Zitat von Stella31: frage ich mich,ob die Situation anders verlaufen wäre, wenn
Das Thema ist komplex.
Und Spekulationen über das was wäre wenn, bringen ja nicht weiter.
Es wurde hier "nur" der Frau die Wohnung für 14 Tage zugewiesen bzw. der angebliche Täter der Wohnung für 14 Tage verwiesen.
Die Kinder sind in der Wohnung, weil sie dort wohnen. Sie wurden nicht der Mutter zugewiesen.
Und eine Abwägung zwischen vorgeblicher Gewalthandlung und psychischem Zustand oder Vorerkrankung des vorgeblichen Opfers macht die Polizei nicht.
Der Normalfall des Gewaltschutzgesetzes ist, dass die Polizei von Nachbarn gerufen wird, weil sie Geschrei aus einer Wohnung hören. Sie treffen dann auf eine Situation von häuslicher Gewalt, die sie erstmal versuchen, gütlich zu lösen, indem sie den Anwesenden raten, sie räumlich zu trennen. Z.B. fragen sie die Frau, ob sie zu ihren Eltern gehen kann, oder den Mann, ob er bei einem Kumpel für die Nacht unterkommen kann.
Wenn das nicht freiwillig geschieht und anzunehmen ist, dass weitere Gewalt passieren wird (also fast immer) wird die Person, von der mehr Gefahr ausgeht (also in der Regel der Mann) der Wohnung verwiesen. Für maximal 10 Tage oder 2 Wochen, je nach Bundesland. Das ist dann eine Gewaltverhütungsmaßnahme ähnlich einem Platzverweis bei randalierenden Betrunkenen.
Es geht also nicht darum, wer Recht hat, sondern darum, ob nach Ansicht der Beamten Gewalt droht, wenn zwei oder mehr Personen in einer Wohnung verbleiben.
Mal angenommen, die KM hat eine alte WhatsApp rausgekramt, in der sowas steht wie "wehe wenn ich rausbekommen sollte, dass Du mich belügst und betrügst" und wäre dann mit neuem Freund zur Polizei gegangen und hätte dort erklärt, dass sie sich von ihrem Mann getrennt hat, der sehr eifersüchtig reagiert habe, weshalb man für einige Tage weggegangen sei. Und man nun bei Rückkehr Sorge habe, dass er auf den neuen Freund mit Gewalt gegen die Frau reagiert, siehe WhatsApp, dann ergibt die Wohnungsverweisung schon Sinn. Auch wenn es ungerecht erscheint.
Jedes Jahr werden halt knapp 200.000 Frauen als Opfer häuslicher Gewalt bei der Polizei registriert.
Um mal eine Vergleichszahl zu haben: Bei Wohnungseinbrüchen inklusive dem bloßen Versuch waren es im gleichen Zeitraum unter 80.000. Und wenn ich bei der Polizei anrufe, dass da jemand versucht, bei mir einzubrechen, kommen die ja auch, um den Diebstahl zu verhindern. Umso entschiedener müssen sie dann gegen drohende körperliche Gewalt, die zweieinhalb Mal so häufig vorkommt, vorgehen.
Das Verhältnis von angezeigten Gewalttaten gegenüber falscher Verdächtigung von Gewalttaten im häuslichen Bereich steht ungefähr 100 zu 1.
Und die Belastung, die eine falsch verdächtigte Person erleidet, sind 10-14 Tage im Hotel/auf dem Sofa von Bekannten gegenüber 100 echten Opfern, die dadurch vor echter und manchmal auch tödlicher Gewalt geschützt werden können.
Also ja, es geht mittlerweile "so einfach", sich zu schützen. Und das kann auch ausgenutzt werden. Wird es in der Realität aber so selten, dass die Polizei bzw. der Gesetzgeber das lieber in Kauf nimmt, als die 20.000-30.000 Anträge pro Jahr nach Gewaltschutzgesetz zu ignorieren, um 200-300 Menschen, die unverschuldet zwei Wochen ins Hotel müssen, zu schützen.
Die Dunkelziffer derer, die sich mit dem Gewaltschutzgesetz schützen könnten und es nicht tun, wird um mehrere Hunderttausende höher geschätzt. Und 20-25% dieser Personen sind Männer.
Die Polizei spricht niemandem Recht zu, sondern trennt Streithansel vorübergehend räumlich, um Gewalt zu verhindern.