U-I-B
Gast
Zitat von NichtLustch:Nein, kann sie nicht! Im ungünstigsten Fall kann man für die Weitergabe von Betriebsinterna gekündigt werden. Gerade wenn Kundendaten mit im Spiel sind, darf sie die eben NICHT weiter verbreiten. Das DSGVO ist da sehr eindeutig. Es gibt einige Firmen, die deswegen die Speicherung von betrieblichen oder kundenbezogenen Daten auf privaten Endgeräten verbieten.
Ich hätte bei meinem früheren Arbeitsgeber auch nicht lustig Chatverläufe weiter zeigen dürfen. Zu Recht! Vollkommen zu recht. Und der Kunde hat auch das Recht, dass seine Daten vertraulich behandelt werden.
Dann gibt es noch das gute, alte Briefgeheimnis, das tatsächlich auch für die verhassten Messenger-Dienste gilt. Das ist ein Ding was?
Ganz davon abgesehen gilt der Schutz von personengebundenen Daten auch für Freunde, ja sogar potentielle Liebhaber. Wenn die darauf bestehen, dass ihre Gespräche nur zwischen ihnen und dem Empfänger bestehen sollen, so ist das rechtens. Ich habe die Freundschaft zu einer Frau eingestellt, weil sie ständig und alles ihrem Partner vorgelegt hat. .Den ging es aber nichts an und es hatte ihn auch nicht zu interessieren, wann ich mich über wen aufgeregt habe oder wann ein Arztbesuch ansteht. Ich erwarte von Freunden tatsächlich, dass meine Nachrichten vertraulich behandelt werden, sonst hätte ich gleich eine Kopie an den Partner geschickt.
Also, hier gehen manche mit vertraulichen Daten um, da rollen sich mir die Fußnägel auf,.
Betriebliche Chatverläufe vorzeigen, ich glaube es hackt!
Da übersiehst Du nur was:
Wenn Du Dich darauf berufst, dass der Betrieb das nicht wünscht, dann dürfte sie auch keine Kommunikation wegen betrieblicher Themen zeitgleich betreiben mit privaten Kontakten, weder telefonisch noch im Beisein von anderen Personen. Das aber tut sie in Anwesenheit des TE, zeigt ihm aber nur nicht, was sie schreibt. Dazu ihr auffälliges Verhalten (wieso schaltet sie gleich panisch das Handy aus, wenn es doch nur "betriebliche Themen und Nachrichten wären?). Sorry, unabhängig davon wegen Postgeheimnis und so, da haste schon nicht gänzlich unrecht, jeder Mensch hat ja auch mal Feierabend, Betriebe melden sich doch nicht immer dann in der Freizeit eines Angestellten (was gesetzlich auch nicht zulässig wäre, nur am Rande). Ich denke schon, da sind doch deutlich eher andere Aspekte hinter als ein betrieblicher Kommunikatonsaustausch. Wäre dem so, könnte sie das ja auch, ohne näher darauf einzugehen, mit dem TE klären. Von daher denke ich nicht, dass es sich um solche Kommunikationsthemen handelt.
Das zeigt echte wahre Liebe. Kein virtueller Mist.