Zitat von alleswirdbesser: Okay, und gab es Gewalt?
Wissen wir nicht. Wir wissen von Jules nur von einem Gewaltvorfall, der zum Schutz bei einer Suizidankündigung geschehen sein soll, den sie aus der Reha heraus gegen ihn erhoben hat. Ob das Gewaltschutzverfahren auf dem gleichen oder anderen Vorwürfen basiert, mag Jules nicht mitteilen. In der Regel teilt er ja die Lügen der Ex schon mit.
Zitat von alleswirdbesser: Ist das in deinen Augen gerechtfertigt Jules vor Augen der Kinder von der Polizei rauswerfen zu lassen?
Ich denke nicht, dass die Person, die anzeigt, sich aussuchen kann, wann die Polizei tätig wird. Die sind ja kein Lieferservice, sondern auch dem Opfer gegenüber eher bestimmend.
Zitat von alleswirdbesser: Und du denkst Jules hätte die Kinder bekommen, wenn er sich dafür nicht eingesetzt hätte?
Werden wir nie erfahren. Einen schriftlichen Umgangsvorschlag über die Anwälte gab es meines Wissens nach nicht. Seinem Wunsch, die Kinder in der gleichen Woche der Wohnungsverweisung noch zu sehen und für 3 Tage bei sich zu haben, obwohl er keine neue Meldeadresse hat, wurde entsprochen. Wo ist da der Kindesentzug?
Zitat von PeterN: Ein gerichtlich gebilligter Vergleich ist auch vollstreckbar
Wenn beide die Widerspruchsmöglichkeit verworfen haben, ja.
Vor allem zeigt aber ein gerichtlicher Vergleich, dass die Ex zugestimmt haben muss, obwohl Jules es so aussehen ließ, als habe der Richter die 70% beschlossen und der Ex aufgezwungen. Was jetzt genau vorgefallen ist, werden wir vielleicht noch erfahren.
Zitat von alleswirdbesser: Von ihrem Lover persönlich übergeben?
Und wenn? Ein Schlag ins Kontor auf der Beziehungsebene. Aber auf der Elternebenen eigentlich irrelevant, welche Person die Kinder übergibt, solange die Eltern ein Kontaktverbot zu einander haben.
Hältst Du es für kindgerechter, die Kinder ins JA oder zu einer Polizeiwachen zu bringen und dort von wildfremden und wechselnden Beamten empfangen und übergeben zu lassen? Oder an der eigenen Haustür durch Dritte, die die Kinder kennen und die kein Kontaktverbot haben?
Zitat von PeterN: Äh doch. Er war in den letzten Wochen die Hauptbezugsperson.
Ich nenne das Kindeswohlgefährdung.
Bleibt nur zu hoffen, dass die Kids keine traumatischen Erfahrungen davon tragen.
Also muss jede Frau, die mehrere Wochen ins Krankenhaus kommt, damit rechnen, dass die vergangenen 6 Jahre ausgelöscht sind und sie zwar keine zwei Wochen am Stück in Urlaub fahren soll wegen des Kindeswohls. Aber wenn der Vater, der 7 Wochen allein und 3 Wochen gemeinsam zuständig war und seit 6 Monaten unterstützt die Kinder vier Tage nicht sieht, ist das kindeswohlgefährdend, wenn er aber zwei Tage wegfährt, ist es das nicht?
Er hat sich aus eigenem Willen von Dienstag bis Donnerstag der Vorwoche verkrümelt, war dann von Donnerstag bis Montag allein mit den Kindern zu Hause. Dann war die Ex von Montagnachmittag bis Freitagmorgen allein mit den Kindern zu Hause und Jules hatte sie von Freitagmittag bis Montagmorgen. dann seine Ex wieder von Montagmittag bis Freitagmorgen.
Und wo ist da jetzt die Kindesentziehung, die Kindeswohlgefährdung und das Trauma durch abwesenden Vater?
Traumatisch kann eine katatonische Mutter sein und dauernder Streit in der Familie und vor den Kindern ausgetragene Suizidankündigungen und Trennungsgespräche und Polizeieinsätze.
Aber 4 Tage mit der Mutter werden wohl kaum traumatisch gewesen sein, zumal sie da ja auch Unterstützung durch ihren Freund hatte.
Bei all eurem Schmerz über Frauen, die euch für einen anderen Typen verlassen, haben solche Gefühle auf der Elternebene nichts verloren.
Nicht alles, was Jules ankotzt ist auch kindeswohlgefährdend.
Und nicht alles, was er jetzt durchgesetzt hat, diente dem Kindeswohl.