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Völlig unerwartete Trennung nach 11 Jahren /Borderline?

J
Zitat von Nalf:
Ja, den hab ich auch. Das hat sowas von "den anderen ausschließen", was letztlich Bindungsintoleranz ist. Oder auch, dem anderen mal ...


Da sind wirklich viele gute Ideen bei. Gerade das mit Kleinanzeigen werde ich mal in Angriff nehmen. Ich danke euch allen von Herzen für die ganze Unterstützung über die lange Zeit hinaus. Ihr seid wirklich wunderbare Menschen!

x 1 #1606


P
Zitat von Jules189:
Das mit dem Sorgerecht wäre laut Aussage der Anwälte der letzte Teil des Weges. Das Sorgerecht ist das was am schwersten und am längsten zu erkämpfen ist. Das ABR ist hier von der Reihenfolge und der Bedeutung her das Wichtigste für die gegenwärtige Situation

Das stimmt schon.
Aber ich bin mal gespannt, ob das Gericht hier noch eine Eilbedürftigkeit sieht, nachdem Deine NF es sich in eurer Wohnung bequem gemacht hat.

Zitat von Nalf:
Meines Wissens nach sind bei Eilanträgen die Anhörungen nicht nötig.

Nur in begründeten Fällen

#1607


A


Völlig unerwartete Trennung nach 11 Jahren /Borderline?

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Balu85
Zitat von PeterN:
nachdem Deine NF es sich in eurer Wohnung bequem gemacht hat.

hö...hab ich was verpasst. Ich dachte das sie gegangen ist? Jetzt ist sie in der ehem. gemeinsamen Wohnung und hat Jules rausgeworfen oder wie ?

#1608


Ameise_78
Zitat von Balu85:
Jetzt ist sie in der ehem. gemeinsamen Wohnung und hat Jules rausgeworfen oder wie ?

Ja. Sie hat Jules mit der Polizei rauswerfen lassen (Anzeige wegen häuslicher Gewalt) und sitzt jetzt mit Next aus der Reha und den Kindern in der Ehewohnung.

x 1 #1609


Balu85
Zitat von Ameise_78:
Ja. Sie hat Jules mit der Polizei rauswerfen lassen (Anzeige wegen häuslicher Gewalt) und sitzt jetzt mit Next aus der Reha und den Kindern in der Ehewohnung.

👀👀ist nicht wahr. Das mit der Anzeige hab ich mitbekommen. Das mit der Wohnung und Next ging irgendwie unter. Irre....also mal ganz ehrlich, was mir hier so in den letzten Jahren gelesen hat, das kann man sich nicht ausdenken. Da hat man Material für 5 Jahre Daily Soap.
Aber kann sie das so einfach?
Als ich mal angezeigt wurde (selbst den Polizisten war klar das es Unfug und haltlos ist) wurde mir VON DER POLIZEI geraten eine Gegenanzeige zu stellen (wegen falscher Verdächtigung).

x 3 #1610


Ameise_78
Zitat von Balu85:
Aber kann sie das so einfach?

Es wundert mich nach wie vor auch, dass es so einfach geht. So könnte jeder seinen Partner binnen kürzester Zeit aus der Wohnung entfernen lassen. Wenn es ganz so einfach ginge, wäre Missbrauch Tür und Tor geöffnet. Ich frage mich auch ob da Informationen fehlen.

x 1 #1611


Balu85
Zitat von Ameise_78:
Es wundert mich nach wie vor auch, dass es so einfach geht. So könnte jeder seinen Partner binnen kürzester Zeit aus der Wohnung entfernen lassen.

Bei näherer Betrachtung wundert es mich garnicht. Der Vorwurf ist schwerwiegend, aber wer bitte möchte sich denn den Schuh anziehen und ein Opfer als Lügner bezeichnen und keine entsprechenden Maßnahmen ergreifen. Sollte man sich in so einem Fall irren....naja.
Und das macht ja leider auch einen Missbrauch so "lohnenswert". Zumindest für anfänglich, aber was passiert wenn die Vorwürfe als unbegründet oder gar erfunden entlarvt werden spielt ja jetzt gerade keine Rolle.

x 1 #1612


Winza
https://de.wikipedia.org/wiki/Wohnungsverweisung

x 1 #1613


P
Zitat von Ameise_78:
Es wundert mich nach wie vor auch, dass es so einfach geht. So könnte jeder seinen Partner binnen kürzester Zeit aus der Wohnung entfernen lassen. Wenn es ganz so einfach ginge, wäre Missbrauch Tür und Tor geöffnet.

Ist es ja wie Du siehst:

https://dejure.org/gesetze/GewSchG/1.html
https://dejure.org/gesetze/GewSchG/2.html
Zitat von Balu85:
aber was passiert wenn die Vorwürfe als unbegründet oder gar erfunden entlarvt werden

Dann passiert dasselbe wie bei falschen Missbrauchsvorwürfen:
Die Staatsanwaltschaft ermittelt monatelang, der Vater bekommt während dieser Zeit Umgangsausschluss und wenn sich am Ende die Vorwürfe als falsch herausstellen, stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.
Der Vater kann dann nichts mehr gegen die Exe machen, weil das Verfahren ja nur eingestellt wurde.
Während dieser Zeit hat Exe die Kinder entfremdet.
Dann kann man nur hoffen, dass man auf einen entschlossenen Familienrichter tritt, der der Mutter das Sorgerecht entzieht, weil sie sich nachweislich als bindungsintolerant herausgestellt hat.

Oftmals belässt man die Kinder aber bei der Mama, weil man kann der psychisch kranken Frau ja nicht aich noch die Kinder wegnehmen. Willkommen im deutschen Familienrecht.

Ich hoffe für Jules189, dass ihm wenigstens die Missbrauchsvorwürfe erspart bleiben.

Zitat von Balu85:
was mir hier so in den letzten Jahren gelesen hat, das kann man sich nicht ausdenken

Bei dieser Störung, die die Frau hat, wundert mich das nicht. BL geht gelegentlich mit Narzismus einher. Das macht es so gefährlich.
Das kann man gar nicht in Worte fassen, wie ein einst so liebevoller Mensch so hasserfüllt reagiert, dass es einem kalt den Rücken runter läuft.
Da werden rücksichtslos Menschen zerstört.

Ich sehe Parallelen zu meinem Fall, nicht so krass wie hier, aber es gibt einiges, was mich hier doch ziemlich triggert.

x 6 #1614


GreenTara
Das ganze ist doch ein Albtraum. Ich hoffe, er endet bald in Gerechtigkeit.

x 1 #1615


G
Es gibt zwar immer wieder den Eindruck, dass eher Mütter bevorzugt werden.
Dem ist aber nicht so.

Es wird zum Wohle der Kinder entschieden.
Dabei geht es eher um die Rolle der Person als um das Geschlecht.

Ich bin der festen Meinung, dass man sich solchen Darstellungen nicht hingeben darf.
Jedes Verfahren ist anders.

Es ist immer eine Einzelentscheidung. Nicht entmutigen lassen und weiter kämpfen.

Zeit nutzen um sich zu informieren und Pläne zu machen.

Was wäre wenn. Gleichzeitig das Nervensystem im hier und jetzt behalten.

Erstmal ist alles getan.
Höhre auf den Herz.
Bleib bei den Fakten die du sicher weißt.
Das Wohl der Kinder ist an erster Stelle.

Erkunde deine Wut. Was will sie dir sagen?

Welche Gefühle werden vielleicht gerade Verdeckt? Trauer, Angst, Sorgen.

Der Körper greift gern zum Sekundären Gefühl der Wut. Weil es einfacher auszuhalten ist.
Man könnte es als Schutz sehen.

Deine Stärke entsteht aus der Wahrnehmung aller Gefühle in gleichem Maße.

Es gibt weder Gute noch Schlechte Gefühle.
Es gibt Gefühle.

Manche sind angenehmer als andere.
Aber sie sind immer Zweckmäßig.

Stelle dir das Beispiel vor.
Ein Kind fällt hin und tut sich weh.

Es weint. Es ist traurig.
Was braucht es in dem Moment?

Eltern die sagen, steh auf und Stell dich nicht so an?
Indianer kennt kein Schmerz?
Hast selber Schuld, warum fährst du auch so schnell?
Pass beim nächsten Mal besser auf?

Nein!
Es braucht Zuwendung und Trost.
Es braucht Sicherheit, dass was es fühlt ist in Ordnung. In der Welt des Kindes ist das vielleicht unbekannt und der Schmerz auf.
Es weiß nicht, ob das so bleibt.
Ob es immer weh tut.

Es braucht den Erwachsenen in Co Regulation.

Hey, das tut dir ganz schön weh oder?
Das kann ich gut verstehen, du bist gerade hingefallen und dein Knie blutet etwas.
Ich bin hier, wir machen das jetzt sauber und ein Pflaster drauf.
Ich habe dich sehr lieb. Ich bin für dich da.

Und.
Das innere Kind gibt es noch in jedem von uns.
Es ist ein Modell. Neurologisch nicht nachgewiesen.
Das innere Kind, mit seinen Glaubenssätzen und Überzeugungen.

Auch dein Inneres Kind braucht nun etwas.
Daraus gewinnst du Stärke für das was noch kommt.

x 2 #1616


Stella31
Da ich von den ganzen Dingen wie ABR und Zuweisung der Wohnung usw keine Ahnung habe, frage ich mich,ob die Situation anders verlaufen wäre, wenn Jules Anden Tag, wo seine Ex Selbstmordabsichten hatte, den RTW gerufen hätte.
Würde die Polizei dann auch einfach ihn ausschließen und ihr Kinder und Wohnung zuteilen?

x 2 #1617


N
Zitat von Stella31:
frage ich mich,ob die Situation anders verlaufen wäre, wenn

Das Thema ist komplex.
Und Spekulationen über das was wäre wenn, bringen ja nicht weiter.

Es wurde hier "nur" der Frau die Wohnung für 14 Tage zugewiesen bzw. der angebliche Täter der Wohnung für 14 Tage verwiesen.

Die Kinder sind in der Wohnung, weil sie dort wohnen. Sie wurden nicht der Mutter zugewiesen.

Und eine Abwägung zwischen vorgeblicher Gewalthandlung und psychischem Zustand oder Vorerkrankung des vorgeblichen Opfers macht die Polizei nicht.

Der Normalfall des Gewaltschutzgesetzes ist, dass die Polizei von Nachbarn gerufen wird, weil sie Geschrei aus einer Wohnung hören. Sie treffen dann auf eine Situation von häuslicher Gewalt, die sie erstmal versuchen, gütlich zu lösen, indem sie den Anwesenden raten, sie räumlich zu trennen. Z.B. fragen sie die Frau, ob sie zu ihren Eltern gehen kann, oder den Mann, ob er bei einem Kumpel für die Nacht unterkommen kann.
Wenn das nicht freiwillig geschieht und anzunehmen ist, dass weitere Gewalt passieren wird (also fast immer) wird die Person, von der mehr Gefahr ausgeht (also in der Regel der Mann) der Wohnung verwiesen. Für maximal 10 Tage oder 2 Wochen, je nach Bundesland. Das ist dann eine Gewaltverhütungsmaßnahme ähnlich einem Platzverweis bei randalierenden Betrunkenen.

Es geht also nicht darum, wer Recht hat, sondern darum, ob nach Ansicht der Beamten Gewalt droht, wenn zwei oder mehr Personen in einer Wohnung verbleiben.

Mal angenommen, die KM hat eine alte WhatsApp rausgekramt, in der sowas steht wie "wehe wenn ich rausbekommen sollte, dass Du mich belügst und betrügst" und wäre dann mit neuem Freund zur Polizei gegangen und hätte dort erklärt, dass sie sich von ihrem Mann getrennt hat, der sehr eifersüchtig reagiert habe, weshalb man für einige Tage weggegangen sei. Und man nun bei Rückkehr Sorge habe, dass er auf den neuen Freund mit Gewalt gegen die Frau reagiert, siehe WhatsApp, dann ergibt die Wohnungsverweisung schon Sinn. Auch wenn es ungerecht erscheint.

Jedes Jahr werden halt knapp 200.000 Frauen als Opfer häuslicher Gewalt bei der Polizei registriert.
Um mal eine Vergleichszahl zu haben: Bei Wohnungseinbrüchen inklusive dem bloßen Versuch waren es im gleichen Zeitraum unter 80.000. Und wenn ich bei der Polizei anrufe, dass da jemand versucht, bei mir einzubrechen, kommen die ja auch, um den Diebstahl zu verhindern. Umso entschiedener müssen sie dann gegen drohende körperliche Gewalt, die zweieinhalb Mal so häufig vorkommt, vorgehen.

Das Verhältnis von angezeigten Gewalttaten gegenüber falscher Verdächtigung von Gewalttaten im häuslichen Bereich steht ungefähr 100 zu 1.
Und die Belastung, die eine falsch verdächtigte Person erleidet, sind 10-14 Tage im Hotel/auf dem Sofa von Bekannten gegenüber 100 echten Opfern, die dadurch vor echter und manchmal auch tödlicher Gewalt geschützt werden können.

Also ja, es geht mittlerweile "so einfach", sich zu schützen. Und das kann auch ausgenutzt werden. Wird es in der Realität aber so selten, dass die Polizei bzw. der Gesetzgeber das lieber in Kauf nimmt, als die 20.000-30.000 Anträge pro Jahr nach Gewaltschutzgesetz zu ignorieren, um 200-300 Menschen, die unverschuldet zwei Wochen ins Hotel müssen, zu schützen.

Die Dunkelziffer derer, die sich mit dem Gewaltschutzgesetz schützen könnten und es nicht tun, wird um mehrere Hunderttausende höher geschätzt. Und 20-25% dieser Personen sind Männer.

Die Polizei spricht niemandem Recht zu, sondern trennt Streithansel vorübergehend räumlich, um Gewalt zu verhindern.

x 5 #1618


Fenjal
Falsche Verdächtigungen sind strafbar.
Derartige Personen dürften für mein Dafürhalten keinen Umgang mit Schutzbefohlenen haben, oder nur unter Aufsicht und sie erhalten keine Zuwendungen aus den Solidartöpfen.

Wenn ich mir vorstelle aus meiner Hütte verwiesen zu werden, ... von meinem Gelände,... sofort würde ich rechtlich vorgehen, was,derartige Personen ( Mütter) in den Köpfen haben, ist völlig unbegreiflich.
Hockt die mit ihrem Lover und den Kindern in der Wohnung des Te,.. wer zahlt das ganze dort überhaupt.
Keinen Euro dürfte diese Frau für lau kassieren, vielleicht würde sie dann aufwachen. Und dafür zahlt unsereiner, und das nicht zu knapp.
Das sind dann die Therapiestubenhocker, die wegen mimimi nicht in die Pflicht genommen werden können, allerdings sind sie in der Lage, Polizei, Juristen und Kliniken zu beschäftigen und das Ganze für lau. Da muss sich künftig gewaltig etwas ändern.

#1619


VictoriaSiempre
Zitat von Nalf:
Die Polizei spricht niemandem Recht zu, sondern trennt Streithansel vorübergehend räumlich, um Gewalt zu verhindern.

So sieht es aus, „die Polizei“ spricht niemandem Recht zu. Denn - wir alle sollten es irgendwann mal in der Schule gelernt haben - in D herrscht Gewaltenteilung: Legislative, Exekutive und Judikative. „Die Polizei“ wird meistens dann gerufen, wenn irgendwann etwas aktuell eskaliert und muss vor Ort entscheiden, wie mit einem Streitfall umzugehen ist. Ggfs. kommt es dann zu einer Wohnungsverweisung, die IMMER erst einmal nur vorübergehend ist und sich in den meisten Bundesländern auf ca. 10 Tage beschränkt. Danach - nach der Wohnungsverweisung - ist die Judikative (Staatsanwaltschaft und Richter/innen) zuständig. Sowohl Exekutive als auch Judikative sind gebunden an dem, was die Legislative vorgibt/vorgegeben hat.

Ich bitte darum, meinen Vortrag zu entschuldigen, aber als Mutter einer Polizistin, die im Streifendienst ständig mit Pöbeleien und körperlichen Angriffen zu tun hat, bin ich etwas dünnhäutig, was „aber die Polizei tut ja auch nur dies und das bzw. gar nichts“ betrifft. „Die Polizei“ ist im übrigen auch nicht dafür zuständig, Beziehungsprobleme zu lösen.

Zitat von Balu85:
Als ich mal angezeigt wurde (selbst den Polizisten war klar das es Unfug und haltlos ist) wurde mir VON DER POLIZEI geraten eine Gegenanzeige zu stellen (wegen falscher Verdächtigung).

Sowas kenne ich aus den Erzählungen meiner Tochter durchaus auch. Allerdings wird da niemals geraten. Sondern eher darauf hingewiesen „sie könnten bei dieser Situation natürlich auch eine Gegenanzeige stellen… Cooles Gesicht“ - mehr oder weniger nachdrücklich Grinsendes grünes Gesicht Weil auch das dürfen Polizisten nicht - offen Partei ergreifen. Auch wenn es manchmal schwer fallen mag.

Zitat von Ameise_78:
Es wundert mich nach wie vor auch, dass es so einfach geht. So könnte jeder seinen Partner binnen kürzester Zeit aus der Wohnung entfernen lassen. Wenn es ganz so einfach ginge, wäre Missbrauch Tür und Tor geöffnet. Ich frage mich auch ob da Informationen fehlen.

Ja, mich wundert das auch. Ich halte es nicht für unmöglich, aber doch für ungewöhnlich. Ich kenne es aus meinem Bundesland (nordisch) eher nicht so, dass a) so schnell irgendwas festgezurrt wird und b) Jugendämter reagieren, bevor Eilanträge vor Gericht behandelt wurden. Aber was weiß ich schon Unwissender Smiley

Deine Frage nach einem „scharfen Anwalt“ finde ich verständlich und legitim. Aber es nützt Dir nichts. Du brauchst einen scharfen Anwalt, der an Deinem Gerichtsstandort auch aktiv werden kann und darf, das darf nämlich nicht jeder überall. Da solltest Du Dich dringend vor Ort schlau machen.

Ich wünsche Dir viel Kraft und alles Gute 🍀

x 3 #1620


A


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