Zitat von Dudo: Ja und erst nachdem die Behörden das Umgangsrecht bestimmt haben, zugestimmt, Notgedrungen.
Das hat Jules nicht geschrieben.
Er hat ihr kein schriftliches Umgangskonzept vorgelegt, das sie hätte verweigern können. Dass er nach einer Wohnungsverweisung nicht mehr ins Haus kommt, bedeutet nicht, dass ihm damit die Kinder entzogen wurden.
Seine Ex hat einen gemeinsamen Termin mit Jules beim JA verweigert. Was nach einer Gewaltschutzanzeige ja auch logisch ist. Das JA hat ihr dann den Vorschlag von Jules unterbreitet und ihr (vermutlich!) mitgeteilt, dass die Kinder auch ganz aus der Familie geholt werden können. Danach hat sie dem Umgang von Freitag bis Montag und unbegleitet(!) zugestimmt. Also hat sie keinerlei Gewaltvorwürfe gegen Jules in Bezug auf die Kinder erhoben. Sonst wäre der Umgang nur begleitet möglich gewesen.
Es gab also im Ergebnis keine einzige Woche, in der Jules keinen Kontakt zu seinen Kindern hatte.
Hier entzieht oder entfremdet aktuell niemand irgendwen - so wie in den meisten Familien.
Zitat von Dudo: warum war dann die Polizei im Spiel, die von ihr gerufen wurde, obwohl keiner daheim war und sie selbst einen Tag früher Heim gekommen ist.
Zitat von alleswirdbesser: Das Chaos wäre so nicht da, wenn beide sich an die Aussage gehalten hätten den Rosenkrieg vermeiden zu wollen. Spätestens mit dem Polizeieinsatz hat sie dafür gesorgt, dass keine friedliche Lösung mehr möglich ist.
Ihr vergesst immer, was vorher passiert ist. Und lasst es so aussehen, als drehe die Ex im luftleeren Raum hohl.
Die Gewaltvorwürfe hat sie schon aus der Reha heraus gemacht. Dann sich mit Jules geeinigt, dass er in die Großstadt zum Arbeiten geht und sie zum Schuljahreswechsel mit den Kindern nachkommt (da wären dann beide Umzüge auch vom Amt bezahlbar gewesen). Das wollte Jules dann nicht mehr, weil er einen anderen Mann in der Großstadt vermutete, zu dem seine Ex dann ja auch für zunächst zwei Tage, dann vier Tage fahren wollte und behauptete, dass es sich um eine Frau in Freiburg handele. Dieser Reise hat Jules zunächst zugestimmt und ihr die Sommerreifen aufs Auto gezogen. Kurz vor der Reise ist er für zwei Tage verschwunden und hat auf die Fragen der Ex, wann bzw. ob er rechtzeitig zurück sein, damit sie am Donnerstag losfahren kann, nicht reagiert. Als er am Donnerstag wieder kam, stand sie schon mit gepacktem "halben Kleiderschrank" inklusive Reizwäsche an der Tür und wusste auch schon, dass Jules nicht mehr in die Großstadt umziehen will.
Und danach(!) kam sie statt am Dienstag schon am Montag zurück und hatte die Polizei im Haus wegen der Wohnungszuweisung, als Jules mit den Kindern vom Spielplatz kam.
Zitat von alleswirdbesser: Das Chaos wäre so nicht da, wenn beide sich an die Aussage gehalten hätten den Rosenkrieg vermeiden zu wollen.
Richtig.
Zitat von alleswirdbesser: Es wurde vom Gericht festgelegt (70) und daran müssen beide sich halten.
Das kann im einstweiligen Verfahren nicht sein. Da kann sich höchstens auf die Bedingungen, also einen Vergleich, zum Erledigterklären des Antrags geeinigt werden. Bei dem Antrag ging es vermutlich um die Rücknahme der Wohnungszuweisung. Aber genau wissen wir das ebensowenig wie Jules sich bedeckt hält, was den konkreten Gewaltvorwurf angeht.
Zitat von alleswirdbesser: Sollte also Frau Kinder zu Hause betreuen und der Mann weiter arbeiten gehen wollen, so heißt es nicht, dass nur sein Gehalt dafür da ist alle Kosten zu tragen, während die Frau ihr Geld frei zur Verfügung hat.
Als die Familie umzog hatte die Berufstätigkeit der Ex und ihr zusätzliches Einkommen aber so wenig Priorität, dass fehlende Kitaplätze einfach in Kauf genommen wurden.
Außerdem vergisst Du, dass die 300-Euro-Buchung NACH der Trennung erfolgte. Jules wurde hier aufgrund der Trennung aufgefordert, ihr auf keinen Fall noch verkehrstüchtige Reifen zu besorgen. Weil sie getrennt sind. Aber wenn sie mit ihrem Geld genauso verfährt, es so ausgibt, wie sie es nach der Trennung für sinnvoll hält und ihren Ex damit hängen lässt, wird das anders bewertet? Warum? Weil sie noch mit in einer Wohnung lebt, in der sie gar nicht sein möchte? Weil sie 3 Wochen nach der Reha noch nicht ausgezogen ist? Sie hatte sich ja schon um Wohngeldzuschuss für eine eigene Wohnung bemüht, die vom Amt abgelehnt wurde.
Zitat von PeterN: Vielleicht bin ich ja auch zu blöd, das zu verstehen:
Exe legt dem Sohn Schreckschussmunition in den Schulranzen, bringt ihn zur Schule, ruft dann bei der Polizei an und behauptet, Jules hätte das getan?
Ja, das klingt unlogisch.
Hier eine Variante (reine Spekulation!) mit der das Ganze Sinn macht:
Die Schreckschusspistole gehört Jules, seine Ex weiß, dass und wo sie im Haushalt ist. Es gibt keinen Waffenschein dazu, weshalb Jules sie nicht mit der Polizei im Haus mitnehmen konnte. Das Kind hat die Munition gefunden oder die Ex hat sie ihm in die Tasche gesteckt und er hat sie stolz in der Schule rumgezeigt. Eine Lehrerin hat das mitbekommen und die Polizei gerufen, um die Munition sicher zu entsorgen. Die Polizei fragt, wo das Kind die Patronen her hat. Das Kind sagt, dass die dem Papa gehören. Daraufhin bekommt Jules den Anruf der Polizei. Und nur dann fällt ein schlechtes Licht auf Jules und seine Frau hat ihm "übel mitgespielt".
Denn wenn die Munition und eine zu vermutende Waffe der Ex gehört hätten, hätte Jules davon nicht sofort erfahren und es hätte ein schlechtes Licht auf seine Ex geworfen.
Wenn die Munition/Waffe dem Next gehört hätten, hätte Jules uns sicherlich davon erzählt und dann wäre das Kontaktverbot zwischen Next und den Kindern, das vom Richter(?) oder im Vergleichsweg beim Einstweiligen Verfahren herausgekommen ist auch sinnvoll.
Zitat von Golem: Er schildert die Dinge aus seiner Perspektive.
Oft sehr sachlich und abgeklärt.
Irgendeine Schlüsselinformation scheint zu fehlen.
Ich habe das gleiche Empfinden.