Zitat von Ema: Du widersprichst nicht einfach. Du arbeitest mit Diffamierungen und Unterstellungen, sobald dir etwas nicht passt.
Zitat von Ema: Komisch bloß, dass das jemand sagt, der seinen unverhohlenen und undifferenzierten Hass gegen Männer, der in jedem zweiten Post deutlich wird, kaum unter Kontrolle zu haben scheint. Ich such jetzt aber keine Zitate raus
Soviel zu Diffamierungen und Unterstellungen.
Meine einzige Unterstellung war, dass ich Deine Beschreibung des Fernandesfalles und Deine Äußerungen zu Ausländern einer bestimmten Gruppe von Publikationen zuordnen kann. Aber vielleicht bist Du ja auch selbst zu Deiner Meinung gelangt.
Die "Kampagne" und "Manipulation" zu Gunsten eines "Zensurgesetzes" habe ich erstmals bei Krzysztof Walczak gelesen.
Zitat von Brightness2: Keine Ahnung, was ihr da am Rennen habt.
Zitat von Ema: Die zuständigen Betreuer haben zwar das zuständige Jugendamt informiert, aber mit dem Wissen und der Billigung der zuständigen Bezirksstadträtin Julia Nagel wurde das Ganze dann nicht zur Anzeige gebracht, sondern vertuscht.
Und zwar, man höre und staune, damit die muslimischen Täter nicht aufgrund ihrer Herkunft stigmatisiert und damit keine neuen "Vorurteile" gegen diese Tätergruppe geschürt werden.
Und ich habe "mit Wissen und Billigung der Bezirksstadträtin" bestritten.
Dass Jugendzentrumsmitarbeiter und Jugendamtsmitarbeiter die ihnen angezeigte Vergewaltigung nicht zur Anzeige brachten und dabei die Stigmatisierung arabischstämmiger Jugendlicher als Grund nannten, ist bekannt.
Von Nagel ist bekannt, dass sie selbst die Kenntnis ab 2.3. zugegeben hat, eine Mitarbeiterin in vorläufigen Ruhestand versetzt hat, einen Untersuchungsausschuss eingerichtet hat und dafür von allen Parteien außer ihrer eigenen kritisiert wird.
Für Ema steckt sie bereits mit unter einer Decke und "vertuschte" zu Gunsten der Täter mit. Entsprechende Anzeigen sind gegen Nagel wohl ein eingegangen. Aber Belege kenne ich hierfür nicht. Nur anonyme Anschuldigungen. Und die finde ich bei Politikern weitaus weniger ungewöhnlich als welche mit Klarnamen bei Ehemännern.
Zitat von Ema: Die Leute, die sich (noch) im Besitz der reinen Wahrheit und der einzig richtigen Ideologie wähnen, können sich im Moment teils Unglaubliches leisten, ohne zurücktreten zu müssen.
Meinst Du Spahn und Dobrinth?Oder wen meinst Du genau und wegen welcher Vorwürfe?
Herr Walczak hat in 2020 anlässlich des brennenden Camps Moria die angedachten Flüchtlingsvisa als "Streichholzschachtel" bezeichnet und musste auch nicht zurücktreten.
Man darf also wirklich alles sagen.
Nur nicht unwidersprochen.
Zitat von ElGatoRojo: Realistisch gesehen hast du immer Frauen, die bis auf den letzten möglichen Momernt rumzögern mit der Abtreibung.
Ist das so? Die Frauen, mit denen ich gesprochen habe, hatten keine Zeit zum Zögern, sondern müssten nach Schwangerschaftsfeststellung ziemlich zügig einen Beratungstermin bekommen, weil sie erst mit dem Schein einen Kliniktermin bekommen konnten, den man in städten in erhalb einer Woche bekommt, auf dem Platten Land dauerts länger.
Welche Frauen kennst Du denn, die "lange rumgezögert" haben? Gab es dafür echte Beispiele oder ist das eher eine Ahnung wie Frauen so sind in so einer Situation?
Frauen mit Kinderwunsch testen eine Schwangerschaft mehrheitlich in der 4. SSW, also kurz nach Ausbleiben der Regel.
Frauen ohne Kinderwunsch mehrheitlich in der 5. - 8. SSW.
Der Frauenarzt stellt per Ultraschall die Frühchwangerschaft in der Regel zwischen der 5. und 7. SSW sicher fest, was Voraussetzung für die Beratung ist, was Voraussetzung für die 3 vollen Tage Wartezeit ist, was Voraussetzung für den Abbruch ist. Irgendwo dazwischen wäre es wünschenswert, wenn die Schwangere noch Gespräche mit ihrem Partner und/oder ihren Eltern zu Unterstützungsmöglichkeit und -willigkeit führt. Die müssen vielleicht auch eine Nacht drüber schlafen, bevor sie sich für die nächsten 25 Jahre verpflichten.
Wenn die Terminfindung in der Klinik knapp wird, muss das also nicht an der Bumnelri oder Unentschlossenheit der Schwangeren liegen.
Zitat von ElGatoRojo: Daher ist eben auch die Frage, ob § 1 BGB nicht logischerweise zu ändern wäre.
Zitat von alleswirdbesser: Der Schutz des Kindes geht nun mal vor.
Interessante Ansicht. Das würde zumindest den Wertungskonflikt mit dem Embryonenschutzgesetz auflösen, das Zellhaufen ab Tag 1 der Teilung vor jeder Form der Vernichtung schützt.
Was aber, wenn nach der 12. Woche oder nach dem ersten Tag das Leben der Schwangeren gefährdet ist? Bei Personenstand in utero dürfte kein Arzt der Frau zu Hilfe kommen, wenn dadurch das Leben des Kindes gefährdet wird. Dann gäbe es nicht nur das Rauchverbot, sondern auch den Regel- oder sogar Zwangskaiserschnitt, weil der für das Überleben des Kindes sicherer ist als die vaginale Geburt. Außerdem Verbote für Schwangere zu Risikosportarten.
Sie würde dann ja Garant für den Lebensschutz des Zellhaufens/Kindes. Die Nichteinnahme von Folsäure oder ungesunde Ernährung damit zu einer versuchten Körperverletzung. Aber auch der Partner, der die Schwangere durch Betrug stresst, könnte danach vom cortisolgeschädigten Kind auf Schadensersatz verklagt werden.
Spannende neue Zeiten kämen damit auf uns zu.
Und viele, viele Sterilisationen. So wie heute schon in den USA nach dem Dobbs-Urteil.