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Völlig unerwartete Trennung nach 11 Jahren /Borderline?

J
Das muss ich auch sagen. Um hier mal ein direktes Beispiel zu nennen. Meine Ex hat seit Beginn der Reha nur 400 EUR für ALLE Kosten beigesteuert. Ich habe ein KG von 1800 und sie von 1200 EUR. Mein KG geht von Anfang an zu 100% auf das Ehekonto. Ihr KG geht immer auf ihr eigenes Konto und dann hat sie in der Vergangenheit zwischen 800 und 1000 auf das Ehekonto überweisen. Und das ist auch notwendig. Wir haben alleine eine Warmmiete von 1420 ohne Strom. Dann noch Kita, OGS etc.

Und von dem Geld, was für die Lebenshaltung notwendig ist bucht sie sich insgesamt 5 Wochen Urlaub. Und ganz ehrlich, selbst wenn man den monetären Aspekt nicht bewerten würde, so steht auch immer noch der Aspekt der Kindestrennung im Raum. Egal, wer über unsere Situation Bescheid weiß. Alle und wirklich ausnahmslos alle, vor allem andere Mütter bestätigen, dass sie ihre Kinder nach über 7 Wochen nicht nochmal direkt für mehrere Wochen verlassen würden.

x 1 #1801


M
Zitat von Jules189:
Das muss ich auch sagen. Um hier mal ein direktes Beispiel zu nennen. Meine Ex hat seit Beginn der Reha nur 400 EUR für ALLE Kosten beigesteuert. ...

Da ihr die Wohnung zugewiesen wurde muss sie die kosten nun alleine stemmen. Sie kann ja Sozialhilfe beantragen, das ist Gott sei dank alles nicht mehr deine Baustelle.
Läuft euer Trennungsjahr schon?
Es wird sich alles stück für stück regeln....

x 3 #1802


A


Völlig unerwartete Trennung nach 11 Jahren /Borderline?

x 3


J
Jetzt wo auch die Verhandlung vorbei ist, kann ich euch noch eine weitere Aktion nennen, die meine NF gebracht hat um mich schlecht zu machen und das zu Lasten unseres Sohnes.

Meine NF hat einen Tag, nachdem ich der Wohnung verwiesen wurde, ein Päckchen mit Schreckschussmunition in den Schulranzen unseres Sohnes gelegt. Das war eine zweite rote Linie. Der arme Junge wurde auch in der Schule wieder von der Polizei besucht. Das muss man sich mal vorstellen.

Glücklicherweise konnten hier die richtigen Leute die richtigen Schlussfolgerungen ziehen.

Und auch mit der Polizei zu Hause. Meine NF wusste, wann ich mit den Kindern nach Hause komme. Wenn sie ja so an das Wohl der Kinder gedacht hätte, dann hätte sie der Polizei auch sagen können, wann ich alleine zu Hause bin um auch diesen Schock den Kindern zu ersparen.

x 4 #1803


Ameise_78
Zitat von Jules189:
Meine NF hat einen Tag, nachdem ich der Wohnung verwiesen wurde, ein Päckchen mit Schreckschussmunition in den Schulranzen unseres Sohnes gelegt. Das war eine zweite rote Linie. Der arme Junge wurde auch in der Schule wieder von der Polizei besucht. Das muss man sich mal vorstellen.

Sorry, damit hat sich diese Frau JEDE Sympathie verspielt... jede. 🤔
Das ist ja an Skrupellosigkeit nicht zu überbieten...
Würde mich aber auch wundern, wenn der Richter und das Jugendamt diese Entscheidung ins Blaue hinein getroffen hätten. So etwas passiert in der Regel nur aus triftigen Gründen...

x 4 #1804


P
Zitat von Nalf:
Das Gerichtsverfahren wirft Fragen auf.

Das sehe ich auch so. Deswegen habe ich mich hier gedanklich auch verabschiedet.

Hier sind einige Dinge mehr als fragwürdig:

Zitat von Jules189:
Meine NF hat noch einen weiteren heftigen Schritt gemacht um mir den Umgang mit den Kindern zu verwehren. Aber diesmal richtig heftig. Zum Leid unseres Sohnes, der sogar in der Schule von der Polizei aufgesucht hatte.

Was hier vorgefallen ist und warum die Polizei in der Schule war, hat Jules nie beantwortet. Im übrigen finde ich es doch mehr als fraglich, dass die Polizei einfach in die Schule geht.

Zitat von Jules189:
Aber sowohl Richter wie auch JA haben hier 1 und 1 zusammenzählen

Auch warum er wenige Tage vor seiner Verhandlung erneut vor Gericht war ist mehr als merkwürdig.

Zitat von Jules189:
Zusätzlich muss meine NF noch zu einem psychologischen Gutachter

Das kann ein Gericht gar nicht beschließen, es sei denn, sie hat dem freiwillig zugestimmt.

Zitat von Jules189:
weshalb im Beschluss aufgenommen wurde, dass dieser Mann keinen Umgang mit den Kindern haben darf und sich in der Berteuungszeit auch nicht in der Wohnung aufhalten darf.

Auch das kann ein Gericht nicht beschliessen. Auf welcher gesetzlichen Grundlage?

Auch kommt ein JA nicht zu Hause vorbei und schaut wer da auf dem Sofa sitzt.
Zitat von Jules189:
Ich habe am Montag mit ihm telefoniert und habe hier vor allem das Kindeswohl in den Fokus gelegt.

Jules189 beantragt im Eilverfahren das alleinige ABR und dann kommt der VB nicht einmal bei ihm vorbei, um zu schauen, wie er wohnt?


Und ohne Gutachter?
Und ohne Wohnung 70% Betreuung?

Woher weiß das Gericht ohne ärztliche Unterlagen, dass die Mutter psychisch krank ist?

x 2 #1805


Ameise_78
Zitat von PeterN:
Woher weiß das Gericht ohne ärztliche Unterlagen, dass die Mutter psychisch krank ist?

Die werden sicherlich angefordert worden sein..?

Zitat von PeterN:
Das kann ein Gericht gar nicht beschließen, es sei denn, sie hat dem freiwillig zugestimmt.

Das habe ich in zwei Fällen tatsächlich anders mitbekommen.
Da gab es auch heftige Auseinandersetzungen und tatsächlich wurden vom Gericht psychologische Gutachten angeordnet, wohl damit das Gericht besser beurteilen konnte ob das Kindeswohl tatsächlich in Gefahr ist oder nicht. In einem Fall ergab das Gutachten auch zwei heftige Diagnosen (die aber als Kindeswohlgefährdung dennoch nicht ausreichten).

#1806


P
Zitat von Ameise_78:
und tatsächlich wurden vom Gericht psychologische Gutachten angeordnet, wohl damit das Gericht besser beurteilen konnte

Ja, wenn die Betroffenen dem zustimmen

#1807


Ameise_78
Zitat von PeterN:
Ja, wenn die Betroffenen dem zustimmen

Dem nicht zuzustimmen, wenn das Gericht eine Notwendigkeit sieht, kommt in solchen Fällen gar nicht gut...

#1808


P
Zitat von Jules189:
Meine NF hat einen Tag, nachdem ich der Wohnung verwiesen wurde, ein Päckchen mit Schreckschussmunition in den Schulranzen unseres Sohnes gelegt

Jetzt erst gelesen.
Sehr merkwürdig.

x 1 #1809


Winza
@PeterN
Zitat von PeterN:
Das kann ein Gericht gar nicht beschließen, es sei denn, sie hat dem freiwillig zugestimmt.

Eben.

https://www.anwalt-kindschaftsrecht.de/...teilnehmen

x 1 #1810


Ameise_78
@Winza wenn das Gericht einem so etwas nahelegt, sperrt man sich aber nicht dagegen, gerade wenn der Richter einen ohnehin schon auf dem Kieker hat und man das Sorgerecht nicht verlieren möchte. In den Fällen, die ich live mitbekam stimmten die Betroffenen daher zu obwohl sie wussten, dass ihre Diagnosen da bestätigt werden würden. Passierte auch, aber immerhin wurde ihnen dann keine mangelnde Kooperationsbereitschaft unterstellt, was sich eher günstig auswirkte.

#1811


Winza
Zitat von Jules189:
trotz der Empfehlung des Verfahrensbeistandes, dass meine Kinder nicht von Freitag bis Montag zu mir kommen sollten,


Zitat von Jules189:
Das schöne ist, dass der Verfahrensbeistand jetzt nicht mehr parteiisch ist.

Was hat sich in wenigen Tagen verändert?

Zitat von Jules189:
platzte dann einer Mitarbeiterin vom JA der Kragen und sie bestätigte genau das, das er eben jeden Morgen schon gemütlich auf dem Sofa gewesen wäre und immer Umgang mit den Kindern hatte.

Woher weiss die Mitarbeiterin vom JA, dass er jeden Morgen auf dem Sofa saß?

x 4 #1812


P
@Jules189

Du hattest ja das vorläufige ABR beantragt.
Wie begründet denn das Gericht die Eilbedürftigkeit? Müsste ja im Beschluss stehen. Ich nehme aber mal an, dass der Dir noch gar nicht vorliegt?

Nun habt ihr eine Betreuung 30:70, dh ihr habt euch über den Umgang geeinigt.

Was ist denn nun mit dem ABR geworden. Habt ihr es bei geteiltem ABR belassen?
Wenn ja, wo liegt dann der Lebensmittelpunkt der Kinder? Bei Dir? Trotz fehlender Wohnung?

Zitat von Ameise_78:
sperrt man sich aber nicht dagegen, gerade wenn der Richter einen ohnehin schon auf dem Kieker hat und man das Sorgerecht nicht verlieren möchte

Das würde Sinn machen, wenn es noch ein Hauptverfahren geben würde.
Aber beide haben ja hier einen Vergleich geschlossen wenn ich das richtig verstanden habe.
Jules hat das Sorgerecht ja gar nicht beantragt.
Es sei denn, das Gericht ermittelt hier aus eigenem Antrieb (Stichwort Amtsermittlungsgrundsatz) was ich für ungewöhnlich finde (aber nicht ausgeschlossen)

x 2 #1813


N
Zitat von PeterN:
Du hattest ja das vorläufige ABR beantragt.

Meines Wissens nach ging es noch nicht ums ABR, sondern um eine Eilentscheidung zur Wohnungszuweisung. Aber Jules kann das sicher aufklären.
In beiden Fällen wäre der Verfahrensablauf sehr ungewöhnlich.

Zitat von Ameise_78:
Sorry, damit hat sich diese Frau JEDE Sympathie verspielt... jede.

Die Frau hatte noch nie meine Sympathie.
Sie hatte meine Empathie, genauso wie Jules sie hat, weil beide offensichtlich überfordert waren und sind.
Die einzigen, um die es mir geht, sind die Kinder.
Und die haben zwei Eltern.
Und je weniger die Eltern ihre Energie und ihr Geld aufwenden, den anderen fertig zu machen, umso besser für die Kinder.

Zitat von Jules189:
Wenn sie ja so an das Wohl der Kinder gedacht hätte, dann hätte sie

Und wenn Du an das Wohl der Kinder gedacht hättest, dann hättest Du z.B. der Familie in den vergangenen Jahren mal einen funktionierenden Hausstand besorgt, Deine Schwester und Mutter, die offenbar in der Nähe wohnen, schon viel früher um Hilfe gebeten, und würdest Deine Entscheidungen davon abhängig machen, was für die Kinder am besten ist und nicht, was der Ex am meisten zeigt, dass Du Dir nichts bieten lässt.

Zitat von Ameise_78:
dass hier zwei Kinder und ein Vater unter Schock stehen und nicht mehr wirklich wissen wo oben und unten ist, siehst du ganz offensichtlich nicht.

Jules wirkt auf mich nicht unter Schock.
Im bis vor kurzem gemeinsamen Haushalt befindet sich Schreckschussmunition und Jules erwähnt das so nebenbei bzw. findet daran nur schlimm, dass die Ex diese dem Kind in die Tasche gesteckt hat. Mir kämen da ganz andere Gedanken und Schule und Polizei in der Schule und wie schlecht sich das auf IHN auswirkt, wären da nicht die ersten.
Wem gehörte denn die Schreckschussmunition? Und gibt es dazu eine Waffe im Haushalt? Und wem gehört die Waffe und ist verantwortlich für die Aufbewahrung? Und ist die Waffe noch im Haushalt?

Zitat von Jules189:
Und ganz ehrlich, selbst wenn man den monetären Aspekt nicht bewerten würde, so steht auch immer noch der Aspekt der Kindestrennung im Raum. Egal, wer über unsere Situation Bescheid weiß. Alle und wirklich ausnahmslos alle, vor allem andere Mütter bestätigen, dass sie ihre Kinder nach über 7 Wochen nicht nochmal direkt für mehrere Wochen verlassen würden.

Was denn nun?
Die 70% Betreuung bei Dir findest Du gut. Die 5 Wochen Betreuung durch Dich (die meiner Erinnerung nach nicht am Stück waren) aber schlecht. Sie soll für die Kinder zur Verfügung stehen, wenn Du das für richtig hältst, aber eigentlich hältst Du sie für suizidal und nicht erziehungsfähig. Wo ist da die rote Linie? Wie stabil bist Du in Deinen Wünschen?

Zitat von Jules189:
Mein KG geht von Anfang an zu 100% auf das Ehekonto. Ihr KG geht immer auf ihr eigenes Konto und dann hat sie in der Vergangenheit zwischen 800 und 1000 auf das Ehekonto überweisen. Und das ist auch notwendig.

Dein Gehalt und später Gewinn aus Selbständigkeit ging seit 6 Jahren aufs Familienkonto und Deine Ex hatte lange kein eigenes Einkommen. Dann ging Deine Firma insolvent und Du hast Dich krank schreiben lassen und mit der Ex gemeinsam Haus und Kinder gehütet. 3 Monate lang. Bis sie in Reha ging und bei euch alles implodierte. Während der 6 Monate wurde sie mit ihrem Krankengeld mit 2/5 zum Miternährer. Habt ihr das vor der Trennung jemals geklärt, wie es denn weitergehen sollte? Wenn nicht, dann hast Du außerhalb der gesetzlichen Pflichten nach der Trennung kein Anrecht auf ihr Geld und sie keins auf Deines. Ihr wart zusammen Aufstocker und werdet es getrennt umso mehr. Das heißt aber nicht, dass sie keine Schulden machen darf. Du darfst es während Deiner Privatinsolvenz nicht und warst insofern auf ihr Einkommen angewiesen. Sie darf es schon noch. Und ihr jetzt die Stornogebühren, die zwei Monate vor der Reise 80-100% betragen, nur um sie an ihre Mutterpflichten zu erinnern, ist unnötig geschürtes böses Blut. Die 300 Euro sind so oder so weg. Jetzt eben so, dass niemand was davon hat und die Ex in den zwei bzw. 5 Wochen die Kinder so zu 30% hat, dass sie nicht wegfahren kann. Jules hat Genugtuung. Und was haben die Kinder davon?

Zitat von Ameise_78:
Den Rosenkrieg hat hier nicht Jules189 angefangen

Das hier ist aber kein Kindergarten.
Hier geht es um zwei noch kleine Kinder. Der Sohn ist verhaltensauffällig und die Tochter wird ständig übersehen.
Will er denen, wenn sie 15 und in der Schule gescheitert und fürs Leben gezeichnet sind etwa erzählen, dass er ihre Mutter bekriegen musste, weil sie angefangen hat?

Das Gerichtsverfahren richtete sich gegen die Wohnungsverweisung und sollte offenbar den Umgang klären.
Die Wohnung hat nun sie so lange, bis der Eigenbedarf, von dem sie noch gar nichts weiß, durch ist. Also verlieren die Kinder so oder so ihr Zuhause.
Jules kann wegen der 70% Betreuung nur eingeschränkt arbeiten.
Die Ex hat die Zeit, ist nun aber an einen Wohnort mit wenig Arbeitsmöglichkeiten gebunden und hat immer noch ihre Krankschreibung.

Die Kinder haben also nach wie vor zwei prekäre Haushalte und zwei Eltern, die sich weder vernünftig kümmern, noch vernünftig arbeiten können, obwohl in der Familie kein funktionierender Geschirrspüler und zwei halb auseinander fallende Autos vorhanden sind.
Aber Hauptsache, der Next der Ex darf sich den Kindern nicht nähern...

Jules, Du siehst Dich derzeit in der Abwehr und glaubst, dass wenn Du eine Wohnung hast, dass dann alles gut wird. Aber solange Du mit der Ex keinen Waffenstillstand hinbekommst und ihr beide euch gegenseitig die wenigen Finanzen madig macht, kommt keine Ruhe für die Kinder rein.

Ich gehe keinerlei Sympathie für meinen Ex. Aber da er der Vater meines Kindes ist und von meinem Kind geliebt wird, ist es in meinem Interesse aus Liebe zum Kind dem Vater nicht zu schaden und alles dafür zu tun, dass er eine sichere, warme Wohnung und ein sicheres Einkommen und eine stabile Gesundheit hat, damit mein Kind bei ihm eine sichere, warme Wohnung, genug zu essen und eine seelisch sichere Umgebung hat. Meinen Ex unter Druck zu setzen, mich über seine Niederlagen zu freuen und mir die Filetstücke unserer Ehe unter den Nagel zu reißen, hätte sicher meiner geschundenen Seele gut getan. Aber mein Kind hätte darunter gelitten. Und das Leid meines Kindes ist auch meine Verantwortung. Die kann ich nicht auf den Ex-Partner abschieben mit der Begründung "aber er hat angefangen und war viel fieser zu mir als ich jetzt zu ihm".

Zitat von Usambara:
Irgendwie liest sich das sehr einseitig zugunsten dieser Frau und manipulierend.
Vergiss nicht dass sie mit ihren Aktionen nicht mehr als Unschuldslamm gelten kann.

Jules Aktionen danach zu bewerten, ob seine Ex schlimmer ist, schadet nur den Kindern.

Zitat von Ameise_78:
Woher der Gedanke, ihm jetzt vorzuschreiben, wie er mit ihr umgehen sollte, nachdem sie ihn per Polizei des gemeinsamen Wohnsitzes verweisen ließ

Der Wohnungsverweisung war ein Schock, aber hat sich jetzt ja zum Glücksfall entwickelt. Jules ist die ohnehin für Aufstocker mit Insolvenz viel zu teure Wohnung über Nacht losgeworden. Die kaputte Spülmaschine kann jetzt Ex mit Next rausräumen und Jules spart jeden Monat 1.450 Euro. Die Kinder verlieren so oder so ihr Umfeld. Aber wenigstens hat Jules jetzt seine Familie zur Unterstützung für ihn eingespannt und kann sie in Zukunft auch zur Unterstützung mit den Kindern einspannen. Das alles hatte er vor der Aktion seiner Ex noch nicht mal in Angriff genommen. Da wirkte es noch so, als gäbe es von beiden Seiten der Familie keine Unterstützung und die Wohnung sollte für die Kinder erhalten bleiben.

Ich schreibe Jules im übrigen nichts vor. Sondern erinnere nur, dass jeder Schuss gegen den Ex immer auch die Kinder trifft.

Jules erkennt diesen Zusammenhang sehr gut, wenn seine Ex gegen ihn schießt, ihr Geld anders ausgibt, als er das will, sich anders um die Kinder kümmern möchte, als er das für richtig hält. Er erkennt es aber nicht bei sich selbst.

Und bei zwei Elternteilen, die beiden der Überzeugung sind, im Recht zu sein, weil der/die Ex ihnen viel Schlimmeres angetan hat, gewinnen beide Elternteile und verlieren beide Kinder (ja, auch die Tochter).

x 3 #1814


D
Zitat von Nalf:
Am Ende hast Du dann Kinder wie das von Dudo, das jahrelang keinen Kontakt zum einen Elternteil hat

das kommt, wenn Frau mit allen Mitteln verhindern will das Vätern ein Umgangsrecht zusteht, während sie die 1.200 Euro pro Kind im Monat gerne genommen hat, die ihr noch zu wenig waren und so nebenbei hat sie die Konten der Kinder abgeräumt.

dem TE wird es genau so gehen, solche Frauen gehen über Leichen um ihren Willen zu Erhalten und jammern dann wenn sie auf die Schnauze fallen.
ich lebe seit Jahren wieder in einer Beziehung, im Gegensatz zu ihr die es nur auf Kurzzeitbeziehungen gebracht hat, was mein Sohn vom Stiefbruder hat

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A


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