Zitat von Ameise_78: In Anbetracht der Gewaltvorwürfe kann er froh sein, wenn er die Kinder überhaupt noch zu sehen bekommt.
Wenn die Gewaltvorwürfe sich nur auf seine Ex-Frau als Opfer beziehen, hat das auf den Umgang mit den Kindern in der Regel keinerlei Einfluss.
Zitat von alleswirdbesser: darf die Kinder nicht sehen,
Das wissen weder wir noch Jules.
Wenn sich der Wohnungsverweis auf Gewalt gegenüber der Ex bezieht, hat das auf sein Umgangsrecht keinen Einfluss. Selbst bei einem Kontaktverbot bezieht sich das nur auf die Ex und der Umgang wird dann über Dritte vermittelt (z.B. gibt Ex die Kinder bei Nachbarn oder beim Jugendamt ab und Jules kann sie 10min später dort abholen. Rückgabe dann genauso, um das Kontaktverbot einzuhalten.
Zitat von Balu85: Bei uns wären Eizeltermine garnich möglich gewesen
Und bei uns waren nur Einzeltermine möglich, weil mein Ex darauf bestanden hat.
Jules Situation ist doch schlimm genug und sein Stress hoch genug.
Statt ihm noch mehr Angst zu machen, was beim Bruder eines Bekannten alles passiert ist, bei dem die Situation ganz anders war, wäre es sinnvoller ihm die Möglichkeiten aufzuzeigen, die er noch hat. Er ist ja nicht machtlos. Aber er sollte sich gut und fundiert beraten lassen, bevor er aktiv wird.