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Verlassen für jemanden der weit weg wohnt

6rama9
Zitat von hahawi:
Eine Partnerschaft aufrecht zu erhalten, nur um nicht zu verletzten, aber selbst dabei unglücklich zu sein, ja, das wäre für mich Selbstaufgabe.

Für mich auch. Für mich ist auch Selbstaufgabe eine Partnerschaft solange aufrecht zu erhalten, bis man jemanden Neues kennenlernt und dann entscheidungsunfähig zu sein.

Eigentlich ist für mich alles Selbstaufgabe, das Eigenverantwortung negiert.

09.12.2019 18:05 • #46


unbel-Leberwurst
Zitat von Balko43:
Er selbst sollte entscheiden ob sie ihm zumindest eine Aussprache auf Augenhöhe wert ist.


Und woher soll er wissen, dass er plötzlich die Wahrheit gesagt bekommt?

Und was soll bei dem Gespräch heraus kommen?
100 weitere Entschuldigungen machen ihr Verhalten auch nicht besser.
Auch wenn sie es mittlerweile möglicherweise bereut und und zu ihm zurück will.

09.12.2019 18:08 • #47


A


Verlassen für jemanden der weit weg wohnt

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hahawi
Zitat von 6rama9:
Für mich ist auch Selbstaufgabe eine Partnerschaft solange aufrecht zu erhalten, bis man jemanden Neues kennenlernt und dann entscheidungsunfähig zu sein.

Da bin ich grundsätzlich bei Dir.
Ich gebe aber zu bedenken, dass es oft einen Perspektivwechsel braucht, um die eigene Situation zu erkennen und neu zu bewerten.
Und das ist halt oft eine Person, zu der man außerhalb der eigenen Beziehung Zuneigung entwickelt.
Ist nicht fein und fair, aber auch oft nicht zu verhindern.

09.12.2019 18:13 • #48


6rama9
Zitat von hahawi:
Und das ist halt oft eine Person, zu der man außerhalb der eigenen Beziehung Zuneigung entwickelt.
Ist nicht fein und fair, aber auch oft nicht zu verhindern.

Du hast wie meistens recht. Ich find's nur putzig, wenn sich so Menschen dann als ach-so-empathisch bezeichnen, obwohl sie kurz vorher wie der Elefant im Porzellanladen agiert haben.

09.12.2019 18:17 • x 1 #49


hahawi
Zitat von 6rama9:
Ich find's nur putzig, wenn sich so Menschen dann als ach-so-empathisch bezeichnen, obwohl sie kurz vorher wie der Elefant im Porzellanladen agiert haben.

Ja, das verhalten danach ist oft geprägt von schlechtem gewissen, dem verlust des gewohnten Umfeldes und auch Ablehnung im eigenen Freundes- und Familienkreis.
Das allerdings ist der Preis, den man zu zahlen bereit sein muss.
Und manche, besondere Exemplare wollen sich schlicht das beste zweier Welten behalten.

09.12.2019 18:21 • #50


I
Zitat von Balko43:
Das der TE sich ihre SMS ansieht hat sie nicht wissen können und auch das ist für mich eine Art Betrug!


Ach ja na klar. Den Mund nicht aufmachen, wochenlang lügen und betrügen und dann den Narren zum Betrüger machen.
Logisch. Was sonst auch.

09.12.2019 18:34 • x 1 #51


B
Zitat von unbel Leberwurst:

Und woher soll er wissen, dass er plötzlich die Wahrheit gesagt bekommt?

Und was soll bei dem Gespräch heraus kommen?
100 weitere Entschuldigungen machen ihr Verhalten auch nicht besser.
Auch wenn sie es mittlerweile möglicherweise bereut und und zu ihm zurück will.


Und woher soll er wissen das sie wieder lügt?
Eine Partnerschaft führen setzt Vertrauen voraus. In diesem Fall wurde das Vertrauen aber von beiden missbraucht. Dennoch kann man einen Vertrauensvorschuss geben, wenn es einem das wert ist.
Das muss jeder für sich selbst entscheiden.

09.12.2019 18:47 • #52


unbel-Leberwurst
Zitat von Balko43:

Und woher soll er wissen das sie wieder lügt?
Eine Partnerschaft führen setzt Vertrauen voraus. In diesem Fall wurde das Vertrauen aber von beiden missbraucht.


Genau das ist ja das Problem. Er weiß nicht ob es die dann lügt oder die Wahrheit sagt. Darum ist er nach dem Gespräch genauso schlau wie vorher.

Du willst doch jetzt nicht das nachschauen in ihren E-Mails auf eine Stufe mit fast einem Jahr lügen und betrügen stellen?

09.12.2019 18:52 • x 1 #53


L
Zitat von Balko43:
In diesem Fall wurde das Vertrauen aber von beiden missbraucht.

Sie hat es zuerst und sehr viel stärker missbraucht. Sein Vertrauensmissbrauch war eine Reaktion darauf, dass er gemerkt hat, da passt was nicht.
In meinen Augen kann sie sich da null drauf berufen.

Natürlich kann ich nur von mir aus reden: wenn mein Partner heimlich in mein Handy gucken würde, wäre ich nicht begeistert und es gäbe eine Aussprache mit klaren Regeln.
Wenn mein Partner mich mit seinem Kurschatten betrügen würde, mich für sie verlassen würde und mich darüber auch noch belügen würde, dann wäre mir das die Aussprache nicht mehr wert.

09.12.2019 18:55 • #54


B
Zitat von Isely:

Ach ja na klar. Den Mund nicht aufmachen, wochenlang lügen und betrügen und dann den Narren zum Betrüger machen.
Logisch. Was sonst auch.


Mal abgesehen davon, dass das Durchsuchen des Handys eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts darstellt und im Gegensatz zum Fremdgehen ein Straftatbestand ist.

09.12.2019 19:00 • #55


L
Zitat von Balko43:
im Gegensatz zum Fremdgehen ein Straftatbestand ist.

mein moralischer Kompass stimmt nicht immer mit dem Strafgesetzbuch überein.
Für mich wiegen Lügen, Betrügen und verlassen deutlich schwerer, als einmalig auf Grund eines Verdachtes im Handy zu schnüffeln. Zumal er ja den Code gekannt haben muss. Seine Ex hätte ihr Gerät sowie ihre privaten Konervsationen, die er nicht sehen sollte, auch anständig gegen unbefugten Zugriff schützen können. Nur so am Rande.

09.12.2019 19:03 • x 1 #56


meineMeinung
Zitat von unbel Leberwurst:
Auch wenn sie es mittlerweile möglicherweise bereut und und zu ihm zurück will.


Wo kann man das lesen? Die letzte Äußerung über die Gefühle der Frau kommen von der Freundin:
Zitat von Melodyman:
ja Sie haben noch Kontakt und ja sie liebt Ihn und will da auch hin und er will das auch.


Sie hat sich doch klar positioniert. Ich sehe folgende Aussage als untertrieben:
Zitat von hahawi:
Und das ist halt oft eine Person, zu der man außerhalb der eigenen Beziehung Zuneigung entwickelt.
Ist nicht fein und fair, aber auch oft nicht zu verhindern.


Sie hat nicht nur Zuneigung entwickelt, sie hat sich verliebt und ihre gefühlsmäßige Positionierung klar in die andere Richtung verschoben. Das das nicht fein und fair, aber vielleicht auch nicht zu verhindern war, kann ich nur unterschreiben.
Ihren inneren Konflikt kann ich auch verstehen. Sie möchte den Neuen, will aber den Alten nicht verletzen, da sie ihn weiterhin mag. Aber diesen Spagat kriegt sie nicht hin. Dafür müsste der TE ihren Wechsel wohlwollend dulden, was sie nicht verlangen kann. Sie weiß das und sieht keine Lösungsmöglichkeit und verzweifelt vielleicht am Ende daran.
Dessen ungeachtet sollte der TE seinen eigenen Weg suchen und nicht aus Liebe in einer Schockstarre verharren. Je mehr er gute Miene zum bösen Spiel macht, desto mehr wird er in die Verliererrolle gedrängt. Nummer Zwei, der liebe EX, bei dem man sich bei Bedarf ausheulen kann oder Reservemann, wenn es mit dem Anderen doch nicht so toll wird, kann nicht das Ziel des TE sein.
Wie gesagt, ich sehe schon das Dilemma der Frau, aber dieses Dilemma sollte nicht die nahe Zukunft des TE zu negativ beeinflussen.

09.12.2019 19:10 • x 2 #57


6rama9
Zitat von Balko43:

Mal abgesehen davon, dass das Durchsuchen des Handys eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts darstellt und im Gegensatz zum Fremdgehen ein Straftatbestand ist.

Falsch. Nur wenn das Handy nicht-trivial gesperrt ist und dem explizit Partner mitgeteilt wurde, dass das Handy nicht durchsucht werden darf. Ansonsten gilt das als innerhalb einer Partnerschaft geduldet.

09.12.2019 19:14 • #58


B
Zitat von LostGirl1:
Sie hat es zuerst und sehr viel stärker missbraucht. Sein Vertrauensmissbrauch war eine Reaktion darauf, dass er gemerkt hat, da passt was nicht.
In meinen Augen kann sie sich da null drauf berufen.

Natürlich kann ich nur von mir aus reden: wenn mein Partner heimlich in mein Handy gucken würde, wäre ich nicht begeistert und es gäbe eine Aussprache mit klaren Regeln.
Wenn mein Partner mich mit seinem Kurschatten betrügen würde, mich für sie verlassen würde und mich darüber auch noch belügen würde, dann wäre mir das die Aussprache nicht mehr wert.


Für mich spielt das wer hat zuerst keine tragende Rolle.
Wen Peter jemanden bestiehlt und Klaus danach auch, ist dann nur Peter der Dieb weil Klaus nach ihm gestohlen hat?

Hier geht es doch nicht um Schuld und Unschuld. Es geht darum das ein Paar sich getrennt hat und keiner das Recht dazu hat darüber zu urteilen, ob sich die beiden nochmal zusammenraufen oder nicht.
Man kann Entscheidungshilfen geben, aus der eigenen Vergangenheit Beispiele heranziehen, Ratschläge erteilen aber eine Sache solltet Ihr bei allem nicht vergessen... Ihr kennt nur eine Seite der Medaille und damit wandert die andere Seite gleich in die Schublade böse. Ich kenne auch nur die eine Seite aber die ist auch nicht frei von Fehlern. Und so wie Beziehung, Verlauf und Trennung vom TE geschildert wurden, habe ich halt eine andere Sichtweise.
Akzeptiert es oder lasst es. Mich muß hier niemand bekehren.

09.12.2019 19:25 • x 1 #59


B
Zitat von 6rama9:
Falsch. Nur wenn das Handy nicht-trivial gesperrt ist und dem explizit Partner mitgeteilt wurde, dass das Handy nicht durchsucht werden darf. Ansonsten gilt das als innerhalb einer Partnerschaft geduldet.


§202b StGB Abfangen von Daten

Hier muss nicht der Handyeigner das Lesen verbieten sondern es dem Leser erlauben. Von Erlaubnis kann aber in diesem Fall wohl kaum die Rede sein.

Außerdem geht das hier ja wohl am Ausgangsthread vorbei. Bleib doch mal in der Sache oder fällt Dir dazu nichts mehr ein?

09.12.2019 19:35 • x 1 #60


A


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