Gracia
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Zitat von Scarlett2016:
Auf den Trennungsunterhalt zu verzichten ist einfach nur dumm.
Zumindest in der theoretisch hier besprochenen Farce .
Colibri kann nicht auf Trennungsunterhalt verzichten . Jaja , D und seine Paragraphen . Auch eine notarielle Verzichtserklärung ist nicht wirksam dabei . Der Trennungsunterhalt MUSS an den anderen EP gezahlt werden .
§1361 BGB
Zitat:Und nochmal: es ist nicht rechtens, hier einen Zweitwohnsitz anzumelden!
Korrekt . Und nicht machbar , denn dafür gibt es schon wieder gesetzliche Bestimmungen , die sich auf den hälftigen Arbeitsweg beziehen und auf eine doppelte Haushaltsführung wegen dem Arbeitsplatz . Das ist nicht der Fall . Der Name sagt es ja schon , ZWEITwohnung , der Lebenmittelpunkt liegt also in der ERSTwohnung , womit sich gleichzeitig erklärt , dass die dafür anfallenden NK eben nicht Colibri alleine zu tragen hat , denn es soll ja noch für die Ämter ganz offiziell gar keine Trennung vorliegen .
Alles gar nicht so einfach , ne .
Auf den Ehegattenunterhalt kann man verzichten , wenn man will . Und man kann sich nat im Vorfeld über die Kidszeiten , Hausrat , Kindesunterhalt , einigen . Wenn man sich dann doch scheiden lässt , wirds billiger und geht schneller , wird sozusagen einvernehmlich dann gemacht .
Übrigens kann man auch getrennt leben , und dabei verh bleiben . Da können sich die 2 auch beraten lassen , ob sie das wollen / steuerliche Vorteile hat .
