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Und plötzlich soll nach 15 Jahren alles vorbei sein

D
Hallo Jakob, als erstes solltest du mit deinen Kindern sprechen um den Gedanken , wie diese das ganze verarbeiten, ein wenig aus dem Kopf zu bekommen. Hilfe bekommst du dazu auch im Internet, wie du mit deinen Kindern über diese Situation sprechen kannst.Verliere kein böses Wort über deine Frau und nichts über einen neuen Mann! Die Kinder werden von euch beiden geliebt, ihr werdet immer als Papa und Mama für sie da sein.Im Moment braucht die Mama eine Zeit für sich und deshalb wird sie eine Weile bei einer Freundin wohnen....dass du deshalb traurig bist, so wie deine Kinder auch , das darf man ja sagen..diskutiere auf keinen Fall , wie sehr du leidest mit deinen Kindern.. auch wenn es dir schwer fällt, sei ein fröhlicher Papa und lebe so gut es geht normal im Alltag mit ihnen. Setz deine Frau kosequent vor die Türe.Bettel nicht , erinnere nicht an alles was ihr geschaffen habt, was wer hat oder aufgibt...du mußt jetzt ein Mann sein, der unerreichbar für Sie ist... Sie weiss genau, dass Sie jederzeit wieder zu dir zurück kann..das hat mir mein Mann auch genauso gesagt, zu dir kann ich doch jederzeit zurück, das langweilt mich...du langweilst deine Frau im Moment gewaltig ...ich habe ein Jahr lang gekämpft und geweint , ihm gesagt, es gibt soviele Möglichkeiten für einen Neuanfang, wenn einem der Mensch wichtig ist, mit dem man soviel erreicht hat , wir waren doch glücklich ...ich habe viel für mich gelernt in dieser Zeit, habe stundenlang im Internet vieles über Trennung , weshalb , warum u.s.w. gelesen und so manches gefunden, was mich auch zum nachdenken über mein Verhalten gebracht hat. Am Anfang verteufelt man den der geht und in der ganzen Trauer , dem verletzten Ego und der momentanen Aussichtslosigkeit , vergisst man, sich ein Stück weit, selbst anzuschauen !Nicht um Schuld bei sich zu suchen, sondern um manches Verhalten zu erkennen , an dem man arbeiten kann und etwas für sich selbst tun sollte. Du bist ein toller Mensch Jakob , owohl ich dich nicht kenne, bitte ich dich , schau als erstes auf dich und deine Kinder .. deine Frau schaut auf sich und auf was auch immer... lass es, dir darüber den Kopf zu zerbrechen, was sie mit wem auch immer macht... ich weiss, das ist immer leicht gesagt, aber mache dir bewusst, dass es nur deine Gedanken sind , die dich so irre machen...schau deine Kinder an , lache mit ihnen , gib ihnen ein gutes Gefühl in dieser beschissenen Zeit, ... ich mache seit 6 Monaten eine Gesprächstherapie , habe auch gedacht,dass ich sowas nie brauchen werde, jetzt sehe ich , dass es mir sehr gut tut, mit einer neutralen Person zu sprechen. Auch wenn du ein oder zwei gute Freunde hast, mit denen du sprechen kannst, oder mit jemandem aus deiner Famielie, es ist nicht das selbe...hole dir Hilfe, das bedeutet nicht dass du schwach bist, sondern den Mut hast, dich selbst anzuschauen und nach vorne zu schauen.. alles was war ist vorbei, es wird nie mehr so werden , wie es mal war, das willst du doch auch gar nicht... es soll sich ja etwas verändern, wenn möglich zum Guten, aber das braucht seine Zeit...wenn nur dieser sch. Herzschmerz nicht wäre, ich weiss...

26.08.2018 16:21 • x 1 #61


H
Also hier mal der Erklärungstext zum Gesetz.
Das mit der Hysterie und Zanksucht den Freizeitaktivitäten und dem vernachlässigten Haushalt hast Du WOHER?

Hat eine Ehepartnerin/ein Ehepartner durch eine schwere Eheverfehlung die Ehe schuldhaft so tief zerrüttet, dass die Wiederherstellung einer ihrem Wesen entsprechenden Lebensgemeinschaft nicht erwartet werden kann, so kann die andere/der andere auf Scheidung der Ehe aus dem Verschulden der Partnerin/des Partners klagen.

Ehebruch und Verweigerung der Fortpflanzung sind keine absoluten Scheidungsgründe. Es muss geprüft werden, ob Ehebruch oder Verweigerung der Fortpflanzung zur Zerrüttung der Ehe beigetragen haben.

Die beklagte Ehegattin/der beklagte Ehegatte kann einen Mitverschuldensantrag oder eine Widerklage einbringen, wenn sie/er der Meinung ist, dass die andere Ehepartnerin/der andere Ehepartner das Verschulden am Scheitern der Ehe trägt.

Kommt das Gericht zur Ansicht, dass die beklagte Ehegattin/den beklagten Ehegatten kein Verschulden am Scheitern der Ehe trifft, und hat diese/dieser auch nicht Widerklage gegen die klagende Ehepartnerin/den klagenden Ehepartner erhoben, hat das Gericht die Scheidungsklage abzuweisen und es erfolgt keine Scheidung.

26.08.2018 16:29 • x 1 #62


A


Und plötzlich soll nach 15 Jahren alles vorbei sein

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6rama9
Zitat von unbel Leberwurst:

Meine Güte. Die Kinder sind 14 und 12. Damit sind sie noch keine kleinen Babys mehr und können gut auf sich selber aufpassen.
In dem Alter haben wir sie schon mal eine Woche alleine gelassen und sind alleine in den Urlaub gefahren.


Klar, dann hoffen wir mal das der Richter das ähnlich sieht. Wenn die Dame dem TE bös will (und die Anzeichen weißen ja darauf hin), dass behauptet sie natürlich, dass solche Besäufnisse regelmäßig vorkommen und die Kinder einmal sogar sie anrufen mussten, da sie so verwzeifelt und holflos waren.

So eine Blöse sollte man sich halt nicht geben. Dass die Kidner mit 14 und 12 einen Vollrausch des Vaters ohne seelischen Schaden überstehen, ist uns allen klar. Aber der Verdacht, dass so etwas gehäuft vorkommt, steht dann eben im Raum.

26.08.2018 16:32 • x 1 #63


hahawi
Zitat von Jakob15:
eine Ahnung wie dieses Ding heisst, wo man sich abwechselnd um die Kinder kümmert und sich lediglich die Türklinke und ei Hand gibt.

Das Ding heißt bei uns Doppelresidenz oder in D Wechselmodell.
Ob Du das willst oder nicht ist dem Gericht recht egal.
Es ist eigentlich das Modell, das von fast allen Staaten in Europa als bevorzugtes Modell vorgegeben wird.
Da müssen sehr gravierende Gründe vorliegen, es nicht zu praktizieren.
Es ist auch die Frage, bei welchem Gericht ihr das auskämpft, da kann Dir nur ein regionaler Anwalt etwas über die Spruchpraxis der dortigen Richter sagen.

26.08.2018 20:40 • x 1 #64


6rama9
Stop @hahawi . Hier geht es nicht um abwechselnde Kinderbetreuung, sondern um abwechselndes Bewohnen der gemeinsamen Wohnung verbunden mit der Kinderbetreuung. So etwas würde kein Familiengericht der Welt als Sorgerechtsmodell vertreten.

26.08.2018 22:31 • x 1 #65


J
@6rama9
Danke für deine Klarstellung. Genau darum geht es meiner Frau! Sie möchte 7 Tage Geliebte in einem gemieteten kleinen Häuschen spielen und danach wieder 7 Tage im gemeinsamen Haus Mutter sein, während ich ihr das Haus wieder komplett überlassen soll und irgendwo anders wohnen soll... wo weiß ich auch nicht. Nach dazu bin ich selbständig und arbeite mindestens 3 tage die Woche von zu Haus; habe mir hier mein Büro eingerichtet; bin Architekt. Das tue ich einerseits um näher bei der Familie sein zu können und andererseits um nicht immer handeln zu müssen, da gehen auch sonst jeden Tag 2 Stunden Arbeitszeit verloren.

27.08.2018 10:08 • x 1 #66


M
Passt zwar hier jetzt nicht unbedingt hin, aber ich habe mir den ersten Post des TE nochmal durchgelesen. Was sich durch viele Geschichten, die hier erzählt werden, wie ein roter Faden durchzieht, ist der Begriff Selbstverwirklichung. Sobald in einer langjährigen Beziehung dieses Wort von einem Beteiligten fällt, geht die Beziehung oft sehr schnell den Bauch runter. Für den Anderen beginnt dann meist eine total beschissene Zeit. Ist völlig unabhängig vom Geschlecht des Selbstverwirklichenden.

27.08.2018 10:20 • x 2 #67


M
Hallo Jacob15,

gibt es etwas Neues?

21.09.2018 11:23 • #68




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