Hoffi78
Gast
Zitat von Airi:Warum sollten ihr die auch nicht zustehen?
Wenn sich die Frau außerehelich schwängern lässt, sollte ihr gar nichts zustehen.
Ich bezog mich nicht auf den TE. Nur ein Beispiel.
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Hoffi78
Gast
Zitat von Airi:Warum sollten ihr die auch nicht zustehen?
E-Claire
Mitglied
Zitat von Hoffi78:Solche Sachen dürfen einfach nicht sein.
Hoffi78
Gast
KleinerKobold
Mitglied
Airi
Mitglied
Zitat von Hoffi78:Wenn sich die Frau außerehelich schwängern lässt, sollte ihr gar nichts zustehen.
Fliesentisch
Mitglied
Zitat von Hoffi78:Wenn sich die Frau außerehelich schwängern lässt, sollte ihr gar nichts zustehen.
MitCo
Gast
KleinerKobold
Mitglied
Zitat von Tin_:Und das verstehe ich nicht. Ich habe JETZT einen Lebensstandard und verballere auch ganz gut Geld. Ich würde sagen, dass ich ganz gut verdiene und ...
Hoffi78
Gast
CanisaWuff
Mitglied
Zitat von MitCo:Es ist doch sicher nicht so, weil er der Mann ist ?
Vor dem Gesetzt herrscht doch diesbezüglich sicher geschlechtliche Gleichberechtigung ?
Hoffi78
Gast
Zitat von Fliesentisch:Also back zur Schuldfrage?
MitCo
Gast
CanisaWuff
Mitglied
Zitat von Begonie:Es gilt, dass Du nach einer Scheidung Deinen Standard beibehalten solltest. Wenn der Ehemann sehr begütert ist, dann wird er zahlen müssen, auch wenn die Frau arbeitet, aber wenig verdient.
CanisaWuff
Mitglied
Zitat von MitCo:und was wäre wenn dein Ex arbeitslos werden würde, also in Zukunft ? Bist du dann wieder "verantwortlich "?
MitCo
Gast