt.

Sei bitte vorsichtig im Umgang mit ihr, aber es könnte sein, dass sie gezielt nach Punkten sucht, um Dich zu kompromittieren.
Würde sie das schaffen und glaubwürdig belegen können, würde ihr neben dem Unterhalt für die Kinder auch einer für sie zustehen.
Bitte lies Dir das durch!

49 EheG
Ein Ehegatte kann Scheidung begehren, wenn der andere durch eine schwere Eheverfehlung oder durch ehrloses oder unsittliches Verhalten die Ehe schuldhaft so tief zerrüttet hat, daß die Wiederherstellung einer ihrem Wesen entsprechenden Lebensgemeinschaft nicht erwartet werden kann. Eine schwere Eheverfehlung liegt insbesondere vor, wenn ein Ehegatte die Ehe gebrochen oder dem anderen körperliche Gewalt oder schweres seelisches Leid zugefügt hat. Wer selbst eine Verfehlung begangen hat, kann die Scheidung nicht begehren, wenn nach der Art seiner Verfehlung, insbesondere wegen des Zusammenhangs der Verfehlung des anderen Ehegatten mit seinem eigenen Verschulden sein Scheidungsbegehren bei richtiger Würdigung des Wesens der Ehe sittlich nicht gerechtfertigt ist.

Das heißt, nach österreichischer Rechtsprechung (die noch immer sehr Frauenfreundlich, vor allem bei Müttern ist) heißt das, folgende Gründe können zu einer Scheidung aus Verschulden führen:


Ehebruch oder ehewidriges Verhalten
Schwere Misshandlungen
Wiederholte leichte Misshandlungen
Zanksucht oder Hysterie
Vernachlässigung der Haushaltsführung
Verletzung der Unterhaltspflicht
Böswilliges Verlassen des Ehepartners
Ständige alleinige Freizeitaktivitäten

26.08.2018 09:33 • x 2 #52


J
Guten Morgen Hahawi,

danke für deine Ausführungen. Sicherlich werde ich ihr nicht schriftlich zustimmen, dass sie mit meinem Einverständnis auszieht. Kommt gar nicht in Frage. Ich werde auch nicht ausziehen weil dies hier mein Zuhause ist und ich bei meinen Kinder bleiben möchte. Auch auf ihren gestörten Vorschlag, 7 Tag solle ich im haus sein und dann wieder sie werde ich nicht eingehen... Sie kommt von ihrem Liebhaber aus dem Kleingartenhäuschen, dass sie schon gemietet hat und darf dann wieder Mutter sein für eine Woche; nein sicher nicht !
Alk. ist absolut nicht mein Problem und ich hab zum ersten Mal in meinem Leben mehr getrunken als gut ist; und auch nur an jenem Abend an dem mein Sohn so traurig seinen 14 Geburtstag mit mir gefeiert hat und sie mit ihrem Liebhaber rumgemacht hat die ganze Nacht. Denkst du, sie kann mir aus einem einmaligen Ausrutscher wo ich etwas zu viel getrunken habe, einen Strick drehen? Sie wollte ja auch von den Kindern bestätigt haben, dass ich so betrunken gewesen sei, dass ich alleine nicht mehr die Stiegen hinauf gekommen wäre und mein jüngerer Sohn und meine Mutter mir helfen mussten. Das war aber absolut nicht der Fall! Zum Glück hat mein Sohn gegenüber seiner Mutter dass am Telefon auch klargestellt, dass ich keine Hilfe brauchte; so meinte keine haben wollte... sie versucht tatsächlich jedes Wort auf die Waagschale zu legen, echt arg!

Ich könnte auch sagen, dass ich mich von ihr bedroht fühle, nachdem sie meinte, sie hofft ich würde bei einem Segelten Über Bord gehen und ersaufen, dass sie mich endlich los wäre. Ich könnte argumentieren, sie würde mir nach dem Leben trachten und mir den Tod wünschen.... niemals, wirklich niemals hätte ich gedacht, dass sie mit solchen Mitteln gegen mich vorgehen würde.

Sie meint, wenn ich nicht ausziehe, aber von ihr verlange, dass sie gehen solle, dann muß ich sie auszahlen und da möchte sie gerne sehen womit. Es stimmt schon, mein kleine Unternehmen läuft gerade nicht so toll, könnte ich im Moment wirklich nicht!

Somit stellt es sich für mich aber wie eine Pattstellung dar: Ich kann sie nicht auszahlen, sie kann sim Moment trotz ihre Erbes auch nicht (ist noch nicht notariell durch und verkaufen müsset sie dann auch noch etwas) bzw. habe ich gehört, selbst wenn sie mich auszahlen möchte, könnte ich das verweigern. Scheiden will sie sich auch nicht lassen, das sie Angst hat, schlechter auszusteigen, bei überwiegend schuldig. Ich werde ihr keine Zustimmung geben auszuziehen, die Kinder wollen auch nicht, dass irgendwer geht....und rausschmeissen kann sie mich nicht, da mir die Hälfte des Hauses gehört. Keine Ahnung was jetzt, wenn ich mit den Kindern zurückkomme gesehen wird, wobei ich mir nicht vorstellen kann, dass sie ohne meiner Zustimmung jeweils für eine Woche ausziehen wird... das wird fürchte ich noch sehr heftig, obwohl ich mich absolut nicht zu einem Streit provozieren lassen werde.
Eine andere sehr große Sorge habe ich auch noch. Erst vor kurzen, mussten meine Freu und ich mitansehen, wie einer alleinerziehenden Nachbarin, scheinbar grundlos ihre Tochter (12 jähre alt( weggenommen wurde und sie mittlerweile über ein Jahr darum kämpft, ihr Kind wieder aus dem Kinderheim nach Hause zu bekommen. Der Liebhaber meiner Frau ist Polizist, solle sie mir wirklich übel spielen wollen, könnte sie hier die Sorge schüren, unsere Kinder kämen ins Heim, wenn ich allein für sie Sorgen würde. Dabei könnte ich mir als Selbständiger mein Leben so einrichten, dass ich sehr viel von zuHause Arbeiten kann und viel mehr bei meinen Kindern wäre, als meine Frau, welche zwar auch nur Teilzeit arbeitet, aber Montag bisDonnerstag von 7 bei 16:30 nicht bei den Kindern ist.

26.08.2018 10:36 • #53


Kummerkasten007
Ich hoffe, Du kommst sehr schnell an einen Anwalt ran, der Dich gut berät und Dir einen Teil der gefühlten Hilflosigkeit nehmen kann.

Dieses 7Tage Ding nennt sich wohl Wechselmodell, aber sicher bin ich da nicht. Es würde vorrangig darum gehen, dass die Kinder ihren Lebensmittelpunkt nicht verlieren. Hier in Deutschland ist es mit 14 Tagen angedacht, soweit ich es mitbekommen habe.

26.08.2018 10:58 • x 1 #54


hahawi
Woher bist Du Jakob.
Schreibs mir als PN, wenn Du es hier nicht reinschreiben willst.
Das mit dem Polizisten kann, muss aber kein Problrm sein.
Hängt von Deiner Gegend ab.

26.08.2018 11:02 • x 2 #55


J
Danke für deine Antwort! Keine Ahnung wie dieses Ding heisst, wo man sich abwechselnd um die Kinder kümmert und sich lediglich die Türklinke und ei Hand gibt. Ich weiß aber, dass weder ich , noch die Kinder das wollen und ich dem auch nicht zustimmen werde. Ich denke, ich muß dass auch nicht! Kann mich dazu jemand zwingen?

26.08.2018 11:13 • #56


K
Kann dir nur der Anwalt alles genau ubd sicher beantworten.
Wenn du dir mal in Ruhe mit den Augen eines Fremden/ Aussenstehenden durchliest, was du bisher geschrieben hast, wirst du aber ev. erkennen, dass ein Zusammenleben von ihr und dir im selben Haus weder erstrebenswert noch angenehm wäre. Klingt eher, als würde das im Rosenkrieg enden, wenn du nicht besonnen bleibst.

26.08.2018 11:20 • x 1 #57


J
Ich werde aber besonnen bleiben, schon der Kinder wegen. Meine Frau kommt nun mit dem Argument, dass ich ein Narziss sei... ich habe das Gefühl, sie will einfach Gründe sammeln, gegen mich...

26.08.2018 11:24 • x 1 #58


K
zum Ehegesetz:

Jakob, woher kommst Du? Das Ehegesetz gilt in DEUTSCHLAND nicht mehr, in ÖSTERREICH aber schon noch. Sollte man wissen.

26.08.2018 11:34 • #59


J
Ich bin aus Österreich

26.08.2018 11:36 • #60


A


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