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Was hat er vor? Hinterhältiges Verhalten?

Heloise
@Elfi11
Männer wollen nicht nur das eine, sondern vor allem GELD.
Du musst dir deine Gutgläubigkeit etwas abgewöhnen. Er hat sich lange auf deinen Abgang vorbereitet und ist dir etwas voraus. Das Tempo musst du jetzt rausnehmen und aus der passiven Rolle rauskommen! Sei du es, die agiert. Stell deinen Antrag auf trennungsunterhalt und was sonst so möglich ist. Er braucht erstmal nen Schuss vor den Bug!
Hast du morgen Termin beim Anwalt? Hast du alle Kontonummern?

15.04.2024 18:55 • x 1 #76


Heloise
Zitat von maenneken:
Nimm die Wohnung und fordere Trennungsunterhalt-durch den Auszug wird somit dieser Termin wohl als offizieller Termin genommen.Somit hast du volle 12 Monate Anspruch.


In dem Fall stünde ihr zusätzlich zum trennungsunterhalt noch eine nutzungsentschädigung zu.
Trotzdem würde ich ihr in der jetzigen Situation nicht noch einen Umzug aufladen. Außerdem hat sie ihn im Haus besser unter Kontrolle. Ich bin mir ziemlich sicher, dass er weiß, was er bei einer Scheidung abdrücken muss und sich finanziell vorbereitet hat: Auf deutsch: er bescheißt sie.

15.04.2024 19:06 • x 1 #77


A


Was hat er vor? Hinterhältiges Verhalten?

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Elfi11
Oh mein Gott im Moment dreht sich mir alles. Im Haus unter Kontrolle hab ich ihn eigentlich nicht. Weiß ja nicht was er macht bis spätnachmittags wenn ich auf Arbeit bin.
Anwalt ruft mich morgen Vormittag zurück und ich bete das ich noch am selben Tag vorbei kommen kann, spätestens Mittwoch. Habe der Anwaltsgehilfin gesagt es ist DRINGEND.
Habe jetzt auch die Kontoauszüge von beiden Gemeinschaftskonten ( 1 ist Einnahmen, 2 ist Ausgabenkonto) von 2023 ausgedruckt, damit man sieht das wir da gemeinschaftlich ein und ausgezahlt haben.
Der Mann ist so krank im Kopf......

15.04.2024 19:52 • x 1 #78


Heloise
@Elfi11 Bleib ruhig. Auf einen Tag kommt’s nicht drauf an.

15.04.2024 20:16 • #79


Wollie
Zitat von Elfi11:
Der Mann ist so krank im Kopf......

ruhig Blut....wir haben hier öfter solche Vollpfosten, die meinen, sie können sich alles erlauben und vor allem alles behalten und Ex auf die Strasse setzen. Aber wenn dann mal ein oder zwei ebenfalls sehr scharfe Briefe von deinem RA kommt, dann werden sie meistens ganz schnell ganz ruhig.
Wichtig ist, dass du alle Unterlagen, welche du bekommen kannst, kopierst. Von Gehaltbescheinigungen, Rentenbescheiden, Versicherungen usw.....alles wichtig.
Und dir steht Trennungsunterhalt zu und für dein Sohn Kinderunterhalt. Punkt. Und dies lass dein RA einfordern. Nichts überstürzen, alles gut durchdacht und ein Schritt nach dem Anderen. Er versucht, dich einzuschüchtern und hofft dadurch, dass du Fehler machst oder Zugeständnisse. Der braucht dringend einen Schuss vor den Bug und dafür hast du deinen RA. Du schaffst das.

15.04.2024 22:10 • x 5 #80


Elfi11
ach ihr Lieben, ich hoffe ihr habt Recht. Jetzt am Abend stand ich heulend im Bad und hab alles nur noch schwarz gesehen. Das er versucht mich einzuschüchtern..., aber was wenn er damit durchkommt? Er ist rhetorisch sehr geschickt, bedingt durch seinen Job. Hat auch mal im Vertrieb gearbeitet, da muss man ja gut verhandeln können. Ich bin echt am verzweifeln, an allen.
Auch das mein Sohn sich beeinflussen lässt, weil bei Papa hat er ja alles: Playstation, sein Zimmer, viel Platz und ja er liebt seinen Vater auch. Und bei mir?
Vielleicht noch nicht mal ein eigenes Zimmer...... , also wenn mein Mann mit seinen Forderungen durch kommt.
Dann plagen mich die Gedanken, das ich einen Anwalt eigentlich gar nicht bezahlen kann von meinem eigenen Gehalt, aber ich brauche einen Anwalt. Ihr seht ich bin jetzt echt am Boden angelangt.

15.04.2024 22:33 • #81


Elfi11
so, und nun hat er seinen Kellerraum auch noch abgesperrt da wo er auch seine Unterlagen hat. Also komme ich da nicht ran.

15.04.2024 22:41 • #82


Wollie
Zitat von Elfi11:
aber was wenn er damit durchkommt?

wird er nicht. Es gibt immerhin Gesetze, über die kann er sich nicht hinweg setzen. Aber dies alles muss dein RA regeln und du mit ihm besprechen. Dein EX versucht dich einzuschüchtern, dir Angst zu machen. Lass dies nicht zu,

15.04.2024 22:43 • x 1 #83


Wollie
Zitat von Elfi11:
wo er auch seine Unterlagen hat.

Zweitschlüssel ? Auch damit kommt er nicht durch, er muss seine Einnahmen offenlegen, was Unterhalt angeht.
Er handelt wirklich völlig durchschaubar und schäbig. Lass deinen RA machen.

15.04.2024 22:44 • x 1 #84


P
@Elfi11
lass Dich einmal virtuell drücken!
Du wirst hier von erfahrenen Foristen durch diese miese Situation mitbegleitet und angeleitet. Das ist viel Wert.
Du hast im Moment sogar die gute Situation, dass Dein Mann eine Kombination von Gier, Rücksichtslosigkeit und Egoismus an den Tag legt, die natürlich auch Anwälten und Richtern bekannt ist. Es ist jedoch ziemlich deutlich, besonders wenn Du Nachweise sichern konntest.

Zu den Tipps hier schließe ich mich bzgl Anwalt machen lassen an.
Was die Wohnung betrifft, so hast Du da wohl einen Glücksgriff gemacht, wenn ich das richtig in Erinnerung habe. Deswegen sehe ich keinen Grund, warum Du diese nicht nehmen solltest. Du musst nichts überstürzen im Sinne von holterdipolter Umziehen, hast sie aber schon mal.

16.04.2024 00:09 • x 2 #85


L
Zitat von Elfi11:
ach ihr Lieben, ich hoffe ihr habt Recht. Jetzt am Abend stand ich heulend im Bad und hab alles nur noch schwarz gesehen. Das er versucht mich einzuschüchtern..., aber was wenn er damit durchkommt? Er ist rhetorisch sehr geschickt, bedingt durch seinen Job. Hat auch mal im Vertrieb gearbeitet, da muss man ja gut ...



Heisst das, der Sohn möchte im Haus bleiben? Wäre bei einem 13 jährigen nachvollziehbar. Und dann würde dein Ex alle Kosten übernehmen und du sollst fürs Kind Unterhalt zahlen?

16.04.2024 05:31 • #86


E
Zitat von Lillilli:
Heisst das, der Sohn möchte im Haus bleiben? Wäre bei einem 13 jährigen nachvollziehbar. Und dann würde dein Ex alle Kosten übernehmen und du ...

Für den Exmann die beste Lösung
hat das Haus und spart auch den den Unterhalt
Billiger geht es nicht

16.04.2024 07:05 • #87


Heloise
Zitat von Elfi11:
Er ist rhetorisch sehr geschickt, bedingt durch seinen Job. Hat auch mal im Vertrieb gearbeitet, da muss man ja gut verhandeln können. Ich bin echt am verzweifeln, an allen.


Es zählen Gesetze, nicht rhetorische Fähigkeiten! Du hast nicht nur dein Gehalt! Dir steht das halbe Haus zu! Er kann dich auch nicht aus dem Haus werfen! Mach dir keine Sorgen um die Bezahlung des Anwalts! Du brauchst den um deine Ansprüche zu sichern!
Offensichtlich weiß er genau, wie er dich einschüchtern kann und drückt die entsprechenden Knöpfe! Du brauchst außer dem Anwalt noch ne Psychotherapeutin. Am besten in deinem Alter oder etwas älter, die dich da durchcoacht. Auf alle Fälle musst du dich ganz anders aufstellen. Und dazu brauchst du jemanden, der dir dabei hilft.


Zitat von 123ABC:
Für den Exmann die beste Lösung
hat das Haus und spart auch den den Unterhalt
Billiger geht es nicht


Ihr gehört das halbe Haus. Ich halte nichts von solchen pauschalen Einwürfen, wenn sie erstens Unsinn sind und zweitens der TE weitere Angst machen!

16.04.2024 07:25 • x 2 #88


B
Also. Nur zur Klarstellung: nicht alle Männer wollen Geld, es gibt auch genügend Frauen, die sich mies benehmen.
Natürlich nutzt dieser Satz nicht unbedingt der te, aber ich wollte es nur der Vollständigkeit halber erwähnen.
Außerdem finde ich nicht, dass es darum gehen sollte, aus allen Rohren zurück zu feuern, sondern darum, sich ruhig und gelassen abzugrenzen.

Ihr habt keinen Ehevertrag. Doch habt ihr. Denn es existieren gesetzliche Regelungen, die man mittels einem individuellen Vertrags überschreiben kann.
Habt ihr nicht?
Na dann gilt das Gesetz.
Zum einen die Steuerklassen: es ist schlicht egal, was man als Ehepaar für eine Klasse hat- am Ende des Tages wird das Einkommen zusammen gezählt, die steuerlichen Abzüge gemacht . Dann wird dieser Betrag durch 2 geteilt die Steuer ermittelt und verdoppelt. Durch die Progression ist das weniger als die Steuer auf das Gesamteinkommen.
Andere Lösung sind 4 oder 4 mit Faktor. Ziel ist es, möglichst exakt die tatsächliche Steuerschuld schon über die Lohnsteuer zu zahlen.
Durch den Ausgleich ( bei 3 5 zwingend) kommt es zu Nachzahlung oder Rückzahlung.
Ich vermute die gemeinsame Veranlagung.
Seid ihr getrennt, werdet ihr auch getrennt veranlagt.

Das Gesetz schreibt ein Trennungsjahr vor. Niemand kontrolliert das, sind die Parteien sich einig, kann man lügen.

Aber so wie der Ehemann es jetzt anstellen will, läuft es nicht. Ich würde auch völlig gelassen einen Anwaltstermin ausmachen und auf seinen Brief eingehen. Alle Punkte ablehnen lassen.
Erstens das Trennungsjahr beginnt ab dem 1.3.24. das ist die Wahrheit und kann durch das gemeinsame Konto auch nachgewiesen werden.
Für die Steuer würde ich den Wechsel auf 4 4 fordern. Geht er darauf nicht ein, forderst du die getrennte Veranlagung. Damit verlieren beide aber den Splittingvorteil.
Was den Versorgungsausgleich betrifft, gibt es Regeln. Das wird aber erst später geklärt. Auch mit der Wohnungszuweisung muss er erst einmal damit durchkommen. Genauso mit den Unterlagen, die muss er heraus rücken. Zum Glück hast du ja schon einen Teil der Unterlagen.
Wenn du beim Anwalt bist, wäre mein Vorschlag, dass der Tenor sein sollte, dass du gerne bereit bist, eine Scheidungsfolgenvereinbarung zu machen, weil das der einfachste und billigste weg ist, die finanziellen Folgen der Scheidung zu regeln.
Und dass du nicht bereit bist, seinen Ideen Folge zu leisten.


Dann forderst du Trennungsunterhalt.
Ob du Unterhalt für den Sohn bekommst, hängt davon ab, ob das Kind beim Vater bleiben möchte oder bei dir. Oder es geht in ein Wechselmodell.
Wie schön andere sagten, bereite dich auf den Anwaltstermin vor. Schreibe eine Checkliste
Wichtig sind die Themen
Unterhalt Kind
Trennungsunterhalt
Beginn Trennungsjahr
Wohnung
Wohnung des Kindes

Für den Prozess ist es wichtig, ruhig und besonnen zu handeln. Dich nicht ins Bockshorn jagen lassen. Meiner Erfahrung nach bringt flugelschlagender Aktionismus gar nichts.

16.04.2024 07:28 • x 8 #89


Wollie
Zitat von Heloise:
Ihr gehört das halbe Haus. Ich halte nichts von solchen pauschalen Einwürfen, wenn sie erstens Unsinn sind und zweitens der TE weitere Angst machen!

volle Zustimmung Irgendwelche Halbwahrheiten in den Raum werfen sind kontraproduktiv. Der RA von TE wird dementsprechend antworten. Und auch vermutlich rhetorisch begabte Ex Ehemänner müssen sich an geltendes Recht und Gesetze halten, auch wenn sie im Kellerverlies finstere Pläne schmieden über solche geistigen Nebelkerzen und Ergüsse lacht jeder Richter.
Liebe TE....du schaffst das, hol dir jede Hilfe, welche du bekommen kannst. Die Idee mit Jemand, der dich da durch coacht, finde ich sehr gut. Und stell dich auf deine Hinterbeine und zeig deinem Ex, dass du dir seine Unverschämtheiten nicht gefallen lässt. Er hat keinen Respekt mehr vor dir, dies muss sich ändern. Hoffe, dass du heute einen Termin bei deinem RA bekommst,, der wird dann aktiv.

16.04.2024 07:35 • x 1 #90


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