Zitat von Tatiana: Ich habe heute einen Termin beim Anwalt gemacht und mich beim Jugendamt und einer anderen Beratungsstelle gemeldet. Bisher nur der eine feste Termin,
Ich würde diese Reihenfolge unbedingt einhalten: Erst ein Beratungstermin beim Anwalt und dann mit den Erkenntnissen aus diesem Gespräch ggfs. zum Jugendamt. Du solltest genau wissen, mit welchem Anliegen Du beim Jugendamt auflaufen willst/musst. Nicht missverstehen: Ich halte das Jugendamt für eine hilfreiche Stelle - wenn es Probleme gibt mit den Betreuungszeiten und dem Unterhalt. Im Moment kann ich noch nicht erkennen, wo Dir das Jugendamt helfen kann

Wenn die weitere Stelle Dir Lebens- und Krisenberatung geben soll, dann ist das natürlich etwas, was Du jederzeit angehen solltest.
Zitat von Tatiana: Ich "DU bist der, der geht, also geh du doch" und dann war er sauer und meinte, dann sucht er sich jetzt alleine was--Erpressung,
Hmm, nun ja. Deine Forderung „Dann geh Du doch!“ kann ich genauso nachvollziehen wie sein trotziges „dann suche mich mir jetzt alleine was!“ Vermutlich hätte ich in einer aufgeladenen Streitsituation auch sowas gesagt.
Ist Deine Wohnung denn frei oder müssen dort Kündigungsfristen eingehalten werden? Bei letzterem geht es ja nicht von heute auf morgen, dass sie als Ausweichquartier genutzt werden kann.
Zitat von Tatiana: denn er weiß, ich kann mir unsere jetzige Wohnung nicht alleine leisten und möchte sie aber für unsere Tochter halten.
Deine Tochter braucht Dich und ihren Vater. In welcher Wohnung das Bett steht, in dem sie sich geborgen fühlt, ist ihr in ihrem Alter sicher noch völlig egal.
Ich halte das Nestmodell (Kind bleibt in der gewohnten Umgebung, Eltern pendeln zwischen Haupt- und Nebenwohnung) theoretisch für eine gute Lösung. Praktisch käme ich damit überhaupt nicht klar, wenn ich zum Expartner nicht ein gelassenes, freundschaftliches Verhältnis hätte. Davon seid Ihr meilenweit entfernt.
Wie wär es denn für Dich, wenn in „Eurem“ Bett in der Zweitwohnung auch mal eine andere Frau übernachten würde? Verhindern kannst Du das nicht.
Genauso kritisch sehe ich eine Eltern-WG unter einem gemeinsamen Dach. Funktioniert meiner Meinung nach nur, wenn auf der Paarebene alles geklärt und bereinigt ist und Liebesgefühle keine Rolle mehr spielen.
Ich verstehe, dass Deine Lage grade total schwierig ist und Du emotional am Boden bist. Es gibt in D nicht umsonst das gesetzliche Trennungsjahr - das sollte genutzt werden, um in der Zeit Dinge zu regeln. Z. B. um zu gucken, ob Du Dir die Wohnung alleine leisten kannst. Etwas übers Knie brechen und sofort klären zu wollen bringt meistens nichts.
Ich würde es auch sehr fair von Deinem Nochmann finden, wenn er jetzt zumindest für eine gewisse Zeit erst einmal Eure gemeinsame Wohnung verlassen würde. Wenn er sich weigert, kannst Du jedoch nichts dagegen machen. Es ist Eure Ehewohnung und sie kann nur vom Familiengericht einem von Euch zugewiesen werden. Bei dem, was die Gerichte alles auf dem Tisch haben, kann das dauern. Schnelle Zuweisungen gibt es meist nur bei häuslicher Gewalt.
Du brauchst deshalb zumindest für die momentane Zeit einen Plan B und eine Strategie, wie Du mit der Situation umgehen kannst. Auch wenn es schwer fällt: Akzeptier den IST-Zustand, diskutiere nicht mit ihm, sag jeden Morgen „Ommm“ und zähle immer bis 10, bevor Du auf ihn reagierst, was auch immer.
Eine Ehe- bzw. Trennungsberatung kann Euch helfen, einen Umgang miteinander zu finden, bis Ihr alles auseinanderdividiert habt. Ich hoffe, Ihr habt zeitnah einen Termin.
Das grad alles für Dich sehr schwer auszuhalten ist, glaub ich sofort und kann hier vermutlich fast jede/r nachvollziehen!
