Zitat von Jules189: Gerade rief mich das JA noch mal an. Die nutzen zwar die Audio und die Befunde für ihre Auswertung aber die Kinder bleiben weiter bei meiner NF plus das drohende Kontaktverbot.
Das hat das JA nicht zu entscheiden.
Wichtig ist, dass Du im Eilantrag das alleinige Sorgerecht beantragst und Du Deine Umgangsrechte wahrnimmst, damit sie die Kinder nicht weiter entfremdet. Sie will Dich klassisch entsorgen.
Solange da keine Missbrauchsvorwürfe im Raum stehen, spricht trotz Kontaktverbots nichts gegen Deinen Herausgabeanspruch §1632 BGB.
Ich würde daher als erstes über den Anwalt ein Schreiben an Deine Ex richten und die Herausgabe der Kinder fordern.
Parallel stellt er einen Eilantrag ans Gericht aufs ASR.
Strafanzeige nicht vergessen.
Ich würde den Gewaltvorwurf aber nicht dem Familienrechtler überlassen, sondern dafür zusätzlich einen Strafverteidiger suchen.
Die Rücküberweisung der Wohnung ist schwierig, da Kinder im Spiel sind. Da sitzt sie am längeren Hebel.
Ich hoffe, Dein Familienrechtler ist wenigstens Fachanwalt.
Ich denke Dein Fall ist ein gutes Beispiel dafür, was ihre Krankheit anrichten kann:
Es zerstört sie, Dich und leider auch die Kinder.
Du kannst mich gerne anpingen.