Balu85
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Zitat von VictoriaSiempre:Das ist richtig, ich bin von einem nachehelichen Unterhalt ausgegangen. Trennungsunterhalt muss allerdings beantragt werden und wird meines Wissens nicht nachträglich gezahlt.
achso....also lt. google gibt es bei nachehelichen Unterhalt keine feste Mindestdauer. Aber bei kurzen Ehen (unter 3Jahre) wird dieser Anspruch wohl erschwert oder ganz ausgeschlossen.
Trennungsunterhalt muss wie du schon sagtest beantragt werden. Dieser kann nie ausgeschlossen werden (auch nicht in einem Ehevertrag). Rückwirkend muss dieser nur gezahlt werden bis zu dem Zeitpunkt der Beantragung.
Also wer erst 6 Monate nach der Trennung den Antrag stellt hat keinen Anspruch auf den Trennungsunterhalt der bereits vergangenen 6 Monate.
Soweit zumindest meine bescheidenen Erkenntnisse die ich aus bekannten Gründen in Erfahrung bringen musste.