Melodyman
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Melodyman
Prinzessin28
Zitat von Balko43:
§202b StGB Abfangen von Daten
Hier muss nicht der Handyeigner das Lesen verbieten sondern es dem Leser erlauben. Von Erlaubnis kann aber in diesem Fall wohl kaum die Rede sein.
Außerdem geht das hier ja wohl am Ausgangsthread vorbei. Bleib doch mal in der Sache oder fällt Dir dazu nichts mehr ein?
Isely
Zitat von Balko43:
Mal abgesehen davon, dass das Durchsuchen des Handys eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts darstellt und im Gegensatz zum Fremdgehen ein Straftatbestand ist.
Melodyman
Balko43
Zitat von Isely:
Ja natürlich.
Was eine Aussage. Das betrügen ist für dich was ? Kavaliersdelikt ? Und hinterherfahren dem Partner ist dann vermutlich Stalking.
Was ist dagegen schon eine kleine niedliche Geschlechtskrankheit. Pech, oder ?
Habe ich keine Worte für so eine Schuldumkehr.
Kein Wunder das sich in manchen Partnerschaften alles erlaubt wird.
Balko43
Zitat von Melodyman:ähhh. Also das Rechte Thema können wir abschließen denke ich. Denn es ist ein E-Mail Konto welches von Ihr genutzt wurde, aber von mir eröffnet (unter meinem Namen) wurde. Sie war technisch nie soo, also habe ich Ihr mal eins erstellt, damit sie selbst eins hat für Onlineeinkäufe.... Ich bin da nie ran gegangen und auch jetzt nur weil ich wusste hier stimmt was nicht, ich hatte es im Gefühl und ich hatte nicht das Gefühl sie belügt und betrügt mich, sondern vielleicht ist sie in was hingeraten wie Geldschulden oder falsche bekanntschaften, da sie nach der Kur so komisch war. Und dabei habe ich alles offen gelegt bekommen. Außerdem haben wir sonst nie irgendwas gesperrt, jeden hatte immer Zugriff auf alles und auch die Erlaubis, diese wurde während des Jahres nie Rückgänig gemacht. Das wär ja auch total auffällig.
Melodyman
Balko43
Zitat von Melodyman:damit habe ich auch nicht gerechnet, dass diese Aussage, mir evtl vorgehalten wird. Nur wenn man 15 Jahre mit jemanden zusammen war und es verändert sich etwas so stark, und hört dann das die Person nichtmal da ist, wo sie gesagt hat zu Wohnen dann fängt man an sich wirklich Sorgen zu machen und ich wer jeden Weg gegangen weil ich dachte mom irgendwas ist passiert, was nicht ganz unschlimm ist.
francois
Zitat von Balko43:§202b StGB Abfangen von Daten
Hier muss nicht der Handyeigner das Lesen verbieten sondern es dem Leser erlauben. Von Erlaubnis kann aber in diesem Fall wohl kaum die Rede sein.
Außerdem geht das hier ja wohl am Ausgangsthread vorbei. Bleib doch mal in der Sache oder fällt Dir dazu nichts mehr ein?
Isely
Zitat von 6rama9:Innehralb einer Paarbeziehung erfordert das ein explizites Verbot. Das gleiche gilt in Bezug auf das Briefgeheimnis. Da kannst du noch so sehr mit dem Fuß aufstampfen und sinnverstellend Paragraphen zitieren. Fakt bleibt Fakt.
Barbarossa
Borderoffline
Gast2000
Zitat von 6rama9:Innehralb einer Paarbeziehung erfordert das ein explizites Verbot. Das gleiche gilt in Bezug auf das Briefgeheimnis. Da kannst du noch so sehr mit dem Fuß aufstampfen und sinnverstellend Paragraphen zitieren. Fakt bleibt Fakt.
Nostraventjo
Zitat von Borderoffline:Du, Sie, ..der Typ aus Frankfurt. Mit dir hat Sie echte Liebe. Partnerschaft 15 Jahre zusammenleben und erleben. Also Milliarden Neuronen im gehirn gebildet die mit dir verknüpft sind. Unauslöschlich unvergessbar. Beruhigende Tatsache. Der Typ aus Frankfurt. Frisch verliebt hat Sie sich. Hormonegefühlschaos einer 17~jährigen in einer eigentlich shcon erwachsenen Frau. Sie hat dich BELOGEN UND BETROGEN. Sie IST eine Lügnerin und Betrügerin. Unmoralisch. Sie HAT der Versuchung nachgegeben, WOHLWISSEND, was Sie da GANZ GENAU tut. Sprich, Du und deine GEFÜHLE waren ihr völligst EGAL. Tatsachen. Sie hält dich ...
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