Zitat von TinTin1980:@Valen , es tut mir leid, dass ich das vernünftig mit dir reden wollte. Mein Fehler. Kommt nicht mehr vor..
Was gibt es bei S,exismus noch vernünftig zu reden ? ... es ist falsch fertig.
Ich mein auf welcher Basis wolltest du denn "vernünftig reden" ... erst stellst du in den Raum das du den meisten Frauen überlegen bist, denn rechtfertigst du deine Diskriminierung damit das du es ja so beigebracht bekommen hast, und zu guter Letzt setzt du Frauen praktisch mit Kindern gleich.
Dir muss doch klar sein das auch positive Diskriminierung falsch ist.
Naja okay ein versuch noch, ein Beispiel.
Wenn ein Mann daherkommt mit aufgeblähter Brust und dem typischen lass mich das mal machen süße, klar meint er das im dem Moment irgendwie gut, will nur was abnehmen zeigen wie nett er ist, aber der eigentliche Gedanke ist er traut es ihr nicht zu, nimmt sie nicht ernst, und genau die gleiche Denkweise führt denn dazu das Frauen die Beförderung nicht bekommen trotz guter Qualifikation einfach weil sie nicht ernst genommen werden.
Und dein Gedankenbild geht genau in die gleiche Bahn, du traust der Frau nicht zu sich selbst verteidigen zu können, nimmst sie nicht ernst das sie dir auch schaden könnte.
Das geht natürlich in beide Richtungen wie jetzt in Bremen (glaube ich war es) Beamte bei Beförderungen immer die Frauen bevorzugt werden müssen selbst wenn der Mann besser qualifiziert ist, der Gedanke dahinter ist "angebliche" Diskriminierung auszugleichen, aber im Ergebnis ist es einfach diskriminierender S,exismus. (Rot gründe Regierung was will man da auch sinnvolles erwarten)
@juniorwolf bei einer Gegenanzeige geht es doch nicht da drum ihr zu schaden, sondern du musst dich selbst schützen, die Gegenanzeige wird sowieso damit enden das sie ihre zurück nimmt, und so regelt sich das Problem denn von selbst, aber einfach nichts tun und abwarten, aufs beste hoffen, ist die denkbar schlechteste alternative.
Besonders da du selbst wenn sie dich am Ende für unschuldig erklären, bist du immer stigmatisiert, das ist wie bei Männern die zu unrecht der Vergewaltigung angezeigt wurden, auch wenn ihre Unschuld einwandfrei festgestellt wurde haftet ihnen der Ruf des Vergewaltigers für immer an.