Shediagast
Gast
So, und nun noch zu ein paar Fragen. Kindesunterhalt muss natürlich an alle Kinder gleichermaßen gezahlt werden, egal ob aus erster oder zweiter Ehe. Aber das gilt nur für minderjährige Kinder. Sollten die "alten" Kinder volljährig sein, so verringert sich ihr Anspruch natürlich, wenn kleine Kinder dazu kommen. Außerdem sinkt durch neue Kinder und eine neue Ehefrau selbstverständlich das Einkommen des Vaters und er muss dann entsprechend der Düsseldorfer Tabelle weniger bezahlen. Logisch oder?
Und zum Unterhalt für die Frau redete ich vom sogenannten nachehelichhen Unterhalt. Selbstverständlich hat ein/e nicht oder geringer verdienender Ehepartner/in immer Anspruch auf Trennungsgeld. Dies aber eben nur für die Dauer der Trennung, die üblicherweise nach einem Jahr durch Scheidung beendet wird. Danach wird der nacheheliche Unterhalt fällig, der nur noch selten bis gar nicht zugesprochen wird und ebenfalls nach einer Übergangszeit von max. 3 bis 5 Jahren endet. Ich weiß jetzt nicht genau die entsprechenden Paragraphen auswendig. Aber die kann man sicher googeln.
Und zum fehlenden romantischen Heiratsantrag durch meinen Mann. Da bin ich inzwischen drüber weg, das könnt ihr mir glauben. Ich fand es als junge Frau aber sehr schade und kann Ella da voll verstehen. Wenn ihr das aber so wichtig ist, dass sie dadurch einen gewissen Leidensdruck hat, muss sie die Konsequenzen für sich eben selbst abwägen.
So, und da ich aber diesen Strang nicht kapern will, bin ich jetzt hier raus.
Ella, dir alles Gute!