×

Lieber Forenbesucher,

wer bei uns Unterstützung sucht, soll sie finden, und wer helfen möchte, ist hier herzlich willkommen. Moderatoren und Mentoren begleiten das Forum und achten darauf, dass Beiträge respektvoll bleiben. Sachliche, tröstende, wohlwollende und empathische Beiträge sind ausdrücklich erwünscht, damit sich alle Mitglieder wohl fühlen. Abwertende oder verurteilende Inhalte haben hier keinen Platz.

2673

Völlig unerwartete Trennung nach 11 Jahren /Borderline?

M
Zitat von Jules189:
Das ist alles so unfassbar viel und einfach zermürbend. Gerade rief mich das JA noch mal an. Die nutzen zwar die Audio und die Befunde für ihre ...

Sie bleiben bei deiner NF weil die kinder ein gewohntes Umfeld haben und eine kindeswohlgefährdung nicht belegt werden kann.
Wie schon geschrieben hast du derzeit keinen Wohnsitz, keine Kleidung für die kinder und keine möglichkeit sie wohl behütet unter zu bringen. Noch ist es so, warte ab was dein Anwalt nachher sagt.

x 2 #1576


Ameise_78
Zitat von Wulf:
Übersehe nicht, das du mit dritten redest, die kennen nur die jüngsten Ereignisse.

👍

Zitat von Wulf:
Chapeu an deine NF. Sie hat dich zurechtgelegt.

Immer wieder unglaublich, zu was manche Menschen imstande sind. Ich hätte dermaßen Angst so zu lügen und das auch noch an offiziellen Stellen... schon bemerkenswert.

x 2 #1577


A


Völlig unerwartete Trennung nach 11 Jahren /Borderline?

x 3


T
Zitat von Jules189:
Ich verstehe das alles nicht. Ich habe den Kindern nie etwas getan, ganz im Gegenteil. Ich war da, als die Mama es für Monate nicht war und sogar teilweise nicht mehr wollte.

Du musst nur durchhalten und Beweise sammeln. Dann liegt alles beweiskräftig auf dem Tisch.
Falls das nicht klappt und deine Psycho recht bekommt, kannst du wenigstens sagen, ich habe alles versucht. Das Verantwortungskostüm müssen sich dann eben andere anziehen.
Außerdem kann man ja auch durch die Instanzen jagen. Dann vervielfältigen sich auch die Honorare.

x 1 #1578


J
Hier sind ja viele Menschen mit ähnlichen Schicksalsschlägen. Ich würde gerne wissen, ob ihr eine Empfehlung für einen Anwalt habt, der wirklich knallhart vorgeht. Der wirklich stark ist? Ich hätte gerne einen Plan B.

#1579


P
Zitat von Jules189:
Gerade rief mich das JA noch mal an. Die nutzen zwar die Audio und die Befunde für ihre Auswertung aber die Kinder bleiben weiter bei meiner NF plus das drohende Kontaktverbot.

Das hat das JA nicht zu entscheiden.

Wichtig ist, dass Du im Eilantrag das alleinige Sorgerecht beantragst und Du Deine Umgangsrechte wahrnimmst, damit sie die Kinder nicht weiter entfremdet. Sie will Dich klassisch entsorgen.

Solange da keine Missbrauchsvorwürfe im Raum stehen, spricht trotz Kontaktverbots nichts gegen Deinen Herausgabeanspruch §1632 BGB.

Ich würde daher als erstes über den Anwalt ein Schreiben an Deine Ex richten und die Herausgabe der Kinder fordern.
Parallel stellt er einen Eilantrag ans Gericht aufs ASR.

Strafanzeige nicht vergessen.

Ich würde den Gewaltvorwurf aber nicht dem Familienrechtler überlassen, sondern dafür zusätzlich einen Strafverteidiger suchen.

Die Rücküberweisung der Wohnung ist schwierig, da Kinder im Spiel sind. Da sitzt sie am längeren Hebel.

Ich hoffe, Dein Familienrechtler ist wenigstens Fachanwalt.

Ich denke Dein Fall ist ein gutes Beispiel dafür, was ihre Krankheit anrichten kann:
Es zerstört sie, Dich und leider auch die Kinder.

Du kannst mich gerne anpingen.

x 4 #1580


Wollie
Zitat von Jules189:
Was ist das für ein Rechtsstaat, der die Kinder bei einer nachweislich psychisch kranken Frau belässt. Ich verstehe das alles nicht

Nein, das ist auch nicht zu verstehen. Deine Ex hat wirklich alle Register gezogen. Hoffe wirklich, dass du einen guten RA hast, der mit dir in diesen Kampf zieht.

x 1 #1581


Wulf
@Jules189 du hast momentan keinen Plan B.

Erst einmal muss der Beschluss gegen dich vom Tisch. Du musst darüber Kenntnis erlangen, was dir angelastet wird.

Keine Ahnung was Sie der Polizei geschildert hat.

Im Idealfall morgen durch den RA.
Sehr wahrscheinlich am Donnerstrag/Freitag durch den Gerichtsvollzieher.
Wichtig ist dann ihre eidesstattliche Versicherung. Solange hängst du in der Schwebe.

#1582


P
Zitat von Wulf:
Erst einmal muss der Beschluss gegen dich vom Tisch. Du musst darüber Kenntnis erlangen, was dir angelastet wird.

Nein, das kann dauern. Wichtige Zeit verstreicht hinsichtlich der Kinder
Wir reden hier vom Strafrecht.
Wir haben es hier aber auch mit Familienrecht zu tun.
Ein Umgangsrecht besteht auch neben einem Kontaktverbot. Zur Not gibt es erst einmal begleitenden Umgang.
Das entscheidet dann das Familiengericht, ob trotz Kontaktverbots der Umgang stattfindet.
Wenn nicht, muss es das Gericht begründen. Und das dürfte nicht gelingen.
Sollte sie aber tatsächlich Missbrauchsvorwürfe erhoben haben, wird erst einmal die Staatsanwaltschaft ermitteln und Jules189 kann seine Kinder während dieser Zeit vorerst nicht sehen.

#1583


Wulf

alleswirdbesser
@Jules189 vielleicht macht es Sinn mit der KiTa Leiterin zu sprechen? Sie sollen die Kinder beobachten und wenn sie sich auffälliger verhalten das JA informieren. Sollte die Frau so krank sein, wird sie die Kinder nicht einfach Händeln können, vor allem den Sohn nicht. Das wird irgendwann auffallen.

Ich glaube jedoch, dass die Frau ein Schauspiel erster Klasse abgeliefert hat. Auch was Suizid Geschichten angeht. Um den Ritter in dir zu wecken und es ausnützen zu können. Die Kinder hat sie bis zur Aktion rausgehalten, um nicht aufzufliegen und zieht jetzt möglicherweise alle Register, solange sie dich nicht sehen können.

x 1 #1585


alleswirdbesser
Kann Jules die Kinder in der KiTa besuchen? Der KV gilt doch nur in Bezug auf die Frau?

#1586


A


x 4