Zitat von Hoffi78: Härtefallschuldfrage
Die gibts ja auch schon - Die Schuldfrage kann in gravierenden Fällen mitberücksichtigt werden. Sie muss halt nicht mehr.
Zitat von Hoffi78:@Airi Richtig. Gegenargument: Hätte der eine keinen Mist gebaut, würde die Ehe noch bestehen und der unschuldige Unterhaltspflichtige ...
Zitat von E-Claire: Ja, ich verstehe tatsächlich nicht, was in dem von dir angegebenen Beispiel das Problem sein soll.
Zitat von Hoffi78: Die jungen hübschen Mädels auf dem Beifahrersitz des 80-jährigen Porschefahrers wissen doch ganz genau was ihnen zusteht. Sei’s Erbe oder Unterhalt
Zitat von Airi: Naja, Rentenpunkte und Unterhalt sind zwei verschiedene Dinge.
Zitat von Airi: Wenn die Frau Vollzeit berufstätig ist, ist auch der Unterhalt fraglich, denn das heißt ja, sie kann für sich selbst sorgen.
Zitat von E-Claire: Kommt da von Dir außer Klischees und Empörung noch mal etwas anderes?
Zitat von CanisaWuff:Mein EX war D.rogensüchtig und Alk., war aber kein Grund für den Härtefall.
Zitat von Tin_: nd lässt sich scheiden um dann Unterhalt wegen Krankheit einzuklagen, wo bleibt dann mein Lebensstandard von vor der Ehe?